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Verarbeitungsverzeichnis

Antrag nach dem BbgDSG

bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Verarbeitungsverzeichnis nach Art. 30 DS-GVO einschließlich Freigabeerklärung(en) nach § 4 Abs. 1 BbgDSG Ihrer Behörde.

Dies ist ein Antrag nach § 4 Abs. 3 S. 1 BbgDSG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    24. Juni 2020
  • Frist
    28. Juli 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem BbgDSG bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Verarbeitungsverzeichnis nach Art. 30 DS-GVO einsch…
An Amt für Statistik Berlin-Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verarbeitungsverzeichnis [#189687]
Datum
24. Juni 2020 16:18
An
Amt für Statistik Berlin-Brandenburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BbgDSG bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Verarbeitungsverzeichnis nach Art. 30 DS-GVO einschließlich Freigabeerklärung(en) nach § 4 Abs. 1 BbgDSG Ihrer Behörde. Dies ist ein Antrag nach § 4 Abs. 3 S. 1 BbgDSG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 189687 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189687/
Amt für Statistik Berlin-Brandenburg
Sehr geehrte<Information-entfernt> wir haben Ihre Anfrage über das Portal „fragdenstaat.de“ (Anfragenummer:…
Von
Amt für Statistik Berlin-Brandenburg
Betreff
AW: Verarbeitungsverzeichnis [#189687] ih*2020/914
Datum
3. Juli 2020 10:59
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte<Information-entfernt> wir haben Ihre Anfrage über das Portal „fragdenstaat.de“ (Anfragenummer: 189687) vom 24.06.2020 erhalten. Sie beantragen Auskunft über das Verzeichnis aller relevanten Verarbeitungstätigkeiten nach Artikel 30 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und der Freigabeerklärungen nach § 4 Absatz 1 des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten im Land Brandenburg (Brandenburgisches Datenschutzgesetz - BbgDSG) im Amt für Statistik Berlin-Brandenburg. Ihren Antrag stützen Sie auf das BbgDSG. Das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten, welches nach Artikel 30 DS-GVO zu führen ist, ist nach Absatz 4 den Aufsichtsbehörden auf Anfrage zur Verfügung zu stellen. Im Land Brandenburg besteht nach § 4 Absatz 3 Satz 1 BbgDSG jedoch für jedermann die Möglichkeit der unentgeltlichen Einsichtnahme in das Verzeichnis nach Artikel 30 DS-GVO. Dies gilt aber nicht für die Angaben nach Artikel 30 Absatz 1 Satz 2 Buchstabe g, soweit hierdurch die Sicherheit des Verfahrens beeinträchtigt würde. Da dies bei den von Ihnen begehrten Unterlagen der Fall wäre, können Sie die Beschreibung der technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß Artikel 32 Absatz 1 DS-GVO nicht einsehen. Sollten Sie dennoch Einsichtnahme in die Verzeichnisse der Verarbeitungstätigkeiten einschließlich der Freigabeerklärungen wünschen, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit dem behördlichen Datenschutzbeauftragten unseres Hauses unter <<E-Mail-Adresse>>. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> ich danke Ihnen für Ihre Antwort! Sie haben angeboten, die Akteneinsic…
An Amt für Statistik Berlin-Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verarbeitungsverzeichnis [#189687] ih*2020/914 [#189687]
Datum
7. Juli 2020 09:36
An
Amt für Statistik Berlin-Brandenburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> ich danke Ihnen für Ihre Antwort! Sie haben angeboten, die Akteneinsicht durch die Vereinbarung eines persönlichen Termins zur Einsicht in die Originaldokumente zu ermöglichen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie die Akteneinsicht auch durch die Übersendung elektronischer Dokumente per E-Mail erteilen können. Zudem erklären Sie, dass Sie eine Akteineinsicht für Angaben nach Art. 30 Abs. 1 S. 2 lit. g DS-GVO gemäß § 4 Abs. 3 S. 2 BbgDSG ausgeschlossen ist, weil aus Ihrer Sicht generell "die Sicherheit des Verfahrens beeinträchtigt" sei. Der Gesetzgeber hat den Ausschluss der Akteneinsicht für Informationen nach Art. 30 Abs. 1 S. 2 lit. g DS-GVO jedoch nicht generell ausgeschlossen, sondern unter die Bedingung gestellt, dass die Sicherheit des Verfahrens beeinträchtigt wäre. Dies legt nicht nahe, dass sich nicht jeder Verantwortliche pauschal und generell auf die gefährdete Sicherheit aller Verfahren berufen soll, sondern dies für den Einzelfall und die einzelne technische und organisatorische Maßnahme prüfen und die Aktenteile nötigenfalls aussordern sollte; wäre dem so, hätte die Anwendungsbedingung in § 4 Abs. 3 S. 2 BbgDSG keinen praktischen Anwendungsbereich. Sehr viele technische und organisatorische Maßnahmen wirken ja unabhängig davon, ob ein potentieller Angreifer sie kennt. Maßnahmen, für die das nicht gilt, basieren auf dem Grundsatz "Sicherheit durch Obskurität" ('security by obscurity'), auf dem ein Sicherheitskonzept bekanntlich nicht vollständig basieren sollte. Ich bitte Sie daher zu prüfen, ob Sie die Akteneinsicht in die Maßnahmen nach Art. 30 Abs. 1 S. 2 lit. g DS-GVO wenigstens teilweise gewähren können. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 189687 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189687/

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Amt für Statistik Berlin-Brandenburg
Sehr [geschwärzt], ich bitte Sie, die verspätete Rückmeldung aus organisatorischen Gründen zu entschuldigen. Ihr…
Von
Amt für Statistik Berlin-Brandenburg
Betreff
WG: Verarbeitungsverzeichnis [#189687] ih*2020/914 [#189687]
Datum
6. August 2020 15:34
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], ich bitte Sie, die verspätete Rückmeldung aus organisatorischen Gründen zu entschuldigen. Ihrem Antrag auf Übersendung elektronischer Dokumente per E-Mail können wir nicht entsprechen. Sie haben aber weiterhin gemäß § 4 Absatz 3 Satz 1 Brandenburgisches Datenschutzgesetz (BbgDSG) die Möglichkeit der unentgeltlichen Einsichtnahme in das Verzeichnis nach Artikel 30 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) einschließlich der Freigabeerklärungen nach § 4 Absatz 1 BbgDSG. Für die Einsichtnahme vereinbaren Sie bitte einen Termin mit dem behördlichen Datenschutzbeauftragten unseres Hauses unter datenschutz@statistik-bbb.de. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag  
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.