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Verarbeitungsverzeichnis

Antrag nach dem BbgDSG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Verarbeitungsverzeichnis nach Art. 30 DS-GVO einschließlich Freigabeerklärung(en) Ihrer Behörde.

Dies ist ein Antrag nach § 4 Abs. 3 S. 1 BbgDSG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail sowie eine Empfangsbestätigung. Herzlichen Dank für Ihre Mühe!

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Warte auf Antwort
  • Datum
    25. Juni 2020
  • Frist
    28. Juli 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem BbgDSG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Verarbeit…
An Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg Betriebssitz Frankfurt (Oder) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verarbeitungsverzeichnis [#189741]
Datum
25. Juni 2020 18:51
An
Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg Betriebssitz Frankfurt (Oder)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BbgDSG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Verarbeitungsverzeichnis nach Art. 30 DS-GVO einschließlich Freigabeerklärung(en) Ihrer Behörde. Dies ist ein Antrag nach § 4 Abs. 3 S. 1 BbgDSG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail sowie eine Empfangsbestätigung. Herzlichen Dank für Ihre Mühe! <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 189741 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189741/
Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg Betriebssitz Frankfurt (Oder)
Sehr geehrte<Information-entfernt> die LGB hat eine große Vielzahl von Verarbeitungsverzeichnissen, insowei…
Von
Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg Betriebssitz Frankfurt (Oder)
Betreff
WG: Verarbeitungsverzeichnis [#189741]
Datum
1. Juli 2020 07:16
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte<Information-entfernt> die LGB hat eine große Vielzahl von Verarbeitungsverzeichnissen, insoweit bedarf Ihre Frage einer Konkretisierung. Im Übrigen weise ich darauf hin, dass die Freigabeerklärungen nicht von den datenschutzrechtlichen Bestimmungen erfasst sind. Danke i.A.
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> ich danke Ihnen sehr für Ihre promte Antwort. > Die LGB hat eine gro…
An Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg Betriebssitz Frankfurt (Oder) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Verarbeitungsverzeichnis [#189741]
Datum
1. Juli 2020 10:44
An
Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg Betriebssitz Frankfurt (Oder)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> ich danke Ihnen sehr für Ihre promte Antwort. > Die LGB hat eine große Vielzahl von Verarbeitungsverzeichnissen, insoweit bedarf Ihre Frage einer Konkretisierung. Soweit das Verarbeitungsverzeichnis iSv Art. 30 DS-GVO aus mehreren Einzelverzeichnissen besteht, gewährt § 4 Abs. 3 S. 1 BbgDSG aus meiner Sicht Einsicht alle Teilverzeichnisse. Nur weil das Verarbeitungsverzeichnis aus verwaltungstechnischen Gründen in mehrere Einzelverzeichnisse aufgeteilt wurde, darf das ja nicht heißen, dass das Akteneinsichtsrecht verglichen gegenüber Verantwortlichen, die alle Verarbeitungstätigkeiten als einzelnes Gesamtsverzeichnis führen, weniger umfassend wären. > "Im Übrigen weise ich darauf hin, dass die Freigabeerklärungen nicht von den datenschutzrechtlichen Bestimmungen erfasst sind." Hierzu bitte ich Sie um eine kurze Erklärung, was Sie damit meinen. § 4 Abs. 3 S. 1 BbgDSG spricht ja ausdrücklich davon, dass eine Freigabeerklärung iSv § 4 Abs. 1 BbgDSG vom Informationszugang umfasst ist. Ich danke Ihnen für die Bearbeitung. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 189741 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189741/
Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg Betriebssitz Frankfurt (Oder)
Sehr geehrte<Information-entfernt> es gibt eine große Vielzahl von Verarbeitungsverzeichnissen, die in analo…
Von
Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg Betriebssitz Frankfurt (Oder)
Betreff
WG: WG: Verarbeitungsverzeichnis [#189741]
Datum
9. Juli 2020 11:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte<Information-entfernt> es gibt eine große Vielzahl von Verarbeitungsverzeichnissen, die in analoger Form bei den jeweils Verantwortlichen vorliegen. Eine vollständige Versendung wäre zu aufwendig, so dass Sie hier vor Ort Einsichtnahme bekommen können. Sollten Sie Ihren Wunsch konkretisieren wollen, lassen Sie es mich bitte wissen. Danke Lorsch
Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg Betriebssitz Frankfurt (Oder)
Sehr geehrte<Information-entfernt> es gibt eine große Vielzahl von Verarbeitungsverzeichnissen, die in analo…
Von
Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg Betriebssitz Frankfurt (Oder)
Betreff
WG: WG: Verarbeitungsverzeichnis [#189741]
Datum
9. Juli 2020 11:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte<Information-entfernt> es gibt eine große Vielzahl von Verarbeitungsverzeichnissen, die in analoger Form bei den jeweils Verantwortlichen vorliegen. Eine vollständige Versendung wäre zu aufwendig, so dass Sie hier vor Ort Einsichtnahme bekommen können. Sollten Sie Ihren Wunsch konkretisieren wollen, lassen Sie es mich bitte wissen. Danke Lorsch
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> Ihre Aussagen zu Ihrer Datenschutzpraxis bezogen auf das Verarbeitungsve…
An Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg Betriebssitz Frankfurt (Oder) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: WG: Verarbeitungsverzeichnis [#189741]
Datum
9. Juli 2020 18:21
An
Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg Betriebssitz Frankfurt (Oder)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> Ihre Aussagen zu Ihrer Datenschutzpraxis bezogen auf das Verarbeitungsverzeichnis wundern mich ein wenig. Habe ich Sie richtig verstanden: es existiert also kein zentrales Verarbeitungsverzeichnis; vielmehr führt jeder verantwortliche [Mitarbeiter] für die von ihm durchgeführten Verarbeitungsvorgänge in analoger Form ein dezentrales Verzeichnis? Haben Sie wenigstens ein Gesamtverzeichnis, das einen Überblick über die "Vielzahl von Einzelverzeichnissen" bietet? Warum werden die Verarbeitungsverzeichnisse nicht zentral bei der behördlichen Datenschutzbeauftragen veraktet? Es existiert also auch kein elektronisches Datenschutzmanagementsystem, wie es bei vielen Behörden üblich ist? Gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 AIG darf nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes von der beantragten Art des Informationszugangs abgewichen werden; die von Ihnen beschriebene Fragmentierung des Verzeichnisses in viele Einzelverzeichnisse könnte einen "deutlich höheren Verwaltungsaufwand" iSv § 7 Abs. 3 S. 2 AIG erzeugen, was ein solch wichtiger Grund sein könnte. Gemäß § 7 Abs. 1 S. 6 AIG bestünde dann aber ein Recht auf Kopien, das ich auch wahrnehmen würde. Vergleicht man die persönliche Einsicht in die Originaldokumente unter Anfertigung von Kopien mit der Übermittlung von Vervielfältigungen entstünde für Erstgenanntes sogar ein tendenziell höherer Verwaltungsaufwand. Mangels eines zumindest deutlich höheren Verwaltungsaufwandes liegt also kein wichtiger Grund nach § 7 Abs. 3 AIG vor. Ich bestehe insoweit weiterhin auf der Übermittlung des Verarbeitungsverzeichnisses per E-Mail. Sollten wir unseren Dissens nicht lösen können, bitte ich gerne an, dass wir die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht vermittelnd hinzuziehen können. Ich danke Ihnen für die Bearbeitung. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 189741 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189741/

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Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg Betriebssitz Frankfurt (Oder)
Sehr geehrte<Information-entfernt> Ihre Antwort vom 10.07.2020 kann ich inhaltlich nicht nachvollziehen. Na…
Von
Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg Betriebssitz Frankfurt (Oder)
Betreff
WG: WG: WG: Verarbeitungsverzeichnis [#189741]
Datum
17. Juli 2020 12:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte<Information-entfernt> Ihre Antwort vom 10.07.2020 kann ich inhaltlich nicht nachvollziehen. Nach Brandenburgischem Datenschutzgesetz gibt es weder die Notwendigkeit oder Pflicht, ein öffentliches Verzeichnis zu führen noch ein solches komplex oder elektronisch bereitzuhalten. Ich bitte Sie, die notwendigen Informationen beiliegender Datei zu entnehmen und mir mitzuteilen, welche Verzeichnisse Sie einsehen möchten. Je nach Anzahl und unter Berücksichtigung des entstehenden Arbeitsaufwandes werden Ihnen diese dann in Bälde zur Verfügung gestellt. MfG Lorsch
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.