Veräußerung der Grundstücke Berlin-Biesenhorst I, durch das Land Berlin

nach mir vorliegenden Informationen, wurde bereits im Jahr 2012 mit der Veräußerung der Grundstücke Berlin - Biesenhorst I durch das Land Berlin, vertreten durch

- Liegenschaftsfonds Berlin
- BIM Berliner Immobilien Management GmbH
- Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf

begonnen.

Bitte teilen Sie mir, sortiert nach Jahren für den Zeitraum 2012 - 2018 mit, wieviele Grundstücke in den jeweiligen Jahren veräußert wurden, sowie den Durchschnittspreis je Quadratmeter.

Zusätzlich bitte ich um Mitteilung, nach welchen Kriterien ausgewählt wurde, wer 2012 ein Kaufangebot bekommen hat, bzw. wer erst jetzt ein Kaufangebot bekommen durfte.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    28. August 2019
  • Frist
    1. Oktober 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Veräußerung der Grundstücke Berlin-Biesenhorst I, durch das Land Berlin [#165363]
Datum
28. August 2019 13:22
An
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
nach mir vorliegenden Informationen, wurde bereits im Jahr 2012 mit der Veräußerung der Grundstücke Berlin - Biesenhorst I durch das Land Berlin, vertreten durch - Liegenschaftsfonds Berlin - BIM Berliner Immobilien Management GmbH - Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf begonnen. Bitte teilen Sie mir, sortiert nach Jahren für den Zeitraum 2012 - 2018 mit, wieviele Grundstücke in den jeweiligen Jahren veräußert wurden, sowie den Durchschnittspreis je Quadratmeter. Zusätzlich bitte ich um Mitteilung, nach welchen Kriterien ausgewählt wurde, wer 2012 ein Kaufangebot bekommen hat, bzw. wer erst jetzt ein Kaufangebot bekommen durfte.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich habe diese an die zuständige Senatsverwaltung für …
Von
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Betreff
AW: Veräußerung der Grundstücke Berlin-Biesenhorst I, durch das Land Berlin [#165363]
Datum
29. August 2019 15:39
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich habe diese an die zuständige Senatsverwaltung für Finanzen weitergeleitet und bitte Sie, von dort weitere Antwort zu erwarten. Mit freundlichen Grüßen

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Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Ihr IFG-Antrag zu Biesenhorst I Sehr geehrteAntragsteller/in ich sende Ihnen anliegend per E-Mail vorab einen Bes…
Von
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Betreff
Ihr IFG-Antrag zu Biesenhorst I
Datum
11. September 2019 07:19
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in ich sende Ihnen anliegend per E-Mail vorab einen Bescheid. Mit freundlichen Grüßen