Veräußerung des Grundstücks Florianstraße (momentan als Parkplatz genutzt)

alle Unterlagen (oder Links/Hinweise auf entsprechende Veröffentlichungen) zu Planungen und Beschlüssen der Veräußerung des städtischen Grundstücks in der Florianstraße, welches gegenwärtig als Parkplatz genutzt wird

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. Juni 2017
  • Frist
    29. Juli 2017
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Kommunalverwaltung Paderborn Details
Von
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Betreff
Veräußerung des Grundstücks Florianstraße (momentan als Parkplatz genutzt) [#23714]
Datum
27. Juni 2017 15:51
An
Kommunalverwaltung Paderborn
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle Unterlagen (oder Links/Hinweise auf entsprechende Veröffentlichungen) zu Planungen und Beschlüssen der Veräußerung des städtischen Grundstücks in der Florianstraße, welches gegenwärtig als Parkplatz genutzt wird
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in nach nun über zwei Wochen sollte die Mail doch bei Ihnen eingegangen sein, oder? Dan…
An Kommunalverwaltung Paderborn Details
Von
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Betreff
AW: Veräußerung des Grundstücks Florianstraße (momentan als Parkplatz genutzt) [#23714]
Datum
13. Juli 2017 10:38
An
Kommunalverwaltung Paderborn
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in nach nun über zwei Wochen sollte die Mail doch bei Ihnen eingegangen sein, oder? Dann wäre eine Empfangsbestätigung sehr schön. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 23714 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Kommunalverwaltung Paderborn
Sehr geehrteAntragsteller/in ich hatte Ihre Anfrage an das Stadtplanungsamt umgehend weitergeleitet und habe mit …
Von
Kommunalverwaltung Paderborn
Betreff
AW: Veräußerung des Grundstücks Florianstraße (momentan als Parkplatz genutzt) [#23714]
Datum
13. Juli 2017 23:21
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in ich hatte Ihre Anfrage an das Stadtplanungsamt umgehend weitergeleitet und habe mit dieser Mail noch mal erinnert. Mit freundlichen Grüßen

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Kommunalverwaltung Paderborn
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage folgende Stellungnahme: Die Stadt Paderborn hat das Areal an der F…
Von
Kommunalverwaltung Paderborn
Betreff
WG: Veräußerung des Grundstücks Florianstraße (momentan als Parkplatz genutzt) [#23714]
Datum
28. Juli 2017 17:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage folgende Stellungnahme: Die Stadt Paderborn hat das Areal an der Florianstr./Bahnhofstr. vor einigen Jahren erworben. Aktuell wird es als gebührenpflichtiger Parkplatz genutzt. In den vergangen Jahren gab es Überlegungen das Grundstück für den Neubau der Stadtverwaltung zu nutzen. Diese Absicht ist zwischenzeitlich aufgegeben worden. Entscheidungsreife Nutzungsvorstellungen liegen aktuell noch nicht vor. Beschlüsse der politischen Gremien hinsichtlich einer weiteren Verwendung/Veräußerung des Geländes existieren aktuell nicht. Die erbetene Informationsgewährung erfolgt gem. § 11 IFG NRW i.V. mit Ziffer 1.1 des Gebührentarifs der VerwGebO IFG NRW gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen