Veräußerung von Quellgrundstücken

Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Ist es rechtlich unbeanstandbar oder rechtsfehlerhaft wenn eine hoch verschuldete Kommune, entgegen einer im Wasserrechtsbescheid enthaltenen Schutzauflage „Veräußerungsverbot“ und ohne Rechtsgrundlage, sowie ohne Erforderlichkeit wertvolle Quellgrundstücke einem Zweckverband gegenleistungslos übereignet?

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    26. März 2019
  • Frist
    25. April 2019
  • 0 Follower:innen
Franc Marx (Pro Leupser Quellwasser e.V. (gemeinützig anerkannt))
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ist es rechtli…
An Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration Details
Von
Franc Marx (Pro Leupser Quellwasser e.V. (gemeinützig anerkannt))
Betreff
Veräußerung von Quellgrundstücken [#62919]
Datum
26. März 2019 11:37
An
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ist es rechtlich unbeanstandbar oder rechtsfehlerhaft wenn eine hoch verschuldete Kommune, entgegen einer im Wasserrechtsbescheid enthaltenen Schutzauflage „Veräußerungsverbot“ und ohne Rechtsgrundlage, sowie ohne Erforderlichkeit wertvolle Quellgrundstücke einem Zweckverband gegenleistungslos übereignet? Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
<< Adresse entfernt >> Pro Leupser Quellwasser e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> Pro Leupser Quellwasser e.V. << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Sehr geehrter Herr Marx, wir bestätigen den Eingang Ihrer beiden Anfragen vom 26.03.2019. Wir bitten um Vers…
Von
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Betreff
AW: Veräußerung von Quellgrundstücken [#62919]
Datum
28. März 2019 09:20
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
AnordnungzurEinzunungdesQuellfassungsber.eml
6,1 KB
Sehr geehrter Herr Marx, wir bestätigen den Eingang Ihrer beiden Anfragen vom 26.03.2019. Wir bitten um Verständnis, dass wir Einzelfälle grundsätzlich nicht selbst überprüfen. Dies ist vielmehr Aufgabe der jeweiligen Rechtsaufsichtsbehörde. Ohne weitere Informationen ist es uns nicht möglich, den von Ihnen geschilderten Fall abschließend zu prüfen und zu bewerten. Um eine rechtliche Beurteilung vornehmen zu können, sind vielmehr detailliertere Kenntnisse der konkreten Sachlage erforderlich. Wir haben Ihre Anliegen deshalb der Regierung von Oberfranken als Rechtsaufsichtsbehörde übermittelt und darum gebeten, diese zu prüfen und Ihr Schreiben zu beantworten. Bis dahin bitten wir Sie noch um etwas Geduld. Mit freundlichen Grüßen

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Franc Marx (Pro Leupser Quellwasser e.V. (gemeinützig anerkannt))
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Veräußerung von Quellgrundstücken“ vom 2…
An Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration Details
Von
Franc Marx (Pro Leupser Quellwasser e.V. (gemeinützig anerkannt))
Betreff
AW: Veräußerung von Quellgrundstücken [#62919]
Datum
29. April 2019 10:02
An
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Veräußerung von Quellgrundstücken“ vom 26.03.2019 (#62919) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Es ist keine Beantwortung durch die Regierung von Oberfranken erfolgt. Mit freundlichen Grüßen Franc Marx Anfragenr: 62919 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Franc Marx Pro Leupser Quellwasser e.V. (gemeinützig anerkannt) << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>