Veräusserung York Kaserne Münster

Anfrage an: Noch nicht bekannt

Die WN vom 19.09.2017 berichtet über den Verkauf der York Kaserne durch die Bima. Die Nennung des Kaufpreises wird verweigert. Dies verstößt gegen das Informationsfreiheitsgesetz. Ich bitte um Mitteilung des Kaufpreises, den die Stadt Münster für das insgesamt 50 Hektar große Gelände bezahlt

Ich stelle diese Anfrage sowohl als Privatperson wie auch in meiner Funktion als Leiter der AG Politik von Transparency Deutschland.

Behörde benötigt

  • Datum
    19. September 2017
  • Frist
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Wolfgang Jäckle
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die WN vom 19.09…
Von
Wolfgang Jäckle
Betreff
Veräusserung York Kaserne Münster [#24640]
Datum
19. September 2017 10:25
An
Empfängername
Status
Warte auf Antwort Nachricht wurde nicht gesendet
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die WN vom 19.09.2017 berichtet über den Verkauf der York Kaserne durch die Bima. Die Nennung des Kaufpreises wird verweigert. Dies verstößt gegen das Informationsfreiheitsgesetz. Ich bitte um Mitteilung des Kaufpreises, den die Stadt Münster für das insgesamt 50 Hektar große Gelände bezahlt Ich stelle diese Anfrage sowohl als Privatperson wie auch in meiner Funktion als Leiter der AG Politik von Transparency Deutschland.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Wolfgang Jäckle <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Wolfgang Jäckle << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Wolfgang Jäckle

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