Verbalnote der Botschaft der Ukraine vom 12.12.2017 zum Genehmigungsverfahren der Ukrainischen Vertretung zur ständigen Wohnsitzname im Ausland
Anfrage an:
Auswärtiges Amt
Verwendetes Gesetz:
Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)
in Urteilen zum Staatsbürgerschaftsrecht und im Schriftverkehr mit Ausländerbehörden wird immer wieder einen Verbalnote der ukrainischen Botschaft an das auswärtige Amt zum Verfahren der Genehmigung zur ständigen Wohnsitzname im Ausland für ukrainische Staatsbürger zitiert.
Dieses Dokument hätte ich gern.
Quelle Gerichtsverfahren OVG Nordrhein Westfalen, Urteil v. 26.07.16 - 19 A 630/14
Anfrage erfolgreich
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Datum9. Januar 2019
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12. Februar 2019
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