Verbalnoten zur Tätigkeit ausländischer Privatunternehmen im Bereich „analytische Dienstleistungen“ zur Auswertung von deutschen Kommunikationsdaten für die US-Armee

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Nach Recherchen der Redaktion Frontal21 des ZDF, die am 21.10.2014 veröffentlicht wurden, stellte das Auswärtige Amt in den Jahren 2011 und 2012 über 110 US-Firmen in sogenannten Verbalnoten rechtlich mit den US-Streitkräften gleich und gestattete ihnen, für die US-Armee im Bereich „analytische Dienstleistungen“ tätig zu werden. Dahinter verberge sich die nachrichtendienstliche Auswertung von Datennetzen. Unter den Firmen sei auch Booz Allen Hamilton, der frühere Arbeitgeber des Whistleblowers Edward Snowden. Aktuell sollen in Deutschland 44 Verträge mit Geheimdienstfirmen bestehen.
Quelle: http://www.zdf.de/frontal-21/auf-horchposten-in-deutschland-bundesregierung-duldet-us-spione-35515148.html

Bitte teilen Sie mir folgendes mit:
1. Hat das Auswärtiges Amt US-Firmen in Verbalnoten rechtlich mit den US-Streitkräften gleichgestellt und ihnen gestattet, für die US-Armee in Deutschland im Bereich „analytische Dienstleistungen“ tätig zu werden?
2. Sind diese Firmen mit der nachrichtendienstlichen Auswertung von Datennetzen beschäftigt?
3. Um welche Firmen handelt es sich?
4. Ist darunter die Firma Booz Allen Hamilton?
5. Ist darunter die Firma Leonie Industries LLC?
6. Arbeitet Leonie Industries LLC für das Afrika-Kommando der US-Streitkräfte in Stuttgart?
7. Nutzt Leonie Industries LLC das Massenüberwachungsprogramm „Prism“?
8. Erstellt Leonie Industries LLC Präsentationen, mit denen neue Personen für Ziel-Listen des US-Militärs benannt werden?
9. Wurden oder werden die so in Stuttgart gewonnenen Daten für gezielte Tötungen durch das US-Militär genützt?
10. Hat die Rechtsabteilung des Auswärtigen Amtes eine völkerrechtliche und eine strafrechtliche Prüfung dieser Vorgänge vorgenommen?
11. Was ist das Ergebnis dieser Prüfung?
12. Welcher leitende Mitarbeiter des Auswärtigen Amtes ist für die Erteilung der Genehmigungen verantwortlich?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    21. Oktober 2014
  • Frist
    22. November 2014
  • 3 Follower:innen
Christoph Marloh
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Nach Recherchen …
An Auswärtiges Amt Details
Von
Christoph Marloh
Betreff
Verbalnoten zur Tätigkeit ausländischer Privatunternehmen im Bereich „analytische Dienstleistungen“ zur Auswertung von deutschen Kommunikationsdaten für die US-Armee [#7821]
Datum
21. Oktober 2014 20:43
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nach Recherchen der Redaktion Frontal21 des ZDF, die am 21.10.2014 veröffentlicht wurden, stellte das Auswärtige Amt in den Jahren 2011 und 2012 über 110 US-Firmen in sogenannten Verbalnoten rechtlich mit den US-Streitkräften gleich und gestattete ihnen, für die US-Armee im Bereich „analytische Dienstleistungen“ tätig zu werden. Dahinter verberge sich die nachrichtendienstliche Auswertung von Datennetzen. Unter den Firmen sei auch Booz Allen Hamilton, der frühere Arbeitgeber des Whistleblowers Edward Snowden. Aktuell sollen in Deutschland 44 Verträge mit Geheimdienstfirmen bestehen. Quelle: http://www.zdf.de/frontal-21/auf-horchposten-in-deutschland-bundesregierung-duldet-us-spione-35515148.html Bitte teilen Sie mir folgendes mit: 1. Hat das Auswärtiges Amt US-Firmen in Verbalnoten rechtlich mit den US-Streitkräften gleichgestellt und ihnen gestattet, für die US-Armee in Deutschland im Bereich „analytische Dienstleistungen“ tätig zu werden? 2. Sind diese Firmen mit der nachrichtendienstlichen Auswertung von Datennetzen beschäftigt? 3. Um welche Firmen handelt es sich? 4. Ist darunter die Firma Booz Allen Hamilton? 5. Ist darunter die Firma Leonie Industries LLC? 6. Arbeitet Leonie Industries LLC für das Afrika-Kommando der US-Streitkräfte in Stuttgart? 7. Nutzt Leonie Industries LLC das Massenüberwachungsprogramm „Prism“? 8. Erstellt Leonie Industries LLC Präsentationen, mit denen neue Personen für Ziel-Listen des US-Militärs benannt werden? 9. Wurden oder werden die so in Stuttgart gewonnenen Daten für gezielte Tötungen durch das US-Militär genützt? 10. Hat die Rechtsabteilung des Auswärtigen Amtes eine völkerrechtliche und eine strafrechtliche Prüfung dieser Vorgänge vorgenommen? 11. Was ist das Ergebnis dieser Prüfung? 12. Welcher leitende Mitarbeiter des Auswärtigen Amtes ist für die Erteilung der Genehmigungen verantwortlich?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Christoph Marloh <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Christoph Marloh << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Christoph Marloh
Auswärtiges Amt
IFG-Anfrage [Vorgangsnummer 20141021405643] ; Verbalnoten zur Tätigkeitausländischer Privatunternehmen im Bereich …
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
IFG-Anfrage [Vorgangsnummer 20141021405643] ; Verbalnoten zur Tätigkeitausländischer Privatunternehmen im Bereich „analytischeDienstleistungen�?==?UTF-8?Q?� zur Auswertung von deutschen Kommunikationsdaten für die US-Armee
Datum
22. Oktober 2014 10:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Marloh, vielen Dank für Ihre Anfrage auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang wir hiermit bestätigen. Das Auswärtige Amt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern (z.B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden). Sollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werden wir Sie darüber informieren. Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise: - Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte immer Ihre in der Betreffzeile dieser E-Mail angegebene Vorgangsnummer an. - Behalten Sie bei E-Mails bitte die Betreffzeile bei, damit Ihre E-Mail im elektronischen Bearbeitungsprogramm korrekt zugeordnet wird. - Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren und Auslagen nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehbar). Einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 Euro erhoben werden. Die Gebührenerhebung soll nicht kostendeckend erfolgen. Daher werden die Gebühren nach der IFGGebV auf der Basis der in der Begründung zur IFGGebV enthaltenen pauschalen Personalkostensätze ermittelt. Diese Personalkostensätze stellen sich wie folgt dar: EUR 60,00 pro Stunde für Mitarbeiter des höheren Dienstes EUR 45,00 für Mitarbeiter des gehobenen Dienstes EUR 30,00 für Mitarbeiter des mittleren Dienstes Damit trägt das Auswärtige Amt sowohl der Gewährleistung einer einheitlichen Außenwirkung der Bundesregierung als auch der Rechtsprechung Rechnung. Eine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation, Recherchearbeiten, die im öffentlichen Interesse sind, Bezug von Sozialleistungen etc.), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann. Wenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an. Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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Auswärtiges Amt
IFG-Anfrage [Vorgangsnummer 20141021405643] ; Verbalnoten zur Tätigkeitausländischer Privatunternehmen im Bereich …
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
IFG-Anfrage [Vorgangsnummer 20141021405643] ; Verbalnoten zur Tätigkeitausländischer Privatunternehmen im Bereich „analytischeDienstleistungen�?==?UTF-8?Q?� zur Auswertung von deutschen Kommunikationsdaten
Datum
18. November 2014 09:05
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
134,4 KB
Sehr geehrter Herr Marloh, anbei übersende ich ein Schreiben des Auswärtigen Amts mit Bezug auf Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Mit freundlichen Grüßen