Verbändebeteiligung bei Gesetzesvorhaben

Informationen darüber, welche Verbände, Fachkreise, Unternehmen, etc. auf Grundlage von §47 Abs. 3 GGO von Ihrem Ministerium um schriftliche Stellungnahmen zu dem Referentenentwurf des Gesetzesvorhaben Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 5. Dezember 2014 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen zum Export besonderer Leistungen für berechtigte Personen, die im Hoheitsgebiet der Republik Polen wohnhaft sind, unter der Federführung Ihres Ministeriums gebeten wurden. Aus denen hervorgeht: Name Verband/Fachkreis/Unternehmen/etc und Name jeweiliges Gesetzesvorhaben. Bitte senden Sie mir die Informationen in elektronischer Form, gerne als Tabelle.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    27. April 2017
  • Frist
    30. Mai 2017
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen da…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verbändebeteiligung bei Gesetzesvorhaben [#21207]
Datum
27. April 2017 13:01
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen darüber, welche Verbände, Fachkreise, Unternehmen, etc. auf Grundlage von §47 Abs. 3 GGO von Ihrem Ministerium um schriftliche Stellungnahmen zu dem Referentenentwurf des Gesetzesvorhaben Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 5. Dezember 2014 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen zum Export besonderer Leistungen für berechtigte Personen, die im Hoheitsgebiet der Republik Polen wohnhaft sind, unter der Federführung Ihres Ministeriums gebeten wurden. Aus denen hervorgeht: Name Verband/Fachkreis/Unternehmen/etc und Name jeweiliges Gesetzesvorhaben. Bitte senden Sie mir die Informationen in elektronischer Form, gerne als Tabelle.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Zuschrift wurde zur Bearbeitung und Beantwortung u…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
AW: SOR [IVBV] Verbändebeteiligung bei Gesetzesvorhaben [#21207]
Datum
27. April 2017 14:14
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Zuschrift wurde zur Bearbeitung und Beantwortung umgehend an ein Fachreferat weitergeleitet. Dieses Schreiben ist im Auftrag und mit Genehmigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durch das Kommunikationscenter erstellt worden und dient Ihrer Information. Mit freundlichem Gruß

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Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr geehrtAntragsteller/in mit Ihrer E-Mail vom 27. April 2017 beantragen Sie Informationen darüber, welche Verb…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
AW: [IVBV] Verbändebeteiligung bei Gesetzesvorhaben [#21207]
Datum
3. Mai 2017 11:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in mit Ihrer E-Mail vom 27. April 2017 beantragen Sie Informationen darüber, welche Verbände, Fachkreise, Unternehmen, etc. vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales um schriftliche Stellungnahmen zu dem Referentenentwurf des Gesetzesvorhaben Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 5. Dezember 2014 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen zum Export besonderer Leistungen für berechtigte Personen, die im Hoheitsgebiet der Republik Polen wohnhaft sind, gebeten wurden. Sie stützen Ihren Antrag auf § 1 Absatz 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (Informationsfreiheitsgesetz - IFG). Nach § 1 Absatz 1 Satz 1 IFG hat jeder nach Maßgabe des IFG gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Dabei ist der Informationsanspruch auf die bei der informationspflichtigen Stelle zum Zeitpunkt der Antragstellung tatsächlich vorhandenen Informationen beschränkt. Zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen mit, dass zu dem Entwurf des Gesetzes zu dem Abkommen vom 5. Dezember 2014 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen zum Export besonderer Leistungen für berechtigte Personen, die im Hoheitsgebiet der Republik Polen wohnhaft sind, keine Verbände, Fachkreise, Unternehmen etc. um schriftliche Stellungnahme gebeten wurden. Mit freundlichen Grüßen