Verbändebeteiligung bei Gesetzesvorhaben

Informationen darüber, welche Verbände, Fachkreise, Unternehmen, etc. auf Grundlage von §47 Abs. 3 GGO von Ihrem Ministerium um schriftliche Stellungnahmen zu dem Referentenentwurf des Gesetzesvorhaben Einunddreißigste Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften unter der Federführung Ihres Ministeriums gebeten wurden. Aus denen hervorgeht: Name Verband/Fachkreis/Unternehmen/etc und Name jeweiliges Gesetzesvorhaben. Bitte senden Sie mir die Informationen in elektronischer Form, gerne als Tabelle.

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  • Datum
    9. Mai 2017
  • Frist
    10. Juni 2017
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen da…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verbändebeteiligung bei Gesetzesvorhaben [#21434]
Datum
9. Mai 2017 10:08
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen darüber, welche Verbände, Fachkreise, Unternehmen, etc. auf Grundlage von §47 Abs. 3 GGO von Ihrem Ministerium um schriftliche Stellungnahmen zu dem Referentenentwurf des Gesetzesvorhaben Einunddreißigste Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften unter der Federführung Ihres Ministeriums gebeten wurden. Aus denen hervorgeht: Name Verband/Fachkreis/Unternehmen/etc und Name jeweiliges Gesetzesvorhaben. Bitte senden Sie mir die Informationen in elektronischer Form, gerne als Tabelle.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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