Verbeamtung und Erfragung von Vorstrafen

wir benötigen Auskunft darüber, ob die TU Dortmund bei der Verbeamtung Auskünfte über Vorstrafen in einer Form einholt, die auch (laufende oder vergangene) Ermittlungsverfahren (ggf. eingestellt) umfasst. Bitte teilen Sie uns die genaue Formel mit, die ein Beamtenanwärter bei der Auskunft über Vorstrafen zu unterschreiben hat.
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  • Datum
    7. September 2016
  • Frist
    11. Oktober 2016
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Technische Universität Dortmund Details
Von
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Betreff
Verbeamtung und Erfragung von Vorstrafen [#17794]
Datum
7. September 2016 11:21
An
Technische Universität Dortmund
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
wir benötigen Auskunft darüber, ob die TU Dortmund bei der Verbeamtung Auskünfte über Vorstrafen in einer Form einholt, die auch (laufende oder vergangene) Ermittlungsverfahren (ggf. eingestellt) umfasst. Bitte teilen Sie uns die genaue Formel mit, die ein Beamtenanwärter bei der Auskunft über Vorstrafen zu unterschreiben hat. Vielen Dank im Voraus
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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