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Verbindliche Auskunft Flugrouten BBI Berlin

Wir bitten Sie, uns die verbindlichen Flugrouten für den Flughafen Willy Brandt (Berlin Brandenburg International) zur Verfügung zu stellen.

Wir beabsichtigen in 2011 einen Hauskauf im Süden von Berlin und möchten Planungssicherheit.

Bitte nennen Sie uns ggf. die zuständige Behörde für die erstrebte Auskunft.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    3. August 2011
  • Frist
    6. September 2011
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Ges…
An DFS Deutsche Flugsicherung GmbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verbindliche Auskunft Flugrouten BBI Berlin
Datum
3. August 2011 14:34
An
DFS Deutsche Flugsicherung GmbH
Status
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang:
Wir bitten Sie, uns die verbindlichen Flugrouten für den Flughafen Willy Brandt (Berlin Brandenburg International) zur Verfügung zu stellen. Wir beabsichtigen in 2011 einen Hauskauf im Süden von Berlin und möchten Planungssicherheit. Bitte nennen Sie uns ggf. die zuständige Behörde für die erstrebte Auskunft.
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen,
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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DFS Deutsche Flugsicherung GmbH
Sehr geehrtAntragsteller/in wir beziehen uns auf Ihre u.a. Anfrage. Diese haben wir an das Bundesaufsichtsamt fü…
Von
DFS Deutsche Flugsicherung GmbH
Betreff
Antwort: WG: Verbindliche Auskunft Flugrouten BBI Berlin
Datum
10. August 2011 10:14
Status
Information nicht vorhanden
Sehr geehrtAntragsteller/in wir beziehen uns auf Ihre u.a. Anfrage. Diese haben wir an das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF), mit der Bitte um Beantwortung an Sie, abgegeben (siehe § 4 Abs. 3 Satz 1 UIG). Mit freundlichen Grüßen
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