Verbindliche Nutzung von proprietären Zeugnisvorlagen an Grundschulen

1) Ist es richtig, das Grundschullehrer/innen verpflichtet sind, Zeugnisse mittels von Ihnen ausgegebenen Microsoft-Word-Vorlagen zu erstellen?
2) Falls 1) zutrifft: Liegt dieser Verpflichtung eine Vereinbarung mit der Firma Microsoft zugrunde?
3) Falls 2) nicht zutrifft: Warum wird kein nicht-proprietäres Dateiformat verwendet, welches nicht den Erwerb einer bestimmten kommerziellen Software erfordert?
5) Welche Sicherheitsmaßnahmen werden ergriffen, um zu garantieren, dass die in den Vorlagen eingebetteten aktiven Inhalte ("Macros") auf dem Übergabeweg nicht von Schadsoftware befallen werden?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    26. Juni 2019
  • Frist
    30. Juli 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Schulamt für die Stadt Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verbindliche Nutzung von proprietären Zeugnisvorlagen an Grundschulen [#152583]
Datum
26. Juni 2019 13:19
An
Schulamt für die Stadt Düsseldorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Ist es richtig, das Grundschullehrer/innen verpflichtet sind, Zeugnisse mittels von Ihnen ausgegebenen Microsoft-Word-Vorlagen zu erstellen? 2) Falls 1) zutrifft: Liegt dieser Verpflichtung eine Vereinbarung mit der Firma Microsoft zugrunde? 3) Falls 2) nicht zutrifft: Warum wird kein nicht-proprietäres Dateiformat verwendet, welches nicht den Erwerb einer bestimmten kommerziellen Software erfordert? 5) Welche Sicherheitsmaßnahmen werden ergriffen, um zu garantieren, dass die in den Vorlagen eingebetteten aktiven Inhalte ("Macros") auf dem Übergabeweg nicht von Schadsoftware befallen werden?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Schulamt für die Stadt Düsseldorf
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Schulamt für die Stadt Düsseldorf
Betreff
Betreff versteckt
Datum
26. Juni 2019 13:25
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

<< Anfragesteller:in >>
AW: AUTO: Abwesenheit (Rückkehr am 01.07.2019 06:30) [#152583] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfre…
An Schulamt für die Stadt Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AUTO: Abwesenheit (Rückkehr am 01.07.2019 06:30) [#152583]
Datum
14. August 2019 21:38
An
Schulamt für die Stadt Düsseldorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Verbindliche Nutzung von proprietären Zeugnisvorlagen an Grundschulen“ vom 26.06.2019 (#152583) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 16 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 152583 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Schulamt für die Stadt Düsseldorf
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Schulamt für die Stadt Düsseldorf
Betreff
Betreff versteckt
Datum
14. August 2019 21:47
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

<< Anfragesteller:in >>
Informationsfreiheitsanfrage #152583 [#152583] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „V…
An Schulamt für die Stadt Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Informationsfreiheitsanfrage #152583 [#152583]
Datum
24. August 2019 14:05
An
Schulamt für die Stadt Düsseldorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Verbindliche Nutzung von proprietären Zeugnisvorlagen an Grundschulen“ vom 26.06.2019 (#152583) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 26 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 152583 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Schulamt für die Stadt Düsseldorf
Antwort: Informationsfreiheitsanfrage #152583 [#152583] Sehr geehrteAntragsteller/in die von Ihnen genannte Inform…
Von
Schulamt für die Stadt Düsseldorf
Betreff
Antwort: Informationsfreiheitsanfrage #152583 [#152583]
Datum
26. August 2019 10:55
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
E-Mail_Footer_Bewegungsmonat_September.jpg
66,2 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in die von Ihnen genannte Informationsfreiheitsanfrage vom 26.06.19 ist leider nicht hier angekommen. Um diese an die zuständige Stelle weiterleiten zu können, bitte ich darum, mir Ihre Anfrage erneut zukommen zu lassen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antwort: Informationsfreiheitsanfrage #152583 [#152583] Sehr geehrteAntragsteller/in das ist sowohl bedauerli…
An Schulamt für die Stadt Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort: Informationsfreiheitsanfrage #152583 [#152583]
Datum
29. August 2019 17:57
An
Schulamt für die Stadt Düsseldorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in das ist sowohl bedauerlich als auch verwunderlich, da ich für meine initiale Anfrage eine Abwesenheitsnotiz mit dem Betreff "AUTO: Abwesenheit (Rückkehr am 01.07.2019 06:30)" als Antwort erhalten habe. Im folgenden sende ich meine Anfrage erneut. Aus formellen Gründen weise ich darauf hin, dass die gesetzliche Frist zur Beantwortung hhiervon unberührt bleibt. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Im Folgenden eine Kopie des Anfragetextes vom 26. Juni 2019: --------------------------------------- Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) Ist es richtig, das Grundschullehrer/innen verpflichtet sind, Zeugnisse mittels von Ihnen ausgegebenen Microsoft-Word-Vorlagen zu erstellen? 2) Falls 1) zutrifft: Liegt dieser Verpflichtung eine Vereinbarung mit der Firma Microsoft zugrunde? 3) Falls 2) nicht zutrifft: Warum wird kein nicht-proprietäres Dateiformat verwendet, welches nicht den Erwerb einer bestimmten kommerziellen Software erfordert? 5) Welche Sicherheitsmaßnahmen werden ergriffen, um zu garantieren, dass die in den Vorlagen eingebetteten aktiven Inhalte ("Macros") auf dem Übergabeweg nicht von Schadsoftware befallen werden? Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 152583 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Schulamt für die Stadt Düsseldorf
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Schulamt für die Stadt Düsseldorf
Betreff
Betreff versteckt
Datum
29. August 2019 17:57
Status

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
Meine Informationsfreiheitsanfrage vom 26.06.2019 [#152583] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreihe…
An Schulamt für die Stadt Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Meine Informationsfreiheitsanfrage vom 26.06.2019 [#152583]
Datum
27. November 2019 10:58
An
Schulamt für die Stadt Düsseldorf
Status
E-Mail-Versand ist fehlgeschlagen.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Verbindliche Nutzung von proprietären Zeugnisvorlagen an Grundschulen“ vom 26.06.2019 (#152583) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Ich habe den Vorgang bereits mehrfach angemahnt. Jedesmal erhalte ich Abwesenheitsmeldungen von neuen, mir bis dahin unbekannten Ansprechpartnern, die den Vorgang jedoch im Weiteren vollständig ignorieren: <<E-Mail-Adresse>> <<E-Mail-Adresse>> <<E-Mail-Adresse>> Sie haben die Frist mittlerweile um 121 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 152583 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/152583