Verbindungsstraße Umkirch - Gottenheim

Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Umkircher Straße zwischen Gottenheim und Umkirch verläuft parallel zur B31.

In den Anliegergemeinden wird diskutiert ob diese Kfz-Straße weiterhin in ihrer aktuellen Funktion erhalten werden muss oder ob eine Umwidmung zur Fahrradstraße möglich wäre. Natürlich wären zusätzliche Regelungen (Einbahnstraßenverkehr für Anliegerverkehr o.ä.) denkbar.

Bitte Sie Sie mir alle Unterlagen die die bisherigen Diskussionen zu dieser Straße zusammenfassen (digitale Übermittlung). Insbesondere Ihre Antwort an die Bürgermeister von Umkirch und Gottenheim in dieser Angelegenheit.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. März 2022
  • Frist
    3. Mai 2022
  • Ein:e Follower:in
Fabian Kern
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, die Umkircher Straße zwischen Gottenheim und Umkir…
An Regierungspräsidium Freiburg Details
Von
Fabian Kern
Betreff
Verbindungsstraße Umkirch - Gottenheim [#245072]
Datum
30. März 2022 19:58
An
Regierungspräsidium Freiburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, die Umkircher Straße zwischen Gottenheim und Umkirch verläuft parallel zur B31. In den Anliegergemeinden wird diskutiert ob diese Kfz-Straße weiterhin in ihrer aktuellen Funktion erhalten werden muss oder ob eine Umwidmung zur Fahrradstraße möglich wäre. Natürlich wären zusätzliche Regelungen (Einbahnstraßenverkehr für Anliegerverkehr o.ä.) denkbar. Bitte Sie Sie mir alle Unterlagen die die bisherigen Diskussionen zu dieser Straße zusammenfassen (digitale Übermittlung). Insbesondere Ihre Antwort an die Bürgermeister von Umkirch und Gottenheim in dieser Angelegenheit. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Fabian Kern Anfragenr: 245072 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245072/ Postanschrift Fabian Kern << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Regierungspräsidium Freiburg
Sehr geehrter Herr Kern, wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage. Wir werden den Sachverhalt prüfen und uns da…
Von
Regierungspräsidium Freiburg
Betreff
AW: Verbindungsstraße Umkirch - Gottenheim [#245072]
Datum
1. April 2022 15:44
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Kern, wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage. Wir werden den Sachverhalt prüfen und uns dann wieder zeitnah bei Ihnen melden. Bis dahin bitten wir Sie um Ihre Geduld. Bei Rückfragen können Sie sich gerne melden. Mit freundlichen Grüßen
Fabian Kern
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verbindungsstraße Umkirch - Gottenheim“ vom 30…
An Regierungspräsidium Freiburg Details
Von
Fabian Kern
Betreff
AW: Verbindungsstraße Umkirch - Gottenheim [#245072]
Datum
3. Mai 2022 10:14
An
Regierungspräsidium Freiburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verbindungsstraße Umkirch - Gottenheim“ vom 30.03.2022 (#245072) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Fabian Kern

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Regierungspräsidium Freiburg
Ihr Antrag auf Auskunft nach dem LiFG bzgl. der L 115 Gottenheim-Umkirch Sehr geehrter Herr Kern, wir beziehen u…
Von
Regierungspräsidium Freiburg
Betreff
Ihr Antrag auf Auskunft nach dem LiFG bzgl. der L 115 Gottenheim-Umkirch
Datum
9. Mai 2022 09:29
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrter Herr Kern, wir beziehen uns auf Ihren Antrag vom 30.03.2022 nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz (LiFG) zur L 115 zwischen Umkirch und Gottenheim. Zu Ihrer Anfrage bzgl. der Diskussion zu einer möglichen Umwidmung der L 115 zur Fahrradstraße können wir Ihnen wie folgt Rückmeldung geben. Mit Teilbeschluss vom 12. Dezember 1994 wurde der Neubau der B 31 West von Umkirch bis Gottenheim bis zum Anschluss an die L 115 planfestgestellt. Im Rahmen der Planfeststellung war als Ausgleichsmaßnahme für den Bau der B 31 West ursprünglich beabsichtigt, die L 115 zwischen Gottenheim und Umkirch auf eine Fahrbahnbreite von 4,50 m incl. Radweg zurückzubauen sowie zu rekultivieren. Gegen den Planfeststellungsbeschluss hat die Gemeinde Gottenheim Klage erhoben. Der Streit über den Planfeststellungsbeschluss wurde mittels eines Vergleiches beigelegt, in dem sich die Gemeinde Gottenheim verpflichtete die Klage zurückzunehmen, wenn im Gegenzug das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium Freiburg, den Teilrückbau der L 115 entsprechend untenstehender Darstellung ändert und das hierfür notwendige Planfeststellungsverfahren durchführt. Die Änderung des Rückbaus der L 115 zwischen Umkirch und Gottenheim wurde daraufhin am 27.06.2017 durch das Regierungspräsidium Freiburg plangenehmigt. Die neue Planung sah nun vor, dass aus der bestehenden Fahrbahn ein ca. 50 cm breiter Streifen herausgefräst wird, sodass ein Radweg mit einem Querschnitt von 2,00 m, ein Grünstreifen mit einem Querschnitt von 0,50 m sowie eine Fahrbahn mit einem Querschnitt von 4,90 - 5,20 m entsteht. Im Zuge des hierzu durchgeführten Baurechtsverfahrens waren die Einwendungen gegen die Restfahrbahnbreite so groß, dass auf Wunsch der Gemeinden Gottenheim und Umkirch, als zukünftige Straßenbaulastträger, die Maße zu Lasten des Radwegs geändert wurden. Der Radweg hat nun eine Breite von 1,60 m, die Restfahrbahnbreite beträgt 5,30 - 5,60 m. Diese Baumaßnahmen wurden im Sommer 2020 fertiggestellt. Das Straßengesetz Baden -Württemberg (StrG) sieht vor, dass eine Straße entsprechend Ihrer Straßengruppe umzustufen ist, wenn sich Ihre Verkehrsbedeutung ändert (§ 6 Abs. 1 StrG). Mit dem Bau der B 31 West hat sich die Funktion der L 115 zwischen Gottenheim und Umkirch dahingehend geändert, dass diese nur noch vorwiegend dem Verkehr zwischen den Gemeinden Gottenheim und Umkirch dient und nicht mehr dem durchgehenden Verkehr innerhalb des Landes. Das Umstufungsverfahren, dass derzeit noch nicht abgeschlossen ist, sieht vor, dass der entsprechende Straßenabschnitt der L 115 als Gemeindestraße in der Baulast der Gemeinden Gottenheim und Umkirch abgestuft wird. Eine Umstufung zur Fahrradsstraße ist nicht möglich, da eine Fahrradstraße keine Straßengruppe im Sinne des Straßengesetzes darstellt, sondern eine Frage des Straßenverkehrsrechts (StVG, StVO) ist. Nach der Umstufung steht es den Gemeinden Umkirch und Gottenheim frei, im Rahmen der rechtlichen Gegebenheiten, die entsprechenden baulichen Maßnahmen für die L 115 zu veranlassen sowie die entsprechenden verkehrsrechtlichen Anordnungen beim Landratsamt Breisgau - Hochschwarzwald zu beantragen. Die Gemeinden Umkirch und Gottenheim hatten bzgl. einer möglichen Förderung für die Verbreiterung des Radwegs entlang der L 115 Kontakt mit unserem Referat 45 - Regionales Mobilitätsmanagement. Den Schriftverkehr haben wir Ihnen, neben den Unterlagen der Planfeststellung sowie veröffentlichter Pressemitteilungen, unter folgenden Link zur Verfügung gestellt: https://cloud.landbw.de/index.php/s/K... Sollten Sie beabsichtigen, die beigefügten Unterlagen zu veröffentlichen, bitten wir Sie die entsprechenden personenbezogenen Daten innerhalb der Dateien sowie dieser E-Mail zu schwärzen. Bzgl. einer konkreten Planung für die Ausweisung einer Fahrradstraße bitten wir Sie, mit den Gemeinden Umkirch und Gottenheim Kontakt aufzunehmen. Unsere Antwort an Sie werden wir den beteiligten Gemeinden sowie dem Landratsamt Breisgau - Hochschwarzwald ohne Nennung Ihres Namens weiterleiten. Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen