Verbleib der damaligen Gebührenbeauftragten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten
1. Wieviele Personen waren im letzten Jahr der geräteabhängigen Rundfunkgebührenpflicht, für die Gebühreneinzugszentrale bzw. die Öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, im Aussendienst mit der Ermittlung, Anmeldung und Nachmeldung von Gebührenpflichtigen betraut?
2. Wie war die rechtliche Stellung dieser Personen zu den Rundfunkanstalten (Sozialversicherungspflichtige Beschäftigte / Freie Mitarbeiter etc.)? Ggf. bitte mit Nennung der Absoluten Zahlen, wenn verschiedene Vertragsgattungen vorgelegen haben sollten.
3. Wie viele dieser Personen wurden nach der Reform der Rundfunkgebühr, in anderen Verwendungen, weiter beschäftigt?
4. Gibt es gegenwärtig ähnlich den sog. Gebührenbeuaftragten tätige (auch freie / selbständige) Mitarbeiter des Öffentlich-rechlichen Rundfunks?
Ergebnis der Anfrage
1. In 2012 (dem letzten Jahr der geräteabhängigen Rundfunkgebührenpflicht) waren insg. 614 Personen für die Gebühreneinzugszentrale bzw. die Öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, (im Aussendienst) mit der Ermittlung, Anmeldung und Nachmeldung von Gebührenpflichtigen betraut
2. Sämtliche galten jeweils als "freie Unternehmer"
Zu 2013, mit dem Wechsel zur allg. Beitragspflicht entfiel der Bedarf zur Ermittlung von Rundfunkempfangsgeräten.
3. 2013 wurden noch 198, und 2014 noch 71 Berater beschäftigt. Diese informierten ausschließlich Unternehmen und andere Einrichtungen, jedoch keine Privatpersonen, über die neue Gesetzeslage. Auf Wunsch halfen diese auch vor Ort mit der Berechnung der individuellen Beitragschuld der Einrichtungen / Unternehmen. Über 2014 hinaus ist keiner dieser Berater weiter tätig.
Anfrage erfolgreich
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Datum14. Oktober 2014
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15. November 2014
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