Verbleib der damaligen Gebührenbeauftragten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten

1. Wieviele Personen waren im letzten Jahr der geräteabhängigen Rundfunkgebührenpflicht, für die Gebühreneinzugszentrale bzw. die Öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, im Aussendienst mit der Ermittlung, Anmeldung und Nachmeldung von Gebührenpflichtigen betraut?

2. Wie war die rechtliche Stellung dieser Personen zu den Rundfunkanstalten (Sozialversicherungspflichtige Beschäftigte / Freie Mitarbeiter etc.)? Ggf. bitte mit Nennung der Absoluten Zahlen, wenn verschiedene Vertragsgattungen vorgelegen haben sollten.

3. Wie viele dieser Personen wurden nach der Reform der Rundfunkgebühr, in anderen Verwendungen, weiter beschäftigt?

4. Gibt es gegenwärtig ähnlich den sog. Gebührenbeuaftragten tätige (auch freie / selbständige) Mitarbeiter des Öffentlich-rechlichen Rundfunks?

Ergebnis der Anfrage

1. In 2012 (dem letzten Jahr der geräteabhängigen Rundfunkgebührenpflicht) waren insg. 614 Personen für die Gebühreneinzugszentrale bzw. die Öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, (im Aussendienst) mit der Ermittlung, Anmeldung und Nachmeldung von Gebührenpflichtigen betraut

2. Sämtliche galten jeweils als "freie Unternehmer"

Zu 2013, mit dem Wechsel zur allg. Beitragspflicht entfiel der Bedarf zur Ermittlung von Rundfunkempfangsgeräten.

3. 2013 wurden noch 198, und 2014 noch 71 Berater beschäftigt. Diese informierten ausschließlich Unternehmen und andere Einrichtungen, jedoch keine Privatpersonen, über die neue Gesetzeslage. Auf Wunsch halfen diese auch vor Ort mit der Berechnung der individuellen Beitragschuld der Einrichtungen / Unternehmen. Über 2014 hinaus ist keiner dieser Berater weiter tätig.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. Oktober 2014
  • Frist
    15. November 2014
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wieviele …
An ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verbleib der damaligen Gebührenbeauftragten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten [#7780]
Datum
14. Oktober 2014 23:26
An
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wieviele Personen waren im letzten Jahr der geräteabhängigen Rundfunkgebührenpflicht, für die Gebühreneinzugszentrale bzw. die Öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, im Aussendienst mit der Ermittlung, Anmeldung und Nachmeldung von Gebührenpflichtigen betraut? 2. Wie war die rechtliche Stellung dieser Personen zu den Rundfunkanstalten (Sozialversicherungspflichtige Beschäftigte / Freie Mitarbeiter etc.)? Ggf. bitte mit Nennung der Absoluten Zahlen, wenn verschiedene Vertragsgattungen vorgelegen haben sollten. 3. Wie viele dieser Personen wurden nach der Reform der Rundfunkgebühr, in anderen Verwendungen, weiter beschäftigt? 4. Gibt es gegenwärtig ähnlich den sog. Gebührenbeuaftragten tätige (auch freie / selbständige) Mitarbeiter des Öffentlich-rechlichen Rundfunks?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Empfangsbestätigung Vielen Dank für Ihre E-Mail, die wir an die zuständige …
Von
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Betreff
Empfangsbestätigung
Datum
14. Oktober 2014 23:35
Status
Warte auf Antwort
Vielen Dank für Ihre E-Mail, die wir an die zuständige Stelle weiterleiten. Dort wird Ihre Nachricht schnellstmöglich bearbeitet. Zurzeit erhalten wir sehr viele Anfragen. Aus diesem Grund verzögern sich leider die Antworten. Sie unterstützen uns, wenn Sie in der Zwischenzeit von Nachfragen absehen. Vielen Dank. Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio beantwortet nur E-Mails von namentlich erkennbaren Absendern. Bitte beachten Sie, dass eine Auskunft oder Bearbeitung zu Ihrem Beitragskonto nur erfolgen kann, wenn Sie uns die Beitragsnummer und/oder Anschrift angeben, unter der Ihre Wohnung bzw. Ihre Betriebsstätte angemeldet ist. ACHTUNG! Diese E-Mail wird automatisch versandt. Unter der E-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>> ist eine individuelle Korrespondenz nicht möglich. Bitte nutzen Sie für weitere Anliegen die E-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>> Der Inhalt dieser E-Mail (einschließlich etwaiger beigefügter Dateien) ist vertraulich und nur für den Empfänger bestimmt. Wenn Sie nicht der bestimmungsgemäße Empfänger sind oder diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort den Absender und löschen Sie diese E-Mail (einschließlich etwaiger beigefügter Dateien) von Ihrem System. Jegliche Offenlegung, Vervielfältigung, Weitergabe oder Nutzung des Inhalts dieser E-Mail sind nicht gestattet. Vielen Dank. The contents of this e-mail (including any attachments) are confidential and may be legally privileged. If you are not the intended recipient of this e-mail or have received this e-mail in error, please notify the sender immediately and then delete it (including any attachments) from your system. Any disclosure, copying, distribution or use of the material in this e-mail is strictly prohibited. Thank you.
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Sehr geehrtAntragsteller/in wir möchten gern Ihre Fragen zum Verbleib der damaligen Gebührenbeauftragten der öff…
Von
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Betreff
Ihre Anfrage: Verbleib der damaligen Gebührenbeauftragten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten
Datum
30. Dezember 2014 14:58
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in wir möchten gern Ihre Fragen zum Verbleib der damaligen Gebührenbeauftragten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten beantworten (Ihre Anfrage vom 14.10.2014). Bitte entschuldigen Sie schon jetzt die Verzögerung in der Bearbeitung. Haben Sie eine persönliche E-Mail-Adresse jenseits der automatisch generierten Adresse des Anbieters fragdenstaat.de? Bitte senden Sie uns doch diesen Kontakt zu, über den wir Ihnen dann gern die Antwort zukommen lassen möchten. Mit herzlichen Grüßen Ihre Beitragskommunikation ARD, ZDF, Deutschlandradio
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Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Ihre Auskunft auf dem Postweg. Meine Anschrift lautet: Antrag…
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Von
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Betreff
AW: Ihre Anfrage: Verbleib der damaligen Gebührenbeauftragten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten [#7780]
Datum
30. Dezember 2014 18:25
An
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Ihre Auskunft auf dem Postweg. Meine Anschrift lautet: Antragsteller/in, << Adresse entfernt >>, << Adresse entfernt >>. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 7780 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Empfangsbestätigung Vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir werden diese sch…
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ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Betreff
Empfangsbestätigung
Datum
30. Dezember 2014 18:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir werden diese schnellstmöglich an die zuständige Stelle weiterleiten und bearbeiten. Bitte beachten Sie, dass viele der uns zugesendeten Fragen bereits auf unserer Internetseite www.rundfunkbeitrag.de beantwortet werden. Sie finden dort viele Informationen zum Rundfunkbeitrag und unsere Online-Formulare. Wenn Sie diese nutzen, können wir Ihr Anliegen schneller der richtigen Stelle zuordnen und somit auch schneller bearbeiten. Aufgrund der vielen Anfragen, die uns jeden Tag erreichen, verlängert sich leider die Antwortzeit und liegt momentan bei etwa 4 Wochen. Wir entschuldigen uns und bitten um Ihr Verständnis. Für Sie entsteht durch eine von uns gegebenenfalls verursachte Verzögerung kein Nachteil. Ihr Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Wichtige Hinweise: Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio beantwortet nur E-Mails von namentlich erkennbaren Absendern. Bitte beachten Sie, dass eine Auskunft oder Bearbeitung zu Ihrem Beitragskonto nur erfolgen kann, wenn Sie uns die Beitragsnummer und/oder Anschrift angeben, unter der Ihre Wohnung bzw. Ihre Betriebsstätte angemeldet ist. ACHTUNG! Diese E-Mail wird automatisch versandt. Unter der E-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>> ist eine individuelle Korrespondenz nicht möglich. Bitte nutzen Sie für weitere Anliegen die E-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>> Der Inhalt dieser E-Mail (einschließlich etwaiger beigefügter Dateien) ist vertraulich und nur für den Empfänger bestimmt. Wenn Sie nicht der bestimmungsgemäße Empfänger sind oder diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort den Absender und löschen Sie diese E-Mail (einschließlich etwaiger beigefügter Dateien) von Ihrem System. Jegliche Offenlegung, Vervielfältigung, Weitergabe oder Nutzung des Inhalts dieser E-Mail sind nicht gestattet. Vielen Dank. The contents of this e-mail (including any attachments) are confidential and may be legally privileged. If you are not the intended recipient of this e-mail or have received this e-mail in error, please notify the sender immediately and then delete it (including any attachments) from your system. Any disclosure, copying, distribution or use of the material in this e-mail is strictly prohibited. Thank you. Thank you.

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ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Anfrage vom 14.10.2014 Da der Absender einer wörtlichen Veröffentlichung widerspricht, an dieser Stelle lediglich …
Von
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage vom 14.10.2014
Datum
2. Januar 2015
Status
Da der Absender einer wörtlichen Veröffentlichung widerspricht, an dieser Stelle lediglich eine inhaltliche Widergabe. - Bitte um Entschuldigung wegen später Antwort 1. In 2012 waren insg. 614 Beauftragte für die Landesrundfunkanstalten der ARD, tätig. 2. Sämtliche galten jeweils als "freie Unternehmer" Zu 2013, mit dem Wechsel zur allg. Beitragspflicht entfiel der Bedarf zur Ermittlung von Rundfunkempfangsgeräten. 3. 2013 wurden noch 198, und 2014 noch 71 Berater beschäftigt. Diese informierten ausschließlich Unternehmen und andere Einrichtungen, jedoch keine Privatpersonen, über die neue Gesetzeslage. Auf Wunsch halfen diese auch vor Ort mit der Berechnung der individuellen Beitragschuld der Einrichtungen / Unternehmen. Über 2014 hinaus ist keiner dieser Berater weiter tätig. - Ausdrücklicher Hinweis auf Widerspruch jeglicher wortgetreuer Veröffentlichung dieser Antwort - Angebot weitere Rückfragen gerne zu beantworten Anm. d. Empf. zum (subjektiv empfundenen) Sub-Text: Ehrlich, freundliches und konstruktives Schreiben.