Verbleib der Gelder bereitgestellt aus Steuermitteln

Laut der Einlassung im Deutschen Bundestag wurden 1 Mrd. Euro an Steuergeldern der Ukraine für den Kauf von Waffen zur Verfügung gestellt. Ich möchte wissen,

1.) An wen in der Ukraine wurde das Geld überwiesen und ist es dort in der zuständigen Behörde angekommen?

2.) Welchem Zweck der Verwendung ist das Geld unterworfen?

3.) Wurde das Geld seitens des Präsidenten der Ukraine Zelenskyy - ukrainische Transkription - in der Krypto-Börse FTX angelegt, die ebenso auch Gelder aus der Kasse der Europäischen Union wie auch den Amerikanischen Behörden erhalten haben soll? Wo ist das Geld geblieben?

4.) Inwiefern wurde eine Rückerstattung der Steuermittel seitens der Ukraine mit der Bundesregierung vereinbart und bis wann werden diese Gelder der Verfügung der Deutschen Mitbürgerinnen und Mitbürger wieder zur Verfügung gestellt, um dringende soziale Projekte zu fördern?

Quelle: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw12-de-auswaertiges-884240

Information nicht vorhanden

  • Datum
    28. Dezember 2022
  • Frist
    31. Januar 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Laut der Einlassung im Deutschen Bund…
An Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verbleib der Gelder bereitgestellt aus Steuermitteln [#266447]
Datum
28. Dezember 2022 15:32
An
Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Laut der Einlassung im Deutschen Bundestag wurden 1 Mrd. Euro an Steuergeldern der Ukraine für den Kauf von Waffen zur Verfügung gestellt. Ich möchte wissen, 1.) An wen in der Ukraine wurde das Geld überwiesen und ist es dort in der zuständigen Behörde angekommen? 2.) Welchem Zweck der Verwendung ist das Geld unterworfen? 3.) Wurde das Geld seitens des Präsidenten der Ukraine Zelenskyy - ukrainische Transkription - in der Krypto-Börse FTX angelegt, die ebenso auch Gelder aus der Kasse der Europäischen Union wie auch den Amerikanischen Behörden erhalten haben soll? Wo ist das Geld geblieben? 4.) Inwiefern wurde eine Rückerstattung der Steuermittel seitens der Ukraine mit der Bundesregierung vereinbart und bis wann werden diese Gelder der Verfügung der Deutschen Mitbürgerinnen und Mitbürger wieder zur Verfügung gestellt, um dringende soziale Projekte zu fördern? Quelle: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw12-de-auswaertiges-884240
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 266447 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266447/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre o. a. IFG-Anfrage an das Bundesamt für Auswärtige A…
Von
Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten
Betreff
Verbleib der Gelder bereitgestellt aus Steuermitteln [#266447] - Vg. Nr. 520-2022
Datum
2. Januar 2023 09:56
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
2,2 KB


Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre o. a. IFG-Anfrage an das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA). Das BfAA befindet sich noch im Aufbau. Bis dort eine eigenen Antwortinfrastruktur im IFG-Bereich etabliert wurde, wird das Auswärtige Amt die an das BfAA gerichteten IFG-Anfragen übernehmen. Das Auswärtige Amt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern (z. B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden). Sollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werden wir Sie darüber informieren. Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise: - Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte immer Ihre in der Betreffzeile dieser E-Mail angegebene Vorgangsnummer an. - Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehbar). Einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 erhoben werden. Eine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation, Recherchearbeiten, die im öffentlichen Interesse sind, Bezug von Sozialleistungen etc.), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann. Wenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an. Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Hinweis zum Datenschutz: Bei der Bearbeitung wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Welche Daten zu welchem Zweck und auf welcher Grundlage verarbeitet werden, ist abhängig von Ihrem Anliegen und den konkreten Umständen. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung (https://www.auswaertiges-amt.de/de/datenschutz-node) des Auswärtigen Amts. Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bezahle Steuern und die Ausführung, "die Infrastruktur des BAfAA befindet sich im Aufbau"…
An Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verbleib der Gelder bereitgestellt aus Steuermitteln [#266447] - Vg. Nr. 520-2022 [#266447]
Datum
7. Januar 2023 22:42
An
Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bezahle Steuern und die Ausführung, "die Infrastruktur des BAfAA befindet sich im Aufbau" irritiert mich doch als Informatiker sehr. Das kann ich nur als Ablehnung und als Verschleierung den Verbleibt der Steuergelder in der Ukraine werten und denke, dass sich die entsprechende Presse dafür sehr interessieren wird. Ich denke, wir werden diese Anfrage und die Nachforschungen über die "Vergütungen für einen Krieg" in der Ukraine auf andere Geldgeber, die ursprünglich Barmittel aus deutschen Steuermitteln erhalten, ausweiten. Die Vorgehensweise entspricht den Gepflogenheiten Deutscher Behörden, den Bürgerinnen und Bürgern gegenüber einen massive Verschleierung zu offerieren. Also, strengen Sie sich an, die Daten zu liefern! Und zwar bis Ende März 2023. Das kann im Zeitalter einer umfangreiche Digitalisierung sicher nicht so schwer sein, oder? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 266447 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266447/
Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten
Sehr << Antragsteller:in >> haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht. Diese IFG-Anfrage soll nun mit …
Von
Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten
Betreff
IFG-Anfrage an das BfAA | "Verbleib der Gelder bereitgestellt aus Steuermitteln [#266447]" - Vg. Nr. 520-2022
Datum
3. März 2023 16:41
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht. Diese IFG-Anfrage soll nun mit dem gesetzlich vorgesehenen Bescheid abgeschlossen werden. Bitte teilen Sie mir zunächst Ihre zustellungsfähige Anschrift mit, da ein rechtsmittelfähiger Bescheid zu erstellen ist. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten
Sehr << Antragsteller:in >> bisher haben wir von Ihnen keine Anschrift erhalten. Daher wird Ihnen nun…
Von
Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten
Betreff
IFG-Anfrage an das BfAA | "Verbleib der Gelder bereitgestellt aus Steuermitteln [#266447]" - Vg. Nr. 520-2022
Datum
9. März 2023 12:29
Status
Sehr << Antragsteller:in >> bisher haben wir von Ihnen keine Anschrift erhalten. Daher wird Ihnen nun der anliegende Bescheid ersatzweise per E-Mail übermittelt. Mit freundlichem Gruß