Verbleib der Mittel nach einer stornierten Fahrzeugverteilung

Eine Aufstellung des Verbleibs der Mittel (~400.000€) welche nach der stornierte Fahrzeugbeschaffung eines LKW-Lkr für den Ortsverband Lörrach der Regionalstelle Freiburg zur Fahrzeugbeschaffung zugewiesen wurden.
Wie steht dies im Zusammenhang mit weiteren Fahrzeugen des Ortsverband Lörrachs, welche aus finanziellen Gründen trotz Überschreitung der "Lebensdauer" (PKW: 15 Jahre, LKW: 25 Jahre) nicht neu beschafft werden können?

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    6. Oktober 2023
  • Frist
    8. November 2023
  • 2 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Aufstellung des Verbleibs der Mi…
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Betreff
Verbleib der Mittel nach einer stornierten Fahrzeugverteilung [#289628]
Datum
6. Oktober 2023 07:52
An
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk Landesverband Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Aufstellung des Verbleibs der Mittel (~[geschwärzt]) welche nach der stornierte Fahrzeugbeschaffung eines LKW-Lkr für den Ortsverband Lörrach der Regionalstelle Freiburg zur Fahrzeugbeschaffung zugewiesen wurden. Wie steht dies im Zusammenhang mit weiteren Fahrzeugen des Ortsverband Lörrachs, welche aus finanziellen Gründen trotz Überschreitung der "Lebensdauer" (PKW: 15 Jahre, LKW: 25 Jahre) nicht neu beschafft werden können? Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 289628 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289628/
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Betreff
AW: Verbleib der Mittel nach einer stornierten Fahrzeugverteilung [#289628]
Datum
11. November 2023 16:45
An
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk Landesverband Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verbleib der Mittel nach einer stornierten Fahrzeugverteilung“ vom 06.10.2023 (#289628) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
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Betreff
AW: Verbleib der Mittel nach einer stornierten Fahrzeugverteilung [#289628]
Datum
31. Dezember 2023 10:02
An
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk Landesverband Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verbleib der Mittel nach einer stornierten Fahrzeugverteilung“ vom 06.10.2023 (#289628) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 54 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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An Bundesanstalt Technisches Hilfswerk Landesverband Baden-Württemberg Details
Von
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Betreff
AW: Verbleib der Mittel nach einer stornierten Fahrzeugverteilung [#289628]
Datum
10. April 2024 19:06
An
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk Landesverband Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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