Verbleib der papiernen Unterlagen zur Corona-Schutzimpfung

Im Impfzentrum des Landkreises Oldenburg in Wildeshausen musste der Bürger vor jeder Corona-Schutzimpfung mehrere Seiten Papier ausfüllen und unterschreiben.
Das Impfzentrum hat die dort erhobenen personenbezogenen Daten nach Auskunft des Landkreises Oldenburg an das niedersächsische Sozialministerium weitergeleitet.
Da ich von dort leider bislang keine Antwort auf meine diesbezügliche Anfrage zum Verbleib der Unterlagen erhalten habe wende ich mich nun direkt an sie.
Wo und wie lange werden diese Unterlagen für den Landkreis Oldenburg bzw. die anderen niedersächsischen Städte und Landkreise gelagert und kann der Bürger auf diese zurückgreifen z.B. wenn der Impfpass verloren gegangen ist?
Sind bzw. werden die Daten digitalisiert oder anderweitig personenbezogen gespeichert?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    8. November 2022
  • Frist
    10. Dezember 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im Impfzentrum des …
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verbleib der papiernen Unterlagen zur Corona-Schutzimpfung [#262764]
Datum
8. November 2022 16:05
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Impfzentrum des Landkreises Oldenburg in Wildeshausen musste der Bürger vor jeder Corona-Schutzimpfung mehrere Seiten Papier ausfüllen und unterschreiben. Das Impfzentrum hat die dort erhobenen personenbezogenen Daten nach Auskunft des Landkreises Oldenburg an das niedersächsische Sozialministerium weitergeleitet. Da ich von dort leider bislang keine Antwort auf meine diesbezügliche Anfrage zum Verbleib der Unterlagen erhalten habe wende ich mich nun direkt an sie. Wo und wie lange werden diese Unterlagen für den Landkreis Oldenburg bzw. die anderen niedersächsischen Städte und Landkreise gelagert und kann der Bürger auf diese zurückgreifen z.B. wenn der Impfpass verloren gegangen ist? Sind bzw. werden die Daten digitalisiert oder anderweitig personenbezogen gespeichert?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 262764 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/262764/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Az: LfD 2.25-2382-2022-21 Az: LfD 2.25-2382-2022-21 Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ih…
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Betreff
Az: LfD 2.25-2382-2022-21
Datum
1. Dezember 2022 11:00
Status
Warte auf Antwort
Az: LfD 2.25-2382-2022-21 Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihre E-Mail vom 08.11.2022 hinsichtlich der Aufbewahrung von Impfunterlagen zu Corona-Schutzimpfungen in den Impfzentren in Niedersachsen. Zum Verständnis Ihrer Anfrage habe ich einige Rückfragen: 1. Verfolgen Sie mit Ihrer Anfrage eine Bestätigung über Ihren Covid-19-Impfstatus durch das Nds. Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung zu erlangen, beispielsweise aufgrund des Verlusts des eigenen Impfpasses? 2. Verfolgen Sie mit Ihrer Anfrage eine Antwort auf die abstrakte Rechtsfrage nach der Aufbewahrungsfrist und den Aufbewahrungsmodalitäten der Impfunterlagen aus den Impfzentren in Niedersachsen zu erlangen, ohne selbst betroffen zu sein? Diese fachspezifische abstrakte Rechtsfrage ist Ihnen von dem fachlich zuständigen Nds. Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung zu beantworten. Eine abstrakte Rechtsberatung erfolgt von hier aus nicht. 3. Haben Sie ein Auskunftsersuchen nach Art. 15 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) bei dem Nds. Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung gestellt? Sofern dies zutrifft verweise ich auf die regelmäßige Frist von einem Monat gemäß Art. 12 Abs. 3 Satz 1 DS-GVO, innerhalb welcher die verantwortliche Stelle auf ein Auskunftsersuchen zu antworten hat. Mit freundlichen Grüßen