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Verbleib von bis zu 2.250 oder mehr Test-Karosserien von Tesla

Anfrage an: Landesamt für Umwelt

Verbleib von bis zu 2.250 oder mehr Test-Karosserien, die Tesla in der Fabrik in Grünheide vor der endgültigen Betriebsgenehmigung zum Testen des Presswerks und der Lackiererei fertigen durfte.

Hintergrund: Schon im Oktober 2021 hatte das LfU Tesla eine Vorabzulassung erteilt, 250 Test-Karosserien zum Testen, wie gut etwa das Presswerk und die Lackiererei funktionieren, zu fertigen. Laut LfU teilte Tesla der Behörde mit, dass die dabei entstandenen Karosserien eine "mangelhafte Qualität aufwiesen". Daher wollte Tesla die Produktions-Maschinen abermals mit dem Bau von weiteren 2.000 Karosserien testen, was das LfU im Januar 2022 in einer Vorabzulassung erlaubte.

Allerdings darf das Unternehmen diese Karosserien nicht verkaufen, weil die Fabrik nach wie vor nicht endgültig genehmigt war: »Die während der Anlagenprüfung erzeugten Teile und Karossen dürfen nicht als Verkaufsware genutzt werden«, heißt es dazu in der Vorab-Zulassung. Auch eine Verwendung dieser Teile und Karossen für die Produktion verkaufsfähiger Autos ist nicht erlaubt. Tesla muss dokumentieren, was mit den Teilen geschieht und sollten sie entsorgt werden, entsprechende Nachweise erbringen.

Auch nach der Anfang März 2022 erteilten Genehmigung konnte Tesla noch nicht mit der Serienproduktion verkaufsfähiger Autos starten, da noch eine separate Betriebserlaubnis notwendig war, für die Tesla noch weitere Nachweise erbringen musste. wird.

Daher bitte ich um Auskunft, was mit den Autos, die in der Zeit gefertigt wurden, passierte und was von Tesla über den Verbleib dokumentiert wurde.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. Mai 2022
  • Frist
    21. Juni 2022
  • 4 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, …
An Landesamt für Umwelt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verbleib von bis zu 2.250 oder mehr Test-Karosserien von Tesla [#249379]
Datum
18. Mai 2022 06:33
An
Landesamt für Umwelt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Verbleib von bis zu 2.250 oder mehr Test-Karosserien, die Tesla in der Fabrik in Grünheide vor der endgültigen Betriebsgenehmigung zum Testen des Presswerks und der Lackiererei fertigen durfte. Hintergrund: Schon im Oktober 2021 hatte das LfU Tesla eine Vorabzulassung erteilt, 250 Test-Karosserien zum Testen, wie gut etwa das Presswerk und die Lackiererei funktionieren, zu fertigen. Laut LfU teilte Tesla der Behörde mit, dass die dabei entstandenen Karosserien eine "mangelhafte Qualität aufwiesen". Daher wollte Tesla die Produktions-Maschinen abermals mit dem Bau von weiteren 2.000 Karosserien testen, was das LfU im Januar 2022 in einer Vorabzulassung erlaubte. Allerdings darf das Unternehmen diese Karosserien nicht verkaufen, weil die Fabrik nach wie vor nicht endgültig genehmigt war: »Die während der Anlagenprüfung erzeugten Teile und Karossen dürfen nicht als Verkaufsware genutzt werden«, heißt es dazu in der Vorab-Zulassung. Auch eine Verwendung dieser Teile und Karossen für die Produktion verkaufsfähiger Autos ist nicht erlaubt. Tesla muss dokumentieren, was mit den Teilen geschieht und sollten sie entsorgt werden, entsprechende Nachweise erbringen. Auch nach der Anfang März 2022 erteilten Genehmigung konnte Tesla noch nicht mit der Serienproduktion verkaufsfähiger Autos starten, da noch eine separate Betriebserlaubnis notwendig war, für die Tesla noch weitere Nachweise erbringen musste. wird. Daher bitte ich um Auskunft, was mit den Autos, die in der Zeit gefertigt wurden, passierte und was von Tesla über den Verbleib dokumentiert wurde.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 249379 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/249379/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesamt für Umwelt
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer E-Mail. Mit freundlichen G…
Von
Landesamt für Umwelt
Betreff
AW: Verbleib von bis zu 2.250 oder mehr Test-Karosserien von Tesla [#249379]
Datum
18. Mai 2022 09:42
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer E-Mail. Mit freundlichen Grüßen
Landesamt für Umwelt
Akteneinsichtsgesuch (Ihre Anfragenr.: 249379) Sehr << Antragsteller:in >> mit dieser E-Mail möchte i…
Von
Landesamt für Umwelt
Betreff
Akteneinsichtsgesuch (Ihre Anfragenr.: 249379)
Datum
24. Mai 2022 13:50
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,4 MB
Sehr << Antragsteller:in >> mit dieser E-Mail möchte ich Ihnen das Antwortschreiben des Landesamtes für Umwelt zu Ihrem Akteneinsichtsgesuch vom 18.05.2022 zukommen lassen. Antworten auf dieses Schreiben richten Sie bitte an die folgende E-Mail-Adresse: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Für Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Akteneinsichtsgesuch (Ihre Anfragenr.: 249379) [#249379] Gesch-Z: [geschwärzt]+[geschwärzt]#[geschwärzt] Sehr…
An Landesamt für Umwelt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Akteneinsichtsgesuch (Ihre Anfragenr.: 249379) [#249379]
Datum
24. Mai 2022 18:30
An
Landesamt für Umwelt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Gesch-Z: [geschwärzt]+[geschwärzt]#[geschwärzt] Sehr [geschwärzt], 102 Entsorgungsnachweise entsprechen nur einem geringen Teil der tatsächlich gefertigten Karosserien, wie man auf vielen Videos von Tesla-Fans sehen konnte, daher bin ich an der Übersendung dieser Nachweise tatsächlich interessiert. Wieviele Testkarossen wurden denn in Summe von Tesla aufgrund der Teilgenehmigungen gefertigt, also für wieviel Prozent fehlen noch Entsorgungsnachweise, wenn bisher nur 102 vorliegen? Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 249379 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]
Landesamt für Umwelt
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Landesamt für Umwelt
Betreff
Betreff versteckt
Datum
24. Mai 2022 18:30
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

<< Anfragesteller:in >>
AW: Automatische Antwort: Akteneinsichtsgesuch (Ihre Anfragenr.: 249379) [#249379] Sehr geehrte Damen und Herren, …
An Landesamt für Umwelt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: Akteneinsichtsgesuch (Ihre Anfragenr.: 249379) [#249379]
Datum
25. Mai 2022 08:50
An
Landesamt für Umwelt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, da [geschwärzt] eine Abwesenheitsnachricht eingestellt hat, in der auf Sie verwiesen wird, sende ich die Antwort als Kopie an Sie zur weiteren Bearbeitung: 102 Entsorgungsnachweise entsprechen nur einem geringen Teil der tatsächlich gefertigten Karosserien, wie man auf vielen Videos von Tesla-Fans sehen konnte, daher bin ich an der Übersendung dieser Nachweise tatsächlich interessiert. Wieviele Testkarossen wurden denn in Summe von Tesla aufgrund der Teilgenehmigungen gefertigt, also für wieviel Prozent fehlen noch Entsorgungsnachweise, wenn bisher nur 102 vorliegen? Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 249379 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Landesamt für Umwelt
Anfragenr: 249379 Sehr << Antragsteller:in >> bei einer Akteneinsicht durch Dritte müssen die betroff…
Von
Landesamt für Umwelt
Betreff
Anfragenr: 249379
Datum
7. Juni 2022 14:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> bei einer Akteneinsicht durch Dritte müssen die betroffenen Parteien zunächst angehört werden. Im Falle der von Ihnen angeforderten Entsorgungsnachweise betrifft dies auch den Entsorger. Ich habe die Beteiligten mit Frist bis zum 17.06.2022 zur Stellungnahme aufgefordert. Bezüglich Ihrer Fragen kann ich Ihnen bisher folgende Auskünfte erteilen: Wie viele Testkarossen wurden gefertigt? Eine konkrete Antwort auf diese Frage ist erst mit Vorlage des Abschlussberichtes möglich. Für wie viel Prozent der gefertigten Karossen fehlen noch Entsorgungsnachweise? Die Nebenbestimmung in der Zulassung des vorzeitigen Beginns nach § 8a Bundes-Immissionsschutzgesetz schreibt keine Entsorgung aller gefertigten Testkarossen vor. Lediglich eine Verwendung der gefertigten Testkarossen als Verkaufsware ist gemäß der Nebenbestimmung unzulässig. Eine weitere Nebenbestimmung der Zulassung fordert die Dokumentation des Verbleibs der gefertigten Testkarossen. Eine pauschale Antwort auf Ihre Frage ist demnach nicht möglich. Für Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfragenr: 249379 [#249379]
Sehr geehrte Damen und Herren, da die Frist für die Beteiligten zum 17.06.2022 ab…
An Landesamt für Umwelt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfragenr: 249379 [#249379]
Datum
21. Juni 2022 09:37
An
Landesamt für Umwelt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, da die Frist für die Beteiligten zum 17.06.2022 abgelaufen ist, können Sie über die Stellungnahmen Auskunft erteilen? Wenn eine Nebenbestimmung der Zulassung des vorzeitigen Beginns die Dokumentation des Verbleibs der gefertigten Testkarossen fordert und eine pauschale Antwort auf meine Frage demnach nicht möglich ist, konkretisiere ich die Anfrage um die Veröffentlichung der Dokumentation des Verbleibs der gefertigten Testkarossen, da 102 Entsorgungsnachweise wohl unstreitig nur einem geringen Teil der tatsächlich gefertigten Karossen abdecken. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Landesamt für Umwelt
Anfrage Verbleib Testkarossen Sehr [geschwärzt], Sie hatten heute folgende E-Mail bzgl. Ihres Informationsbegehre…
Von
Landesamt für Umwelt
Betreff
Anfrage Verbleib Testkarossen
Datum
21. Juni 2022 14:59
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], Sie hatten heute folgende E-Mail bzgl. Ihres Informationsbegehrens an das LfU geschickt: Sehr geehrte Damen und Herren, da die Frist für die Beteiligten zum 17.06.2022 abgelaufen ist, können Sie über die Stellungnahmen Auskunft erteilen? Wenn eine Nebenbestimmung der Zulassung des vorzeitigen Beginns die Dokumentation des Verbleibs der gefertigten Testkarossen fordert und eine pauschale Antwort auf meine Frage demnach nicht möglich ist, konkretisiere ich die Anfrage um die Veröffentlichung der Dokumentation des Verbleibs der gefertigten Testkarossen, da 102 Entsorgungsnachweise wohl unstreitig nur einem geringen Teil der tatsächlich gefertigten Karossen abdecken. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Da wir uns gerade intensiv mit dem Sachverhalt auseinandersetzten, möchte ich Ihnen den aktuellen Stand direkt mitteilen. Die Stellungnahme der Tesla Manufacturing Brandenburg SE ist fristgerecht am 17.06.2022 im LfU eingegangen. Eine schriftliche Stellungnahme des Entsorgers liegt nicht vor. Nach Auffassung der Tesla handelt es sich bei der konkreten Anzahl der gefertigten Karossen und der Dokumentation des Verbleibs jedoch um schützenswerte Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, die der Öffentlichkeit nicht zur Verfügung gestellt werden müssen. Wir haben die Stellungnahme der Tesla daher zur rechtlichen Prüfung an unser Referat für Rechtsangelegenheiten übergeben. Dies trifft auch für die mittlerweile eingereichte Verwendungsplanung für die gefertigten Karossen zu. Sollte unser Rechtsbereich zu der Einschätzung kommen, dass die angefragten Informationen tatsächlich Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse darstellen, wäre der Antrag auf Akteneinsicht abzulehnen. Für den Fall, dass die Informationen nicht als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse anzusehen sind, können die Unterlagen erst nach Ende der Widerspruchsfrist für die Tesla übergeben werden, da die Tesla der Herausgabe nicht zugestimmt hat. Die Widerspruchsfrist beträgt wie üblich 4 Wochen nach Übergabe des Bescheides. Das Ergebnis der rechtlichen Prüfung gibt das Referat für Rechtsangelegenheiten am 23.06.2022 bekannt. Wir werden Sie dann umgehend über den weiteren Ablauf informieren. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]#<[geschwärzt]>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrage Verbleib Testkarossen [#249379] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ve…
An Landesamt für Umwelt Details
Von
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Betreff
AW: Anfrage Verbleib Testkarossen [#249379]
Datum
1. Juli 2022 14:48
An
Landesamt für Umwelt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verbleib von bis zu 2.250 oder mehr Test-Karosserien von Tesla“ vom 18.05.2022 (#249379) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 11 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrage Verbleib Testkarossen [#249379] Sehr << Anrede >> nachdem die Stellungnahme der Tesla Man…
An Landesamt für Umwelt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage Verbleib Testkarossen [#249379]
Datum
5. Juli 2022 18:07
An
Landesamt für Umwelt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> nachdem die Stellungnahme der Tesla Manufacturing Brandenburg SE fristgerecht am 17.06.2022 im LfU eingegangen war und eine schriftliche Stellungnahme des Entsorgers nicht vorliegt, sollte das Ergebnis der rechtlichen Prüfung von Teslas Auffassung, bei der konkreten Anzahl der gefertigten Karossen und der Dokumentation des Verbleibs handle es sich um schützenswerte Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, die der Öffentlichkeit nicht zur Verfügung gestellt werden müssen, vom Referat für Rechtsangelegenheiten am 23.06.2022 bekannt gemacht werden. Sie wollten mich dann umgehend über den weiteren Ablauf informieren. Da bisher keine Rückmeldung eingegangen ist, möchte ich nach dem Stand der rechtlichen Prüfung von Teslas Stellungnahme und die die eingereichte Verwendungsplanung für die gefertigten Karossen nachfragen. An dieser Stelle möchte ich auf einen Punkt hinweisen: Trotz des Ihnen bestimmt auch bekannten Produktionsstopps im Werk in Shanghai und dem damit stark reduzierten Export nach Europa wurden von Tesla in der Schweiz im Gegensatz zum restlichen europäischen Markt im Juni besonders viele Fahrzeuge verkauft. Die Nebenbestimmung in der Zulassung des vorzeitigen Beginns nach § 8a Bundes-Immissionsschutzgesetz verbietet die Verwendung der gefertigten Testkarossen als Verkaufsware und fordert die Dokumentation des Verbleibs der gefertigten Testkarossen. Gilt diese Nebenbestimmungen für weltweit oder bezieht sich das Verbot nur auf Deutschland oder das Gebiet der Europäischen Union? Hat Tesla die gefertigten Testkarossen möglicherweise als Fahrzeuge in die Schweiz verkauft? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 249379 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/249379/
Landesamt für Umwelt
AW: Anfrage Verbleib Testkarossen [#249379] Sehr << Antragsteller:in >> ich möchte Sie hiermit inform…
Von
Landesamt für Umwelt
Betreff
AW: Anfrage Verbleib Testkarossen [#249379]
Datum
6. Juli 2022 08:31
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> ich möchte Sie hiermit informieren, dass das Ergebnis der internen rechtlichen Prüfung gestern eingegangen ist. Die Ergebnisse werden in Ihrem Bescheid zum Antrag auf Akteneinsicht berücksichtigt. Der Bescheid wird innerhalb der nächsten Tage erstellt, und Ihnen dann umgehend zugeschickt. Zu den von Ihnen aufgeworfenen Fragen der Verkaufszahlen von Fahrzeugen des Unternehmens Tesla können wir Ihnen als immissionsschutzrechtliche Überwachungsbehörde keine Auskunft erteilen. Es handelt sich hierbei um Angaben, für die eine immissionsschutzrechtliche Behörde nicht zuständig ist. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrage Verbleib Testkarossen [#249379] Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. …
An Landesamt für Umwelt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage Verbleib Testkarossen [#249379]
Datum
6. Juli 2022 21:01
An
Landesamt für Umwelt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Ich möchte an dieser Stelle nur darauf hinweisen, dass die Nebenbestimmung in der Zulassung des vorzeitigen Beginns nach § 8a Bundes-Immissionsschutzgesetz die Dokumentation des Verbleibs der gefertigten Testkarossen fordert und die Verwendung der gefertigten Testkarossen als Verkaufsware untersagt. Warum die Einhaltung dieser Bestimmungen jetzt auf einmal unter ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis fallen soll, ist nicht zu erklären. Nicht nur die Genehmigungsbehörden sollten hier die Einhaltung der Bestimmungen überwachen, sondern darüber auch Auskunft geben können, ob und wie die Bestimmungen von Tesla eingehalten wurden. Der zweite Punkt der mir wichtig ist: Ich habe nicht nach Verkaufszahlen gefragt, sondern darauf hingewiesen, dass von Tesla in der Schweiz im Gegensatz zum restlichen europäischen Markt im Juni besonders viele Fahrzeuge verkauft wurden. In dem Zusammenhang lautet meine Frage, ob die Nebenbestimmung in der Zulassung des vorzeitigen Beginns weltweit gelten oder sich nur auf Deutschland oder das Gebiet der Europäischen Union beziehen? Hat Tesla gefertigte Testkarossen möglicherweise als Fahrzeuge in die Schweiz verkauft? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 249379 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/249379/

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Landesamt für Umwelt
Ihr Antrag auf Akteneinsicht in die Unterlagen der Tesla Manufacturing Brandenburg SE in 15377 Grünheide (Mark), T…
Von
Landesamt für Umwelt
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag auf Akteneinsicht in die Unterlagen der Tesla Manufacturing Brandenburg SE in 15377 Grünheide (Mark), Tesla Straße 1, vom 18.05.2022
Datum
7. Juli 2022
Status
Warte auf Antwort
Ihrem Antrag auf Akteneinsicht in die Unterlagen zu den während der Anlagenprüfungen der Tesla Manufacturing Brandenburg SE gefertigten Karossen wird teilweise stattgegeben. Die Tesla Manufacturing Brandenburg macht geltend, dass die von Ihnen angeforderten Informationen bzw. Unterlagen in erheblichem Maße Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten und aus diesem Grund nur teilweise zugänglich gemacht werden dürfen. Dies betrifft auch die Beantwortung der Fragen wie viele Karossen während der Anlagenprüfungen konkret gefertigt wurden und zu welchem Zeitpunkt wie viele Karossen entsorgt wurden. Die juristische Prüfung der Stellungnahme der Tesla Manufacturing Brandenburg SE hat ergeben, dass der Argumentation der Tesla Manufacturing Brandenburg SE zu folgen ist. Erst mit dem erfolgreichem Abschluss des Meilensteins 290 (sog. „290 Buy-Off“) erfolgt eine betriebsbereite Übergabe der Anlage an die Betreiberin (d.h. an Tesla) und versetzt diese damit in die Lage, einen eigenverantwortlichen Maschinen- bzw. Anlagenbetrieb durchzuführen. Alle vorhergehenden Prüfungen und Tests erfolgen allein in der Verantwortung des Anlagenlieferanten und sind nicht geeignet, die Aufnahme eines regulären oder sogar nur produktionsähnlichen Betriebs zu ermöglichen, da die dafür erforderlichen sicherheitstechnischen Prüfungen zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen sind. Daraus ergibt sich, dass in der ersten Märzwoche (d.h. bis zur Erteilung der BImSchG-Genehmigung am 04.03.2022) wesentliche sicherheitstechnische Anlagenprüfungen noch nicht erfolgreich durchgeführt und die betreffenden Anlagen damit noch nicht abgenommen waren. Die Anlagenprüfungen sind auf der Grundlage der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung vom 04.03.2022 fortgeführt und erst mit der Teilinbetriebnahme zum 18.03.2022 beendet worden. Tesla sieht es als sachgerecht an, dass nur ein Teil der in den Tests Fahrzeuge entsorgt wird. Im Rahmen der Anlagenprüfungen sind auch Fahrzeuge gefügt worden, die — im Vergleich zu den anderen Fahrzeugen — über eine verhältnismäßig „gute“ QualiLtät verfügen. Vor diesem Hintergrund hält Tesla es weder für sachdienlich noch für gerechtfertigt, alle im Rahmen der Anlagenprüfungen produzierten Fahrzeuge zu entsorgen und schlägt nach umfassender fachlicher und rechtlicher Prüfung vor, Fahrzeuge mit einer ausreichenden und zufriedenstellenden Qualität zunächst für interne Zwecke zu verwenden und später einer weiteren Verwendung zuzuführen. Fahrzeuge mit einer verhältnismäßigen guten Qualität sollen an Endverbraucher veräußert werden.