Verbleibende Besatzungsstürtpunkte in Deutschland

Ich möchte alle Informationen zu verbleibenden Militärstützpunkten der Alliierten Mächte des 2. Weltkriegs.
Sprich Stützpunkte der USA, Frankreich, Großbritannien und Russland

Ergebnis der Anfrage

Leider ist das verteidigungsministerium nicht für besatzung zuständig.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    1. Juni 2016
  • Frist
    5. Juli 2016
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Alexander Offinger
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich möchte alle …
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Alexander Offinger
Betreff
Verbleibende Besatzungsstürtpunkte in Deutschland [#16930]
Datum
1. Juni 2016 06:50
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich möchte alle Informationen zu verbleibenden Militärstützpunkten der Alliierten Mächte des 2. Weltkriegs. Sprich Stützpunkte der USA, Frankreich, Großbritannien und Russland
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Alexander Offinger <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Alexander Offinger << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Alexander Offinger

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Bundesministerium der Verteidigung
BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-466 02.06.2016 Betr.: Anfrage nach dem Informations…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: WG: Verbleibende Besatzungsstürtpunkte in Deutschland [#16930]
Datum
2. Juni 2016 14:02
Status
Anfrage abgeschlossen
BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-466 02.06.2016 Betr.: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Bezug: Ihr Antrag vom 01.06.2016 (über: "fragdenstaat.de", #16930) Sehr geehrter Herr Offinger, zu Ihrem o.a. Antrag teile ich Ihnen mit, dass die Zuständigkeit des BMVg für die angefragte Thematik nicht gegeben ist. Federführendes Ressort für Fragen der Stationierung ausländischer Streitkräfte innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist das Auswärtige Amt. Ich stelle anheim, sich mit Ihrem Anliegen dorthin zu wenden. Mit freundlichen Grüßen