Verbleibende militärstützpunkte der alliierten mächte in deutschland

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Ich möchte alle Informationen zu verbleibenden Militärstützpunkten der Alliierten Mächte des 2. Weltkriegs in Deutschland.
Sprich Stützpunkte der USA, Frankreich, Großbritannien und Russland

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    3. Juni 2016
  • Frist
    5. Juli 2016
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Alexander Offinger
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich möchte alle …
An Auswärtiges Amt Details
Von
Alexander Offinger
Betreff
Verbleibende militärstützpunkte der alliierten mächte in deutschland [#16967]
Datum
3. Juni 2016 22:25
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich möchte alle Informationen zu verbleibenden Militärstützpunkten der Alliierten Mächte des 2. Weltkriegs in Deutschland. Sprich Stützpunkte der USA, Frankreich, Großbritannien und Russland
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Alexander Offinger <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Alexander Offinger << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Alexander Offinger
Auswärtiges Amt
Informationsfreiheitsgesetz
Von
Auswärtiges Amt
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz
Datum
1. Juli 2016
Status
Anfrage abgeschlossen
Alexander Offinger
AW: Informationsfreiheitsgesetz [#16967] Sehr geehrte Damen und Herren, soweit danke für ihre antwort. Hiermit W…
An Auswärtiges Amt Details
Von
Alexander Offinger
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz [#16967]
Datum
7. Juli 2016 18:32
An
Auswärtiges Amt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, soweit danke für ihre antwort. Hiermit Widerspreche ich dem teilweisen stattgeben des Antrags. Aus meiner sicht, sind die geforderten Informationen bezüglich Frankreich und den Vereinigten Staaten von Amerika nicht in einer weise Gefährdend als das diese nicht an mich gesendet werden dürfen. Die Informiertheit der Bevölkerung steht höher als zweifelhafte Informationen. Ohne die geforderten Informationen ist es mir unmöglich eine fundierte Meinung über die Lage des landes zu erarbeiten, ich kann daher nicht in der Demokratie mitwirken. Ich bitte daher um zusendung der FEHLENDEN informationen über die USA und Frankreich. Mit freundlichen Grüßen Alexander Offinger Anfragenr: 16967 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Alexander Offinger << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Auswärtiges Amt
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 03.06.2016, Vg. 122-2016 Sehr geehrter Herr Offinger, Ihr…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 03.06.2016, Vg. 122-2016
Datum
13. Juli 2016 13:15
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Offinger, Ihre E-Mail vom 07.07.2016 ist hier eingegangen. Inhaltlich beantragen Sie damit eine Überprüfung unseres Bescheids vom 01.07.2016. Daher ist Ihre E-Mail aus rechtlicher Sicht ein Widerspruch im Sinne von § 9 Absatz 4 IFG in Verbindung mit § 68 Absatz 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO). Ein Widerspruch muss allerdings schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden (§ 70 Absatz 1 VwGO). Sie können ihn auch innerhalb der gem. § 70 Absatz 1 VwGO vorgegebenen Frist per Fax übersenden. Ihre E-Mail reicht hingegen nicht aus und ein Widerspruch gilt daher als nicht eingelegt. Mit freundlichen Grüßen