Verbot der Veranstaltung mit dem Thema "Aufklärung gegen den 'dritten Weg'" am 19.11.2017

Jene Veranstaltung mit dem Thema "Aufklärung gegen den 'dritten Weg'" hat die Versammlungsbehörde der Stadt Radolfzell aufgrund von angebrachten Plakaten am "Kriegerdenkmal" auf dem Luisenplatz verboten. Ich möchte Auskunft darüber bekommen, welche Belege Sie dafür haben, dass die angebrachten Plakate etwas mit den Teilnehmenden der Veranstaltung zu tun haben, denn so begründen Sie das Verbot der Veranstaltung.

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  • Datum
    22. November 2017
  • Frist
    22. Dezember 2017
  • Kosten dieser Information:
    50,00 Euro
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Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Jene Veranstal…
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Betreff
Verbot der Veranstaltung mit dem Thema "Aufklärung gegen den 'dritten Weg'" am 19.11.2017 [#25405]
Datum
22. November 2017 14:09
An
Stadt Radolfzell am Bodensee
Status
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Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Jene Veranstaltung mit dem Thema "Aufklärung gegen den 'dritten Weg'" hat die Versammlungsbehörde der Stadt Radolfzell aufgrund von angebrachten Plakaten am "Kriegerdenkmal" auf dem Luisenplatz verboten. Ich möchte Auskunft darüber bekommen, welche Belege Sie dafür haben, dass die angebrachten Plakate etwas mit den Teilnehmenden der Veranstaltung zu tun haben, denn so begründen Sie das Verbot der Veranstaltung.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Radolfzell am Bodensee
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre drei Nachrichten im Zusammenhang mit der Veranstaltung vom 19.11.2017 haben wir …
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Stadt Radolfzell am Bodensee
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Verbot der Veranstaltung mit dem Thema "Aufklärung gegen den 'dritten Weg'" am 19.11.2017 [#25405]
Datum
23. November 2017 19:51
Status
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Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre drei Nachrichten im Zusammenhang mit der Veranstaltung vom 19.11.2017 haben wir erhalten. Die Gebühr für die beantragte Akteneinsicht beläuft sich auf 50,-- €. Wir werden Ihnen die gewünschten Informationen schnellstmöglich zukommen lassen. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrt<< Anrede >> Ich bitte Sie, meine Anträge als solche zu beh…
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AW: Verbot der Veranstaltung mit dem Thema "Aufklärung gegen den 'dritten Weg'" am 19.11.2017 [#25405]
Datum
23. November 2017 22:34
An
Stadt Radolfzell am Bodensee
Status
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Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrt<< Anrede >> Ich bitte Sie, meine Anträge als solche zu behandeln und nicht als "Nachrichten", wie Sie sie genannt haben. Ich zitiere im folgenden aus meinen drei Anträgen: "Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an." Ich bleibe bei dieser Aussage und fordere sie auf die Gebühr von 50 Euro zurückzuziehen. Des weiteren möchte ich sie daran erinnern, die Anträge unabhängig voneinander zu bearbeiten und zu beantworten. Sie stehen in keiner Korrelation. Da es sich um eigenständige Anträge handelt, sollte das selbstverständlich sein. Ich danke Ihnen aufrichtig für Auskünfte und Mühen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 25405 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, Ich bitte Sie, meine Anträge als solche zu behandeln und nicht als "Nachrich…
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AW: AW: Verbot der Veranstaltung mit dem Thema "Aufklärung gegen den 'dritten Weg'" am 19.11.2017 [#25405]
Datum
23. November 2017 22:36
An
Stadt Radolfzell am Bodensee
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich bitte Sie, meine Anträge als solche zu behandeln und nicht als "Nachrichten", wie Sie sie genannt haben. Ich zitiere im folgenden aus meinen drei Anträgen: "Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an." Ich bleibe bei dieser Aussage und fordere sie auf die Gebühr von 50 Euro zurückzuziehen. Des weiteren möchte ich sie daran erinnern, die Anträge unabhängig voneinander zu bearbeiten und zu beantworten. Sie stehen in keiner Korrelation. Da es sich um eigenständige Anträge handelt, sollte das selbstverständlich sein. Ich danke Ihnen aufrichtig für Auskünfte und Mühen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 25405 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrtAntragsteller/in bei der genannten Gebühr handelt es sich um eine Gebühr für "Auskünfte insb. aus…
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AW: Verbot der Veranstaltung mit dem Thema "Aufklärung gegen den 'dritten Weg'" am 19.11.2017 [#25405]
Datum
15. Dezember 2017 12:21
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Sehr geehrtAntragsteller/in bei der genannten Gebühr handelt es sich um eine Gebühr für "Auskünfte insb. aus Akten und Büchern oder Einsichtnahme in solche" nach Nr. 6 des Gebührenverzeichnisses zur Gebührensatzung in der aktuellen Fassung der Stadt Radolfzell. Hierfür wurden entgegenkommenderweise alle 3 Anträge zusammengefaßt. Wir stellen Ihnen jedoch anheim, Ihre Anträge auf einfache Akteneinsicht unter Darlegung Ihres diesbezüglichen berechtigten Interesses zu ändern. Die Gebühr hierfür würde sich jedoch nach derselben Rechtsgrundlage auf ebenfalls 50,-- € belaufen. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Radolfzell am Bodensee
WG: Verbot der Veranstaltung mit dem Thema "Aufklärung gegen den 'dritten Weg'" am 19.12.2017 …
Von
Stadt Radolfzell am Bodensee
Betreff
WG: Verbot der Veranstaltung mit dem Thema "Aufklärung gegen den 'dritten Weg'" am 19.12.2017
Datum
19. Januar 2018 13:09
Status
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Sehr geehrtAntragsteller/in bezugnehmend auf die Mail von Frau Kerschhofer vom 15.12.2017, möchten wir sie bitten uns mitzuteilen, ob Sie an Ihrem Antrag festhalten, ihn zurücknehmen oder in einen Antrag auf einfache Akteneinsicht abändern möchten. Mit freundlichen Grüßen
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AW: WG: Verbot der Veranstaltung mit dem Thema "Aufklärung gegen den 'dritten Weg'" am 19.12.2…
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AW: WG: Verbot der Veranstaltung mit dem Thema "Aufklärung gegen den 'dritten Weg'" am 19.12.2017 [#25405]
Datum
21. Januar 2018 17:15
An
Stadt Radolfzell am Bodensee
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Bei meinem Antrag handelt es sich um einen Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG). Ich verweise darauf, dass für Sie lediglich ein geringer Aufwand entsteht. Deshalb ist eine Gebühr in Höhe von 50€ unverhältnismäßig; ich lehne diese ab. Ich möchte Sie bitten, ihrer Auskunftspflicht nachzukommen. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 25405 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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AW: WG: Verbot der Veranstaltung mit dem Thema "Aufklärung gegen den 'dritten Weg'" am 19.12.2…
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Stadt Radolfzell am Bodensee
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AW: WG: Verbot der Veranstaltung mit dem Thema "Aufklärung gegen den 'dritten Weg'" am 19.12.2017 [#25405]
Datum
25. Januar 2018 11:22
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in die Gebühr für eine Akteneinsicht bemisst sich nach der Gebührensatzung der Stadt Radolfzell. Für eine Auskunft bitten wir Sie deshalb die Gebühr von 50,- € vorab an uns zu überweisen. Nach Zahlungseingang werden wir Ihnen die gewünschte Auskunft erteilen. Gerne können wir Ihnen auch eine Rechnung zukommen lassen. Mit freundlichen Grüßen