Verbot des Auftritts von Herrn Ruch am Kongress der Bundeszentrale für politische Bildung

Alle Informationen zur Ein- bzw. Ausladung von Phillip Ruch vom Kongress der Bundeszentrale für politische Bildung inklusive aller Dokumente, Kommunikation, etc. des Bundesministeriums, die sein dortiges Auftreten oder Nichtauftreten betreffen.

Quelle: https://www.stern.de/politik/philipp-ruch-beim-bpb-kongress--innenministerium-verbietet-auftritt-8606622.html

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    5. März 2019
  • Frist
    9. April 2019
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Information…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verbot des Auftritts von Herrn Ruch am Kongress der Bundeszentrale für politische Bildung [#60117]
Datum
5. März 2019 17:06
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Informationen zur Ein- bzw. Ausladung von Phillip Ruch vom Kongress der Bundeszentrale für politische Bildung inklusive aller Dokumente, Kommunikation, etc. des Bundesministeriums, die sein dortiges Auftreten oder Nichtauftreten betreffen. Quelle: https://www.stern.de/politik/philipp-ruch-beim-bpb-kongress--innenministerium-verbietet-auftritt-8606622.html
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Kein Nachrichtentext
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Datum
28. März 2019
Status
Warte auf Antwort

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AW: Verbot des Auftritts von Herrn Ruch - ZII4-13002/4#1888 [#60117] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank noc…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verbot des Auftritts von Herrn Ruch - ZII4-13002/4#1888 [#60117]
Datum
14. Mai 2019 15:34
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank nochmals für Ihr Schreiben vom 28.3. Mittlerweile sind die angefragten Informationen andernorts zugänglich, ich ziehe daher meinen Antrag zurück. Vielen Dank für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 60117 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>