Verbot von Bergwanderungen wegen Coronamaßnahmen in Bayern

Verordnungen mit entsprechenden Regelungen wue Bußgeldkatalog bei Verstößen gegen die Bayerischen Coronamaßnahmen sowie die Rechtsgrundlage und dazu.

Hintergrund:
Ich bin seit ca. 18 Jahren regelmäßig mit Freunden im Gebirge unterwegs. Jetzt ist mir mitgeteilt worden, dass das untersagt ist. Es stellt sich mir die Frage, mit welcher Begründung das versagt wird. Eine Ansteckungsgefahr besteht nicht, weil die Abstände leicht einzuhalten sind. Eine mögliche Überlastung der Intensivstationen durch Bergwanderer ist aus den mir bekannten Daten auch nicht begründbar.

Anfrage eingeschlafen

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  • Datum
    21. April 2020
  • Frist
    23. Mai 2020
  • Ein:e Follower:in
Reinhard Bertlein
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Verordnun…
An Bayerisches Staatsministerium der Justiz Details
Von
Reinhard Bertlein
Betreff
Verbot von Bergwanderungen wegen Coronamaßnahmen in Bayern [#184999]
Datum
21. April 2020 08:14
An
Bayerisches Staatsministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Verordnungen mit entsprechenden Regelungen wue Bußgeldkatalog bei Verstößen gegen die Bayerischen Coronamaßnahmen sowie die Rechtsgrundlage und dazu. Hintergrund: Ich bin seit ca. 18 Jahren regelmäßig mit Freunden im Gebirge unterwegs. Jetzt ist mir mitgeteilt worden, dass das untersagt ist. Es stellt sich mir die Frage, mit welcher Begründung das versagt wird. Eine Ansteckungsgefahr besteht nicht, weil die Abstände leicht einzuhalten sind. Eine mögliche Überlastung der Intensivstationen durch Bergwanderer ist aus den mir bekannten Daten auch nicht begründbar.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Reinhard Bertlein Anfragenr: 184999 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184999 Postanschrift Reinhard Bertlein << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Reinhard Bertlein
Bayerisches Staatsministerium der Justiz
Ihre E-Mail vom 21. April 2020 – Bergwanderungen trotz Ausgangsbeschränkungen Mit freundlichen Grüßen
Von
Bayerisches Staatsministerium der Justiz
Betreff
Ihre E-Mail vom 21. April 2020 – Bergwanderungen trotz Ausgangsbeschränkungen
Datum
23. April 2020 09:05
Status
Warte auf Antwort
Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Bertlein
AW: Ihre E-Mail vom 21. April 2020 – Bergwanderungen trotz Ausgangsbeschränkungen [#184999] Sehr geehrte<< A…
An Bayerisches Staatsministerium der Justiz Details
Von
Reinhard Bertlein
Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 21. April 2020 – Bergwanderungen trotz Ausgangsbeschränkungen [#184999]
Datum
23. April 2020 23:06
An
Bayerisches Staatsministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> zuerst mal ein Dank für die schnelle Rückmeldung, schneller als andere Stellen, bei denen ich Anfragen gestellt habe. Ganz klar ist mir die Zuständigkeit des Innenministeriums jedoch nicht. Mit meiner Anfrage wollte ich nicht die Rechtsauffassung des Innenministeriums in Erfahrung bringen, sondern in erster Linie die Grundlagen für die Rechtmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit dieser speziellen Beschränkungen. Auf der Homepage Ihres Ministeriums steht Folgendes: Zu Ihrer Information Sie sind auf der Suche nach einem Gesetz oder wollen sich juristisch informieren? Hier ist unser Angebot: Gesetzgebungsvorhaben und Gesetze Woran im Bayerischen Staatsministerium der Justiz aktuell gearbeitet wird Lebenslagen Unser juristisches Lexikon mit Infos zu Bußgeldern, Mahnverfahren, Sorgerecht, Unterhalt und vielem mehr... Da ist es naheliegend, sich an Sie zu wenden, vor allem, wenn Zweifel an der Rechtsauslegung des Innenministeriums besteht, dessen Aktionen aktuell eher von Panik und Profilierung gesteuert zu sein scheinen als von Rechtsstaatlichkeit. Deshalb hatte ich meine Frage an die Juristen gestellt. Die Staatsregierung wird doch sicher in diesen Dingen vom Justizministerium beraten. Vielleicht besteht ja doch die Möglichkeit, mir die gewünschten Informationen zukommen zu lassen. Müsste ich evtl. den entsprechenden Schriftverkehr dazu anfordern? Mit freundlichen Grüßen Reinhard Bertlein Anfragenr: 184999 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184999 Postanschrift Reinhard Bertlein << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bayerisches Staatsministerium der Justiz
Sehr geehrter Herr Bertlein, die 2. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sowie den hierzu erlassenen B…
Von
Bayerisches Staatsministerium der Justiz
Betreff
AW: Verbot von Bergwanderungen wegen Coronamaßnahmen in Bayern [#184999]
Datum
24. April 2020 16:53
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Bertlein, die 2. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sowie den hierzu erlassenen Bußgeldkatalog können Sie z.B. unter https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php, dort unter dem Hauptpunkt „Ausgangsbeschränkungen allgemein“, einsehen. Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Bertlein
Sehr geehrte<< Anrede >> danke für Ihre Antwort. Leider geht sie am Thema vorbei! Ich wollte keinen F…
An Bayerisches Staatsministerium der Justiz Details
Von
Reinhard Bertlein
Betreff
AW: Verbot von Bergwanderungen wegen Coronamaßnahmen in Bayern [#184999]
Datum
25. April 2020 10:42
An
Bayerisches Staatsministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> danke für Ihre Antwort. Leider geht sie am Thema vorbei! Ich wollte keinen FAQ-KATALOG der bayerischen Staatsregierung, sondern die konkreten, gesetzlichen Grundlagen, mit denen die Grundrechts- Einschränkungen begründet werden. Die Zusendung sollte zügig möglich sein, wenn man davon ausgeht, dass eine rechtliche Absicherung existiert. ... Mit freundlichen Grüßen Reinhard Bertlein Anfragenr: 184999 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184999 Postanschrift Reinhard Bertlein << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bayerisches Staatsministerium der Justiz
Ihre E-Mail vom 23. April 2020 – Bergwanderungen trotz Ausgangsbeschränkungen während der Coronavirus-Pandemie Mit…
Von
Bayerisches Staatsministerium der Justiz
Betreff
Ihre E-Mail vom 23. April 2020 – Bergwanderungen trotz Ausgangsbeschränkungen während der Coronavirus-Pandemie
Datum
29. April 2020 09:06
Status
Warte auf Antwort
Mit freundlichen Grüßen

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Reinhard Bertlein
AW: Ihre E-Mail vom 23. April 2020 – Bergwanderungen trotz Ausgangsbeschränkungen während der Coronavirus-Pandemie…
An Bayerisches Staatsministerium der Justiz Details
Von
Reinhard Bertlein
Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 23. April 2020 – Bergwanderungen trotz Ausgangsbeschränkungen während der Coronavirus-Pandemie [#184999]
Datum
29. April 2020 19:22
An
Bayerisches Staatsministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> damke für die Antwort, die Aufklärung und die Weiterleitung meiner Anfrage an die zuständige Behörde. Mit freundlichen Grüßen Reinhard Bertlein Anfragenr: 184999 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184999