Verbot von Plakatwerbung der Partei "die PARTEI" im Zeitraum 01.12.2020 bis 31.12.2020

Bitte senden Sie mir den vollständigen internen Schriftverkehr, ihrer Behörde zu dem oben genannten Thema und den oben genannten Zeitraum zu.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    26. Dezember 2020
  • Frist
    30. Januar 2021
  • Ein:e Follower:in
Sebastian Brüggemann
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Hagen Details
Von
Sebastian Brüggemann
Betreff
Verbot von Plakatwerbung der Partei "die PARTEI" im Zeitraum 01.12.2020 bis 31.12.2020 [#207229]
Datum
26. Dezember 2020 09:46
An
Kommunalverwaltung Hagen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte senden Sie mir den vollständigen internen Schriftverkehr, ihrer Behörde zu dem oben genannten Thema und den oben genannten Zeitraum zu.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Sebastian Brüggemann Anfragenr: 207229 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207229/ Postanschrift Sebastian Brüggemann << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Sebastian Brüggemann
Kommunalverwaltung Hagen
Ihr Auskunftsersuchen gem. Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 26.12.2020 Sehr geehrter Herr Brüggemann, ich komme…
Von
Kommunalverwaltung Hagen
Betreff
Ihr Auskunftsersuchen gem. Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 26.12.2020
Datum
19. Januar 2021 15:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Brüggemann, ich komme hiermit zurück auf Ihren Antrag vom 26.12.2020. Sie hatten beantragt, Ihnen den vollständigen internen Schriftverkehr unserer Behörde zum Thema "Verbot von Plakatwerbung der Partei "Die Partei" im Zeitraum 01.12.2020 bis 31.12.2020 zur Verfügung zu stellen. Hierzu bitte ich um die ergänzende Mitteilung, ob sich Ihr Antrag tatsächlich ausschließlich auf den Schriftverkehr innerhalb der Behörde bezieht oder auf den Schriftverkehr, der mit dem Antragsteller in dieser Sache geführt wurde. Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich. Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Brüggemann
AW: Ihr Auskunftsersuchen gem. Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 26.12.2020 [#207229] Sehr geehrte<< Anred…
An Kommunalverwaltung Hagen Details
Von
Sebastian Brüggemann
Betreff
AW: Ihr Auskunftsersuchen gem. Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 26.12.2020 [#207229]
Datum
19. Januar 2021 20:36
An
Kommunalverwaltung Hagen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Anfrage bezieht sich auf den internen Schriftverkehr Ihrer Behörde. Ich bedanke mich für die schnelle Antwort. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Brüggemann Anfragenr: 207229 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207229/

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Kommunalverwaltung Hagen
Ihr Auskunftsersuchen gem. Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 26.12.2021 Sehr geehrter Herr Brüggemann, zu Ihrem …
Von
Kommunalverwaltung Hagen
Betreff
Ihr Auskunftsersuchen gem. Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 26.12.2021
Datum
25. Januar 2021 16:16
Status
Sehr geehrter Herr Brüggemann, zu Ihrem Antrag vom 26.12.2020 übersende ich Ihnen das beigefügte Antwortschreiben. Mit freundlichen Grüßen