Verbot von Rollbrettern

Alle Unterlagen zu Überlegungen / Planungen / Gesetzesentwürfen zum Verbot von "Rollbrettern" bzw. Skateboards.

Siehe Meldung der Tagesschau vom 9.5. 1977:

https://www.youtube.com/watch?v=uBiWAve6ijg

Information nicht vorhanden

  • Datum
    3. Juli 2019
  • Frist
    6. August 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Unterlagen zu …
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verbot von Rollbrettern [#154119]
Datum
3. Juli 2019 10:54
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Unterlagen zu Überlegungen / Planungen / Gesetzesentwürfen zum Verbot von "Rollbrettern" bzw. Skateboards. Siehe Meldung der Tagesschau vom 9.5. 1977: https://www.youtube.com/watch?v=uBiWAve6ijg
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Zuschrift, die wir gerne an die zuständige Fachabteilung weiter…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
AW: Verbot von Rollbrettern [#154119]
Datum
3. Juli 2019 13:17
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Zuschrift, die wir gerne an die zuständige Fachabteilung weiterleiten möchten. Um Ihnen baldmöglichst die gewünschte Antwort zukommen lassen zu können, benötigen wir jedoch Ihre postalische Anschrift. Bitte ergänzen Sie daher den Vorgang mit Ihren Absenderangaben und senden ihn erneut komplett ab. Dieses Schreiben ist im Auftrag und mit Genehmigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durch das Kommunikationscenter erstellt worden und dient Ihrer Information. Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in hier für Sie nochmals, wie gewünscht, mein Antrag nach dem IFG/UIG/VIG. Meine Post…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verbot von Rollbrettern [#154119]
Datum
3. Juli 2019 13:29
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hier für Sie nochmals, wie gewünscht, mein Antrag nach dem IFG/UIG/VIG. Meine Postadresse habe ich unten angefügt. Bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Unterlagen zu Überlegungen / Planungen / Gesetzesentwürfen zum Verbot von "Rollbrettern" bzw. Skateboards. Siehe Meldung der Tagesschau vom 9.5. 1977: https://www.youtube.com/watch?v=uBiWAve6ijg Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 154119 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte beachten Sie das angehängte Schreiben. Mit freundlichen Grüßen
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
Verbot von Rollbrettern [#154119]
Datum
5. Juli 2019 09:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte beachten Sie das angehängte Schreiben. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr geehrteAntragsteller/in aufgrund eines Büroversehens habe ich Ihnen mit meiner E-Mail vom heutigen Tage (09:…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
AW: Verbot von Rollbrettern [#154119]
Datum
5. Juli 2019 09:31
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in aufgrund eines Büroversehens habe ich Ihnen mit meiner E-Mail vom heutigen Tage (09:03 Uhr) eine Entwurfsverfassung vom gestrigen Tage zugesendet. Ich bitte, das Versehen zu entschuldigen und bitte um alleinige Beachtung der angehängten Fassung vom heutigen Tage. Mit freundlichen Grüßen