Verbotene Computerspiele

Eine Liste der Computerspiele die nicht erlaubt sind.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. Juli 2019
  • Frist
    31. August 2019
  • Kosten dieser Information:
    15,00 Euro
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Liste der Comp…
An Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verbotene Computerspiele [#160393]
Datum
28. Juli 2019 12:09
An
Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Liste der Computerspiele die nicht erlaubt sind.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz ist bei der Bundesprüfstelle eingega…
Von
Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Betreff
Verbotene Computerspiele [#160393]
Datum
29. Juli 2019 11:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz ist bei der Bundesprüfstelle eingegangen und wurde dem zuständigen Bearbeiter zugewiesen. Mit freundlichen Grüßen
Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Sehr [geschwärzt], zunächst vielen Dank für Ihr Interesse an den Belangen des Jugendmedienschutzes. Mit Email-Sc…
Von
Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Betreff
WG: Verbotene Computerspiele [#160393]
Datum
13. August 2019 10:04
Status
Anfrage abgeschlossen

Identitätsnachweis

Die Behörde verlangt offenbar, dass Sie ihr eine Kopie eines Personalausweises schicken. Dies ist nicht rechtens und das sollten Sie der Behörde mitteilen. Dazu können Sie unsere Antwortvorlage nutzen.

Sehr [geschwärzt], zunächst vielen Dank für Ihr Interesse an den Belangen des Jugendmedienschutzes. Mit Email-Schreiben vom 28.07.2019 beantragten Sie unter Bezugnahme auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Übersendung der Liste der indizierten Computerspiele. Die Bundesprüfstelle veröffentlicht die Liste der jugendgefährdenden Trägermedien vierteljährlich in ihrer Publikation „BPjM Aktuell“, sortiert nach Filmen, Tonträgern, Computerspielen, Büchern usw. Ebenfalls bietet die Publikation eine Übersicht über die von den Gerichten beschlagnahmten Medien und einen umfangreichen redaktionellen Teil. Sie können die vierteljährlich erscheinende Publikation „BPjM-Aktuell“ als Einzelexemplar zum Preis von 15 EUR inkl. Versandkosten bzw. im Abonnement zum Preis von 45 EUR inkl. Versandkosten bestellen. Bestellformulare finden Sie auf unserer Homepage www.bundespruefstelle.de<http://www.…de>, dort unter „Publikationen“. Bitte beachten Sie, dass Privatpersonen einen Altersnachweis (Kopie Personalausweis) beifügen müssen, da die Publikation nur an Erwachsene abgegeben werden darf. Sie haben allerdings auch die Möglichkeit, das „BPjM Aktuell“ kostenlos z.B. bei dem Jugendamt Ihrer Stadt oder in einer öffentlichen Bibliothek einzusehen. Insbesondere Bibliotheken können das Mitteilungsblatt kostenlos beziehen, um interessierten Bürgerinnen und Bürgern die Einsicht zu ermöglichen. Außerdem haben Sie auch die Möglichkeit, jederzeit Einzelanfragen per E-Mail an die BPjM zu richten. Weitere Hinweise zu Inhalt und Bezug des "BPjM Aktuell" finden Sie auf der Homepage der Bundesprüfstelle, www.bundespruefstelle.de<http://www.…de>, unter "Publikationen". Auch wenn es insofern zumutbar ist, sich die begehrte Information aus allgemein zugänglichen Quellen (§ 9 Abs. 3 IFG) zu verschaffen, so übersenden wir Ihnen, sofern Sie uns Ihre Postanschrift mitteilen, dennoch gerne einmalig das "BPjM Aktuell" als Probeheft, damit Sie sich über dessen Inhalt informieren können, sofern Sie beabsichtigen, die Publikation im Abonnement zu bestellen. Einen Bestellschein füge ich dem Schreiben als Anlage bei. Mit freundlichen Grüßen Das BPjM-Team __________________________ Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] '[geschwärzt]' [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] *[geschwärzt], [geschwärzt]* [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] § [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] § [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] § [geschwärzt], [geschwärzt] § [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] § [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] § [geschwärzt] [geschwärzt] § [geschwärzt]§ [geschwärzt]§ [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] § [geschwärzt] [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
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Sehr geehrteAntragsteller/in Die Probeausgabe würde ich gerne nehmen, aber ich beabsichtige kein Abo. Sollte ich b…
An Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Verbotene Computerspiele [#160393]
Datum
13. August 2019 21:05
An
Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Die Probeausgabe würde ich gerne nehmen, aber ich beabsichtige kein Abo. Sollte ich beabsichtigen ein Exemplar der BPjM-Aktuell zu kaufen, ist es erlaubt dieses Exemplar online zum Beispiel in einen Stream zu behandeln? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 160393 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Sehr geehrteAntragsteller/in eine Veröffentlichung oder Weitergabe des BPjM Aktuell an Personen unter 18 Jahren i…
Von
Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Betreff
AW: WG: Verbotene Computerspiele [#160393]
Datum
14. August 2019 14:45
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in eine Veröffentlichung oder Weitergabe des BPjM Aktuell an Personen unter 18 Jahren ist ausdrücklich nicht gestattet. Alle Urheber- und Verlagsrechte sind vorbehalten. Nachdruck (auch auszugsweise) sowie jede elektronische Weiterverarbeitung sind nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Herausgebers und des Verlages gestattet. Diese wird nicht erteilt. Von einer Veröffentlichung der Indizierungslisten im Internet sehen wir ab, da die Veröffentlichung Sinn und Zweck des Jugendschutzes konterkarieren würde. Kinder und Jugendliche sollen nach dem Jugendschutzgesetz gerade vor bestimmten Medien, die geeignet sind, ihre Entwicklung oder Erziehung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit zu gefährden, geschützt werden. Durch die Nicht-Veröffentlichung soll verhindert werden, dass Kinder und Jugendliche auf derartige Medien besonders aufmerksam gemacht werden und die Liste der indizierten Trägermedien als „Hitliste“ zum Anlass nehmen, sich gerade diese für sie verbotenen Medien zu verschaffen. Gerne übersenden wir jedoch ein Probeheft an die von Ihnen angegebene Postanschrift, damit Sie sich über dessen Inhalt informieren können, falls Sie sich ggf. doch entschließen sollten, ein Abonnement zu beziehen. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrteAntragsteller/in Danke das Sie sich die Zeit genommen haben und für Ihre Auskunft. Mit freundlichen …
An Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz Details
Von
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Betreff
AW: WG: Verbotene Computerspiele [#160393]
Datum
15. August 2019 21:14
An
Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Danke das Sie sich die Zeit genommen haben und für Ihre Auskunft. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 160393 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>