Verbotswidriges Parken Krienicke Park/Pulvermühlenweg Spandau/Haselhorst

Anfrage an: Bezirksamt Spandau

* Ist Ihnen die Parksituation im Bereich des hinteren Pulvermühlenweg/Krienicke Park bekannt? Der Bereich ist mit Pollern gesichert, wird aber täglich über den *Gehweg* bzw. mit Sechskantschlüssel geöffnet und missachtet
* Welche Maßnahmen sind bis wann geplant um verbotswidriges Parken und befahren des Bürgersteiges sowie Grünstreifen zu unterbinden?
* Ist ihnen bekannt das morgens PKW über die Lilli-Palmer-Promenade (als Geschütze Grünfläche/Park ausgewiesen) über die weiße Brücke in die Romy-Schneider-Str. fahren?
* Welche Maßnahmen sind bis wann geplant um verbotswidriges Befahren der Promenade aus Richtung Pulvermühlenweg zu unterbinden?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. Februar 2020
  • Frist
    12. März 2020
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Bezirksamt Spandau Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verbotswidriges Parken Krienicke Park/Pulvermühlenweg Spandau/Haselhorst [#179885]
Datum
10. Februar 2020 09:15
An
Bezirksamt Spandau
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
* Ist Ihnen die Parksituation im Bereich des hinteren Pulvermühlenweg/Krienicke Park bekannt? Der Bereich ist mit Pollern gesichert, wird aber täglich über den *Gehweg* bzw. mit Sechskantschlüssel geöffnet und missachtet * Welche Maßnahmen sind bis wann geplant um verbotswidriges Parken und befahren des Bürgersteiges sowie Grünstreifen zu unterbinden? * Ist ihnen bekannt das morgens PKW über die Lilli-Palmer-Promenade (als Geschütze Grünfläche/Park ausgewiesen) über die weiße Brücke in die Romy-Schneider-Str. fahren? * Welche Maßnahmen sind bis wann geplant um verbotswidriges Befahren der Promenade aus Richtung Pulvermühlenweg zu unterbinden?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 179885 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/179885 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Verbotswidriges Parken Krienicke Park/Pulvermühl…
An Bezirksamt Spandau Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verbotswidriges Parken Krienicke Park/Pulvermühlenweg Spandau/Haselhorst [#179885]
Datum
29. März 2020 20:12
An
Bezirksamt Spandau
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Verbotswidriges Parken Krienicke Park/Pulvermühlenweg Spandau/Haselhorst“ vom 10.02.2020 (#179885) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 18 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 179885 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/179885
Bezirksamt Spandau
Kein Nachrichtentext
Von
Bezirksamt Spandau
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Betreff
Datum
1. April 2020 10:16
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
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Bezirksamt Spandau
Sehr geehrteAntragsteller/in nachfolgende Antwort habe ich bezüglich Ihrer Anfrage aus dem zuständigen Fachbereic…
Von
Bezirksamt Spandau
Betreff
Antw: Wtrlt: AW: Verbotswidriges Parken Krienicke Park/Pulvermühlenweg Spandau/Haselhorst [#179885]
Datum
1. April 2020 10:18
Status
LarsJrgenStruve.vcf
364 Bytes


Sehr geehrteAntragsteller/in nachfolgende Antwort habe ich bezüglich Ihrer Anfrage aus dem zuständigen Fachbereich erhalten: Herr XXX hat sich die Situation heute vor Ort angesehen und auf Fotos festgehalten (s. anliegende Mail "Krienickepark"). Der Krienickepark liegt westlich der Romy-Schneider-Str. 1.) Zu den ersten 8 Bildern: Am nördlichen Ende der Romy-Schneider-Str. verhindert eine Absperrung mit 2 Pollern und rot-weiß gestreifter Sperrbake im gewidmeten Straßenland die Weiterfahrt in den westlich gelegenen "Wurmfortsatz" des Pulvermühlenweges, der ebenfalls asphaltiert ist. Dort parken illegalerweise Kraftfahrzeuge wie auf den ersten Bildern in der angehängten Mail zu sehen ist. Hier könnte das Ordnungamt das illegale Parken der KFZ sanktionieren. 2.) Bilder 9 - 15: Im mittleren Bereich zwischen Romy-Schneider-Str. Nr. 11 und 13 hat der Krienickepark eine direkte Verbindung zur Romy-Schneider-Str.. Hier wurde vom Revier eine Schranke montiert. Scheinbar ist der Abstand zwischen Schranke und nächstem Baum in der Grünanlage immer noch zu groß, so dass hier KFZ auch ohne Schrankenschlüssel durchfahren könnten. Herr Bönsch wird prüfen, ob mit einem Baumstamm o. a. Gegenstand der Durchgang verengt werden kann. Übrigens sämtliche Schranken müssen aus Brandschutzgründen u.a. Gründen für Notfalleinsätze z. B. mit Dreikant- oder Sechskantschlüsseln leicht zu öffnen sein. 3.) Die letzten 4 Bilder (Bild 18-21) Am südlichen Ende der Romy-Schneider-Str. verhindern schon Poller die Einfahrt in den Krienickepark. Herr Bönsch wird prüfen, ob auch hier die Abpollerung engmaschiger hergestellt werden kann, um auch hier jegliche Durchfahrmöglichkeit noch massiver zu verhindern. 4.) Nachfolgende Situation betrifft ein Beschwerde, die vor längerer Zeit direkt an Herrn Bewig ging: Vom Grützmacherweg existiert eine Wege-Verbindung nach Süden zur Elisabeth-Flickenschildt-Str. (Wendekehre) westlich neben dem Abzugsgraben. Hier ist der Abschnitt über unsere Grünanlage nur ca. 9 m lang. Der größte Teil verläuft über die Flächen, die nicht dem SGA, sondern dem Sportamt zugeordnet sind. Auch hier wird Herr Bönsch prüfen, wie das illegale Durchfahren über die Grünanlage noch massiver verhindert werden kann. Die verspätete Antwort bitte ich zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen