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Verbrauch von Plastik-Müllsäcken

wie viele Plastik-Müllsäcke sie in den letzten fünf Jahren, aufgeschlüsselt nach Quartal und Standort, verbraucht haben. Bitte weiter aufschlüsseln danach für welche Form der Müllentsorgung (Restmüll, Verpackungsmüll u.a.) diese verwendet wurden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. Juni 2019
  • Frist
    5. Juli 2019
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: wie viele Plastik-M…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verbrauch von Plastik-Müllsäcken [#148120]
Datum
2. Juni 2019 17:59
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
wie viele Plastik-Müllsäcke sie in den letzten fünf Jahren, aufgeschlüsselt nach Quartal und Standort, verbraucht haben. Bitte weiter aufschlüsseln danach für welche Form der Müllentsorgung (Restmüll, Verpackungsmüll u.a.) diese verwendet wurden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mail vom 02. Juni 2019, in der Sie nach dem Verbrauch von Plasti…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
Verbrauch von Plastik-Müllsäcken
Datum
8. Juli 2019 13:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mail vom 02. Juni 2019, in der Sie nach dem Verbrauch von Plastik-Müllsäcken fragen. Wir können Ihnen dazu mitteilen: In folgenden Bereichen werden regelmäßig Plastik-Müllbeutel/-säcke eingesetzt: * in den Wertstoffsammlern der Teeküchen in den Dienstgebäuden (hier werden regelmäßig vier Fraktionen getrennt) * für die Abfalltrennsysteme im Küchenbereich und den Kantinen, * für die Hygieneeimer und an den Handwaschbecken in den WC-Anlagen * in einigen Büros * sowie für die Abfallbehälter im Außenbereich. Eine genaue Anzahl der Plastik-Müllbeutel und -säcke können wir Ihnen leider nicht benennen, da hierzu keine genauen Daten erfasst werden. Wir setzen Plastik-Müllbeutel und -säcke nur dort und in dem Maße ein, wie dieses auch unter Berücksichtigung der hygienischen Anforderungen unbedingt notwendig ist. Im Rahmen unseres Umweltmanagements sind wir um eine Reduzierung des Einsatzes von Plastik-Müllbeuteln/-säcken bemüht. Dabei prüfen wir regelmäßig auch einen möglichen Verzicht oder Produktalternativen. Wir hoffen wir konnten Ihnen mit dieser Antwort ausreichend Informationen geben. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMU: www.bmu.de/datenschutz<http://www.bmu.de/datenschutz>. Mit freundlichen Grüßen