Verbrauch von Plastik-Müllsäcken

wie viele Plastik-Müllsäcke sie in den letzten fünf Jahren, aufgeschlüsselt nach Quartal und Standort, verbraucht haben. Bitte weiter aufschlüsseln danach für welche Form der Müllentsorgung (Restmüll, Verpackungsmüll u.a.) diese verwendet wurden.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    2. Juni 2019
  • Frist
    5. Juli 2019
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: wie viele Plastik-M…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verbrauch von Plastik-Müllsäcken [#148119]
Datum
2. Juni 2019 17:58
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
wie viele Plastik-Müllsäcke sie in den letzten fünf Jahren, aufgeschlüsselt nach Quartal und Standort, verbraucht haben. Bitte weiter aufschlüsseln danach für welche Form der Müllentsorgung (Restmüll, Verpackungsmüll u.a.) diese verwendet wurden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
ZII4-13002/4#1985 Sehr geehrteAntragsteller/in leider wurde Ihre Postanschrift nicht mit dem von Ihnen gestellte…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
Verbrauch von Plastik-Müllsäcken [#148119]
Datum
3. Juni 2019 09:42
Status
Warte auf Antwort
ZII4-13002/4#1985 Sehr geehrteAntragsteller/in leider wurde Ihre Postanschrift nicht mit dem von Ihnen gestellten IFG-Antrag an das Bundesministerium des Innern, Bau und Heimat weitergeleitet. Für die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage bitte ich Sie daher, mir unter Angabe des obigen Aktenzeichens Ihre Postanschrift bzw. eine persönliche E-Mail Adresse mitzuteilen. Sie können diese zur Vereinfachung des Verfahrens auch gerne direkt an die E-Mail Adresse <<E-Mail-Adresse>> senden. Bei der Beantwortung eines IFG-Antrages handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe setzt eine Rechtsbehelfsfrist in Gang. Die Bekanntgabe an Sie persönlich ist bei einer Übermittlung an die angegebene E-Mail Adresse der Internetseite nicht sichergestellt. Darüber hinaus ist der Zeitpunkt der Bekanntgabe für die Behörde nicht erkennbar. Eine Beantwortung Ihres Informationsersuchens kann deshalb nur in Schriftform an Ihre Postanschrift erfolgen, sofern Sie mir keine persönliche E-Mail Adresse mitteilen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine private E-Mail Adresse für die Bearbeitung der Anfrage ZII4-13002/4#1985 laute…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verbrauch von Plastik-Müllsäcken [#148119] (ZII4-13002/4#1985) [#148119]
Datum
3. Juni 2019 14:10
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine private E-Mail Adresse für die Bearbeitung der Anfrage ZII4-13002/4#1985 lautet <<E-Mail-Adresse>> Des weiteren möchte ich auf § 41 VwVfG Abs. 2 S. 2 hinweisen wonach "Ein Verwaltungsakt, der im Inland oder in das Ausland elektronisch übermittelt wird, gilt am dritten Tag nach der Absendung als bekannt gegeben". In ihrem Schreiben vom 03.06.2019 geben sie an, dass sie nicht sicherstellen können ob ihre Antwort bei mir eingegangen ist. Vermutlich beziehen sie sich hierbei auf § 41 VwVfG Abs. 2 S. 3. Aus technischer Sicht bestätigt der E-Mail Server auf der Gegenseite mit dem SMTP-Code 250 dass die E-Mail eingegangen ist und angenommen wurde. Damit wäre diese Nachricht Technisch Nachweisbar. Im weiteren informiert die FragDenStaat die Antrag stellende Person, in diesem Fall mich, über den Zugang dieser E-Mail. Wenn sie zu der Technischen Komponente weitere Fragen haben, kann die Hauseigene IT diese sicher beantworten. Dazu würde ich die Stichworte RFC821, RFC959 und RFC2821 einwerfen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 148119 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
ZII4-13002/4#1985 Sehr geehrteAntragsteller/in das Informationsfreiheitsgesetz sieht eine anonyme Antragstellung…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
Verbrauch von Plastik-Müllsäcken [#148119] (ZII4-13002/4#1985) [#148119]
Datum
3. Juni 2019 15:05
Status
Warte auf Antwort
ZII4-13002/4#1985 Sehr geehrteAntragsteller/in das Informationsfreiheitsgesetz sieht eine anonyme Antragstellung nicht vor. Dies ist jedoch der Fall, wenn eine E-Mail-Adresse für jeden einzelnen IFG-Antrag neu generiert wird und von dem Antragsteller lediglich der Name bekannt ist. Sollten Sie die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage wünschen, kann eine Beantwortung Ihres Informationsersuchens nur in Schriftform an Ihre Postanschrift erfolgen. Sofern Sie die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege wünschen, sollten Sie mir darüber hinaus auch eine persönliche E-Mail Adresse zur Verfügung zu stellen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in da sie weiterhin auf die Übersendung einer Postanschrift u. einer Privaten E-Mail Ad…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verbrauch von Plastik-Müllsäcken [#148119] (ZII4-13002/4#1985) [#148119]
Datum
6. Juni 2019 19:31
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in da sie weiterhin auf die Übersendung einer Postanschrift u. einer Privaten E-Mail Adresse bestehen, übersende ich ihnen beides. Ich möchte explizit Auf §1 Abs. 2 IFG hinweisen, wonach nur mit einem wichtigem Grund eine andere Form des Informationszugangs gewährt werden kann. In der Gefahr möchte ich angeben, dass ich eine Antwort aus Gründen der Geschwindigkeit aber auch des Umweltschutzes wegen an die E-Mail Adresse <<E-Mail-Adresse>> wünsche Meine Postanschrift: Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 148119 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in In meiner E-Mail vom 06.06.2019 um 19:31 habe ich eine Fehlerhafte E-Mail Adresse an…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Korrektur Verbrauch von Plastik-Müllsäcken [#148119] (ZII4-13002/4#1985) [#148119]
Datum
6. Juni 2019 19:34
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in In meiner E-Mail vom 06.06.2019 um 19:31 habe ich eine Fehlerhafte E-Mail Adresse angegeben. Die korrekte E-Mail Adresse lautet: <<E-Mail-Adresse>> Ich bitte diesen Fehler zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 148119 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Informationsfreiheitsgesetz
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz
Datum
12. Juni 2019
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Verbrauch von Plastik-Müllsäcken“ [#148119] [#148119]
Datum
3. Juli 2019 13:18
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/148119 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet da die Behörde trotz mehrfacher Verweise auf §1 Abs. 2 IFG eine Antwort, auch nach Nennung einer alternative privaten E-Mail Adresse, per Briefpost versendete. Ich bitte Sie der Behörde gegenüber zu betonen, dass diese gemäß §1 Abs. 2 IFG Antworten in dem gewünschten Format zur Verfügung stellen muss. Ein wichtiger Grund zur Nichtverwendung von E-Mail wurde nicht mitgeteilt, daher muss ich leider davon ausgehen dass die Behörde, augenscheinlich vorsätzlich, §1 Abs. 2 IFG ignoriert hat. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 148119.pdf - 2019-06-12_1-148119_2019-06-12_antwort_nicht_vorhanden_geschwaerzt.pdf Anfragenr: 148119 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 15-725/002 II#0458 Sehr geehrteAntrag…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Anfrage »Verbrauch von Plastik-Müllsäcken« [#148119] [#148119] # 15-725/002 II#0458
Datum
9. Juli 2019 07:52
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
446,9 KB
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 15-725/002 II#0458 Sehr geehrteAntragsteller/in angefügtes Schreiben übersende ich zur Ihrer Information. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich elektronisch. Mit freundlichen Grüßen