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Verbraucher und Rundfunkbeitrag

Es ist allgemein bekannt, dass die Rundfunkbeitragszahlende Verbraucher sind.

Siehe z.B:

Verbraucherzentrale Berlin
"Konkret geht es in der Rundfunkbeitragsberatung beispielsweise darum, unter welchen Voraussetzungen Verbraucher von der Beitragspflicht befreit werden können [...]"
https://www.verbraucherzentrale-berlin.de/digitale-welt/fernsehen/beratung-zum-rundfunkbeitrag-15447

Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein
"Unter anderem erfahren Verbraucher, ob sie eine Befreiung oder Ermäßigung beantragen können."
https://www.verbraucherzentrale.sh/pressemeldungen/verbraucherzentrale/rundfunkbeitrag-kostenlose-beratung-kann-probleme-schnell-loesen-28015

Verbraucherzentrale Niedersachsen
"Zwei hessische Verbraucher wollten ihren Rundfunkbeitrag bar zahlen."
https://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/themen/rundfunkbeitrag/rundfunkbeitrag-bar-zahlen-moeglich-ausnahmefaellen

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
"Die Verbraucherzentrale Brandenburg hat bereits kurzfristig Informationen auf Deutsch und auf Ukrainisch zu Verbraucherfragen erstellt [...] Geplant sind zum Beispiel Texte und Erklär-Videos [...] zum Rundfunkbeitrag [...]".
https://www.bmuv.de/pressemitteilung/verbraucherschutz-auf-ukrainisch
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Welche Verbraucherrechte hat ein Rundfunkbeitragszahler?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    20. Januar 2023
  • Frist
    22. Februar 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Es ist allgemein bekannt, dass die Ru…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verbraucher und Rundfunkbeitrag [#268188]
Datum
20. Januar 2023 01:31
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Es ist allgemein bekannt, dass die Rundfunkbeitragszahlende Verbraucher sind. Siehe z.B: Verbraucherzentrale Berlin "Konkret geht es in der Rundfunkbeitragsberatung beispielsweise darum, unter welchen Voraussetzungen Verbraucher von der Beitragspflicht befreit werden können [...]" https://www.verbraucherzentrale-berlin.de/digitale-welt/fernsehen/beratung-zum-rundfunkbeitrag-15447 Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein "Unter anderem erfahren Verbraucher, ob sie eine Befreiung oder Ermäßigung beantragen können." https://www.verbraucherzentrale.sh/pressemeldungen/verbraucherzentrale/rundfunkbeitrag-kostenlose-beratung-kann-probleme-schnell-loesen-28015 Verbraucherzentrale Niedersachsen "Zwei hessische Verbraucher wollten ihren Rundfunkbeitrag bar zahlen." https://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/themen/rundfunkbeitrag/rundfunkbeitrag-bar-zahlen-moeglich-ausnahmefaellen Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz "Die Verbraucherzentrale Brandenburg hat bereits kurzfristig Informationen auf Deutsch und auf Ukrainisch zu Verbraucherfragen erstellt [...] Geplant sind zum Beispiel Texte und Erklär-Videos [...] zum Rundfunkbeitrag [...]". https://www.bmuv.de/pressemitteilung/verbraucherschutz-auf-ukrainisch ------------------------------- Welche Verbraucherrechte hat ein Rundfunkbeitragszahler?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 268188 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268188/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
0721/001 – 2023.0051 Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Eingabe. Sie ordnen Ihre Anfr…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
Verbraucher und Rundfunkbeitrag
Datum
20. Januar 2023 13:00
Status
Warte auf Antwort
0721/001 – 2023.0051 Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Eingabe. Sie ordnen Ihre Anfrage als Antrag nach dem IFG bzw. UIG dar. Da es Ihnen nicht um Umweltinformationen geht, kommt nur ein Antrag nach dem IFG in Betracht. Das IFG gewährt „Zugang zu amtlichen Informationen“, § 1 Absatz 1 Satz 1 IFG<https://www.gesetze-im-internet.de/ifg/__1.html>. Der folgende Paragraf des Gesetzes definiert, was „amtliche Informationen“ im Sinne des Gesetzes sind, nämlich „amtliche Aufzeichnungen“ (§ 2 Nummer 1 IFG<https://www.gesetze-im-internet.de/ifg/__2.html>). Ihr Antrag richtet sich allerdings nicht auf die Herausgabe oder den Inhalt schon bestehender Aufzeichnungen, sondern darauf, Ihnen zu einer hier bislang nicht behandelten Frage eine inhaltliche Bewertungen mitzuteilen. Das ist der Sache nach kein Antrag nach dem IFG. Ein Bescheid nach IFG ergeht daher nicht. Leider fürchte ich, dass ich Ihnen auch mit Ihrer Frage nicht wie erhofft helfen kann. Denn Rundfunk- und Rundfunkgebührenrecht ist öffentliches Recht, weil die Rundfunkanstalten staatlich sind und die Benutzungsverhältnisse zwischen Anstalten und Bürgern unmittelbar rechtlich (gesetzlich und ggf. in Rechtsverordnungen) geregelt sind. Im Gegensatz dazu wird unter Verbraucher- oder Verbraucherschutzrecht begrifflich die Ausgestaltung privatrechtlicher Rechtsbeziehungen zwischen Unternehmen und Verbrauchern verstanden. Ihre Frage fällt daher nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz. Rundfunkrecht und Rundfunkgebührenrecht ist Landesrecht. Zuständig wären daher die entsprechenden Landesbehörden. Auch diesen ist indes Rechtsberatung im Einzelfall untersagt, denn das wäre eine unfaire, öffentlich finanzierte Konkurrenz gegenüber der Anwaltschaft, für die Beratung ein wesentliches wirtschaftliches Standbein ist und die von den Ratsuchenden Gebühren verlangen muss. Wenn Sie also letztlich eine Rechtsberatung im Einzelfall benötigen, ist die Einholung anwaltlichen Rechtsrates zu empfehlen, weil auch die zuständigen Behörden das nicht übernehmen dürfen. Mit freundlichen Grüßen

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Guten Tag, vielen Dank um Ihre Mitteilung. Hinweis zu Ihrer Anmerkung "Rechtsberatung": wäre eine Rech…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verbraucher und Rundfunkbeitrag [#268188]
Datum
20. Januar 2023 14:50
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank um Ihre Mitteilung. Hinweis zu Ihrer Anmerkung "Rechtsberatung": wäre eine Rechtsberatung gewünscht, wäre ein entsprechendes Schreiben formuliert. Anforderung der Zusatz-Information: 1. auf welcher gesetzlichen Grundlage werden Rundfunkbeitragszahler bei Verbraucherzentralen als Verbraucher identifiziert? Die entsprechenden Links und Stellen habe ich Ihnen schon geschickt. 2. das Wort "BEITRAGSSERVICE" und die Wortfolge "ARD ZDF Deutschlandradio BEITRAGSSERVICE" sind seit 2012 beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) eingetragene Unionsmarken. https://euipo.europa.eu/eSearch/#details/trademarks/010588507 https://euipo.europa.eu/eSearch/#details/trademarks/010588961 Laut Art. 4 der VERORDNUNG (EU) 2017/1001 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 14. Juni 2017 über die Unionsmarke dienen Unionsmarken zur Unterscheidung von Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen. Ist die Information bei Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, dass diese Unionsmarken zur Unterscheidung von Waren oder Dienstleistungen eingetragen wurden, vorhanden? Welche Stelle ist zuständig bei Problemen der Verbraucher mit den Waren oder Dienstleistungen der obengenannten Unionsmarken? Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz oder Verbraucherzentrale des Landes? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 268188 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268188/