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Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V. - Rundfunkbeitrag

die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V. berät in Fragen des Rundfunkbeitrags.
https://www.verbraucherzentrale-bawue.de/wissen/digitale-welt/fernsehen/wissenswertes-zum-rundfunkbeitrag-beitragspflicht-und-meldung-5793

Wie allgemein bekannt, wird der Rundfunkbeitrag spezialgesetzlich geregelt.

1. Durch welche Stelle des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags wird die Beratung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V. in Fragen des Rundfunkbeitrags geregelt?

2. SWR hat in 27 Produkt- und Dienstleistungsklassen die EU Textmarke "BEITRAGSSERVICE" eingetragen und nutzt diese Marke, z.B. für Mittel zur Körper- und Schönheitspflege und Rasierapparate. Leider geben Sie in Ihren Tätigkeitberichten überhaupt keine Information zu SWR-Produkten der Marke "BEITRAGSSERVICE". Welche Information haben Sie als Rundfunkbeauftragter für den Datenschutz SWR für SWR-Rasierapparate der EU-Marke "BEITRAGSSERVICE"?
https://euipo.europa.eu/eSearch/#details/trademarks/010588507

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. Oktober 2020
  • Frist
    7. November 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: die V…
An Rundfunkbeauftragter für den Datenschutz SWR Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V. - Rundfunkbeitrag [#199483]
Datum
5. Oktober 2020 14:48
An
Rundfunkbeauftragter für den Datenschutz SWR
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V. berät in Fragen des Rundfunkbeitrags. https://www.verbraucherzentrale-bawue.de/wissen/digitale-welt/fernsehen/wissenswertes-zum-rundfunkbeitrag-beitragspflicht-und-meldung-5793 Wie allgemein bekannt, wird der Rundfunkbeitrag spezialgesetzlich geregelt. 1. Durch welche Stelle des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags wird die Beratung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V. in Fragen des Rundfunkbeitrags geregelt? 2. SWR hat in 27 Produkt- und Dienstleistungsklassen die EU Textmarke "BEITRAGSSERVICE" eingetragen und nutzt diese Marke, z.B. für Mittel zur Körper- und Schönheitspflege und Rasierapparate. Leider geben Sie in Ihren Tätigkeitberichten überhaupt keine Information zu SWR-Produkten der Marke "BEITRAGSSERVICE". Welche Information haben Sie als Rundfunkbeauftragter für den Datenschutz SWR für SWR-Rasierapparate der EU-Marke "BEITRAGSSERVICE"? https://euipo.europa.eu/eSearch/#details/trademarks/010588507
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 199483 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/199483/ Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Rundfunkbeauftragter für den Datenschutz SWR
Sehr geehrte<Information-entfernt> seit über zwei Jahren stellen sie immer wieder Fragen an mich, die nur a…
Von
Rundfunkbeauftragter für den Datenschutz SWR
Betreff
AW: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V. - Rundfunkbeitrag [#199483]
Datum
6. Oktober 2020 10:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte<Information-entfernt> seit über zwei Jahren stellen sie immer wieder Fragen an mich, die nur am Rande etwas mit Datenschutz zu tun haben. Sie haben jedes Mal eine Antwort erhalten. Jetzt stellen Sie wieder Fragen, die nichts mit dem Datenschutz zu tun haben und eigentlich gegenüber der Pressestelle des SWR geltend gemacht werden müssten. Die gesetzlichen Aufgaben des SWR sind in dem als Landesgesetz erlassenen SWR-Staatsvertrag geregelt. Dazu gehört auch, über die den SWR betreffenden Rechtsgrundlagen und den Rundfunkbeitrag-Staatsvertrag zu informieren. Eine spezielle gesetzliche Regelung im Hinblick auf die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gibt es nicht. Es ist aber nicht verboten, sondern vom gesetzlichen Auftrag des SWR umfasst, mit anderen Stellen im Hinblick auf die Information der Bevölkerung zu kooperieren. Ihre zweite Frage zu den Produkt- und Dienstleistungsklassen einer angeblichen EU Textmarke „Beitragsservice“ hat mit Datenschutz überhaupt nichts zu tun. Im Hinblick auf die Geltung der des Informationsfreiheitsgesetzes habe ich Ihnen schon Auskunft gegeben. Im Übrigen darf ich noch darauf hinweisen, dass Ihre Identität nach wie vor ungeklärt ist. Die Angabe einer Postanschrift „Demo-Straße 1, << Adresse entfernt >>“ kann ich nur als querulatorische Aussage werten. Aufgrund von Art. 12 Abs. 5 sowie Art. 12 Abs. 6 DSGVO werde ich in Zukunft auf Ihre Anfragen nicht mehr antworten. Mit freundlichen Grüßen
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