Verbreitung von IPv6 in Deutschland
1. Verfügt die BNetzA über Statistiken bezüglich der Verbreitung/Nutzung von IPv6 in Deutschland, insbesondere hinsichtlich nativer bzw. Dual-Stack-Angebote im Access-Segment der in Deutschland tätigen Telekommunikationsunternehmen?
2. Welchen Standpunkt vertritt die BNetzA hinsichtlich der erschöpften IPv4-Adress-Ressourcen und einem freien Marktzugang? Welche Empfehlungen hat die BNetzA der Fachaufsicht beim BMVI diesbezüglich ausgesprochen?
3. Die IPv4-Adressknappheit stellt, sofern eine Umstellung auf IPv6 nicht erfolgt, eine existenzielle Bedrohung für sämtliche Unternehmen und Bürger dar, die zukünftig an Digitalisierungsvorhaben ("Industrie 4.0", "Internet of Things", "Neuland") teilnehmen und nicht über große IPv4-Restbestände aus früheren Tagen verfügen, wie bspw. ehemalige Monopolisten. Welche Schritte hat die BNetzA als technische und wettbewerbsrechtliche Aufsicht eingeleitet um diese Situation zu verhindern oder zu entschärfen und wie wirksam sind diese?
4. Die IPv4-Adressknappheit sorgt bereit dafür, dass Millionen von Internetanschlüssen für Privatkunden über "Carrier-Grade-NAT" bzw DS-Lite realisiert werden, welche ohne ein Umstellung von Diensten auf IPv6 zu deutlichen Nachteilen führen (Double-NAT-Problem, Latenzen). Die BNetzA ist ermächtigt, auch im Verbraucherschutz tätig zu werden. Welche Schritte wurden hier ergriffen, um Nutzer und Anbieter auf dieses Problem aufmerksam zu machen? Beispielsweise ein "Recht auf eine dynamische, global routeable IPv4-Adresse" (Altzustand) oder eine Pflicht zur Breitstellung von Internetdiensten für Verbrauchern auch in IPv6-Netzwerken, wie es US-Konzerne wie Google, Facebook oder Netflix bereits tun?
5. Warum sind die Dienste und Angebote der Bundesnetzagentur selbst weiterhin nicht über IPv6 erreichbar?
Information nicht vorhanden
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Datum16. Juni 2017
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18. Juli 2017
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