Verbrennung von Holzpellets im Chemiewerk

Hat SABIC Polyolefine GmbH eine Genehmigung für die Anwendung von Holzpellets als einen Brennonstoff in ihrem Chemiewerk, Pawiker Str. 30, 45896 Gelsenkirchen erlaubt bekommen, beantragt oder erhalten?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. April 2022
  • Frist
    10. Mai 2022
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Bezirksregierung Münster Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verbrennung von Holzpellets im Chemiewerk [#245741]
Datum
7. April 2022 08:47
An
Bezirksregierung Münster
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Hat SABIC Polyolefine GmbH eine Genehmigung für die Anwendung von Holzpellets als einen Brennonstoff in ihrem Chemiewerk, Pawiker Str. 30, 45896 Gelsenkirchen erlaubt bekommen, beantragt oder erhalten?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 245741 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245741/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bezirksregierung Münster
Sehr Antragsteller/in mit unten stehender E-Mail vom 07.04.2022 beantragten Sie die Herausgabe von Informationen …
Von
Bezirksregierung Münster
Betreff
Verbrennung von Holzpellets im Chemiewerk [#245741], Az.: 50.14-009/2022.0003
Datum
13. April 2022 13:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in mit unten stehender E-Mail vom 07.04.2022 beantragten Sie die Herausgabe von Informationen über die SABIC Polyoefine GmbH in Gelsenkirchen. Im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften wurde Ihre Anfrage als eine Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz gewertet. Sie beantragten im Einzelnen Informationen darüber ob die SABIC Polyoefine GmbH eine Genehmigung für die Anwendung von Holzpellets als einen Brennstoff in ihrem Chemiewerk (Pawiker Str. 30, 45896 Gelsenkirchen) besitzt oder beantragt hat. Ihre Anfrage kann ich folgendermaßen beantworten: Die Firma SABIC setzt keine Holzpellets als Brennstoff ein somit gibt es weder eine Genehmigung und es ist auch keine beantragt. Ihre Anfrage sehe ich hiermit als beantwortet an. Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen