Verbrennung von Holzpellets im Zementwerk

Hat HeidelbergCement eine Genehmigung für die Anwendung von Holzpellets als einen Brennonstoff im Zementwerk Mainz, Dammweg 1 55130 Mainz, erlaubt bekommen, beantragt oder erhalten?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. April 2022
  • Frist
    10. Mai 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Hat Heidelberg…
An Landeshauptstadt Mainz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verbrennung von Holzpellets im Zementwerk [#245868]
Datum
8. April 2022 09:03
An
Landeshauptstadt Mainz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Hat HeidelbergCement eine Genehmigung für die Anwendung von Holzpellets als einen Brennonstoff im Zementwerk Mainz, Dammweg 1 55130 Mainz, erlaubt bekommen, beantragt oder erhalten?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 245868 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245868/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landeshauptstadt Mainz
Sehr geehrte Damen und Herren, mit Bezug auf Ihre Nachricht vom 08.04.2022 können wir Ihnen mitteilen, dass uns …
Von
Landeshauptstadt Mainz
Betreff
Antwort: Verbrennung von Holzpellets im Zementwerk [#245868]
Datum
20. April 2022 10:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren, mit Bezug auf Ihre Nachricht vom 08.04.2022 können wir Ihnen mitteilen, dass uns für die HeidelbergerCement keine Genehmigung bekannt ist, welche die Anwendung von Holzpellets als Brennstoff in Mainz-Weisenau vorsieht bzw. erlaubt. Ein entsprechender Antrag ist hier ebenfalls nicht bekannt. Das Zementwerk in Mainz wurde in 2009 stillgelegt. Seither wird dort mit Bezug auf die Anfrage lediglich noch ein Hüttensandtrockner betrieben, der laut Genehmigung der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd) v. 07.03.2013 als Brennstoffe nur Heizöl EL (zum Anfahren der Anlage) und Steinkohlenstaub verwendet. Wir weisen darauf hin, dass für die Genehmigung von (solchen) Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von 1 MW oder mehr nach Ziffer 1 ff. des Anhangs 1 zur 4. BImSchV für den räumlichen Bereich der Stadt Mainz die SGD Süd zuständige Behörde ist (siehe insb. lfd. Nr. 1.1.1 der Anlage zur Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Immissionsschutzes (ImSchZuVO) vom 14. Juni 2002). Mit freundlichen Grüßen