Verbrennung von Holzpellets im Zementwerk

Hat HeidelbergCement eine Genehmigung für die Anwendung von Holzpellets als einen Brennonstoff im Zementwerk 1, 89601 Schelklingen erlaubt bekommen, beantragt oder erhalten?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. April 2022
  • Frist
    10. Mai 2022
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Hat Heidelberg…
An Regierungspräsidium Tübingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verbrennung von Holzpellets im Zementwerk [#245740]
Datum
7. April 2022 08:46
An
Regierungspräsidium Tübingen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Hat HeidelbergCement eine Genehmigung für die Anwendung von Holzpellets als einen Brennonstoff im Zementwerk 1, 89601 Schelklingen erlaubt bekommen, beantragt oder erhalten?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 245740 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245740/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Regierungspräsidium Tübingen
Sehr Antragsteller/in die Fa. HeidelbergCement, Werk Schelklingen, hat keine Genehmigung zum Einsatz von Holzpell…
Von
Regierungspräsidium Tübingen
Betreff
WG: Verbrennung von Holzpellets im Zementwerk [#245740]
Datum
7. April 2022 11:27
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in die Fa. HeidelbergCement, Werk Schelklingen, hat keine Genehmigung zum Einsatz von Holzpellets als Ersatzbrennstoff. Stand heute liegt uns hierzu auch kein Antrag vor. Mit freundlichen Grüßen