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Verbrennung von Müll in Hamburger Kohlekraftwerken

mir ist zur Kenntnis gelangt dass Kohlekraftwerke nicht nur zur Erzeugung von Energie, sondern auch zur Entsorgung von (Sonder)Müll verwendet werden.

Dazu habe ich folgende Fragen:
Werden auch in Hamburg Stoffe nicht zur Erzeugung von Wärme, sondern zum Zwecke ihrer Entsorgung in Heizkraftwerken verbrannt?
Die Frage bezieht sich nicht auf Müllverbrennungsanlagen, die primär diesem Zweck dienen, sondern auf sonstige Heiz- und insbesondere Kohlekraftwerke.

Falls ja, welche Stoffe werden in Hamburg in welchen Mengen durch Verbrennung in Kraftwerken entsorgt?
Bitte geben Sie mir dazu einen Überblick über die Jahre 2017 und 2018, aufgeschlüsselt nach Stoffen, Mengen und den jeweiligen Kraftwerken.

Sollten diese Daten bereits öffentlich zugänglich sein reicht zur Beantwortung selbstverständlich ein Link zu diesen Informationen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. März 2019
  • Frist
    6. April 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möcht…
An Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verbrennung von Müll in Hamburger Kohlekraftwerken [#59953]
Datum
3. März 2019 15:15
An
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
mir ist zur Kenntnis gelangt dass Kohlekraftwerke nicht nur zur Erzeugung von Energie, sondern auch zur Entsorgung von (Sonder)Müll verwendet werden. Dazu habe ich folgende Fragen: Werden auch in Hamburg Stoffe nicht zur Erzeugung von Wärme, sondern zum Zwecke ihrer Entsorgung in Heizkraftwerken verbrannt? Die Frage bezieht sich nicht auf Müllverbrennungsanlagen, die primär diesem Zweck dienen, sondern auf sonstige Heiz- und insbesondere Kohlekraftwerke. Falls ja, welche Stoffe werden in Hamburg in welchen Mengen durch Verbrennung in Kraftwerken entsorgt? Bitte geben Sie mir dazu einen Überblick über die Jahre 2017 und 2018, aufgeschlüsselt nach Stoffen, Mengen und den jeweiligen Kraftwerken. Sollten diese Daten bereits öffentlich zugänglich sein reicht zur Beantwortung selbstverständlich ein Link zu diesen Informationen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage ist in der BUE eingegangen. Mit freundlichen Grüßen
Von
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Betreff
AW: Verbrennung von Müll in Hamburger Kohlekraftwerken [#59953]
Datum
4. März 2019 09:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage ist in der BUE eingegangen. Mit freundlichen Grüßen

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Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Sehr geehrtAntragsteller/in bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom 3. März 2019 möchten wir Ihnen folgende Rückmeldu…
Von
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Betreff
WG: Verbrennung von Müll in Hamburger Kohlekraftwerken [#59953]
Datum
6. März 2019 16:40
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom 3. März 2019 möchten wir Ihnen folgende Rückmeldung geben. In allen Heiz(kraft)werken in Hamburg findet keine Abfallmitverbrennung statt, d. h. es wird dort weder Abfall noch Sonderabfall mitverbrannt. In den jeweiligen Genehmigungen der Heiz(kraft)werke in Hamburg ist festgelegt, mit welchen Brennstoffen diese betrieben werden dürfen. Je nach Genehmigung darf in den Anlagen Kohle, Erdgas bzw. Heizöl eingesetzt werden. Eine Verbrennung von Abfällen, ob zur Verwertung oder Beseitigung, ist nur in Anlagen zulässig, die als Abfallverbrennungsanlagen zugelassen (genehmigt) sind. Mit freundlichen Grüßen