Verdacht der Mitwirkung der Konzernspitze Deutsche Post/DHL in den Diebstahl einer Beschwerde an den Europ. Gerichtshof f. Menschenrechte

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Wobei gleichzeitig auch als Grundlage dieses Antrages die Erkenntnisse der Interessengemeinschaft zur Durchsetzung von Rechtsansprüchen unseres sozialen Vereins hier verwertet werden. Ihr Vorstandsvorsitzender dürfte informiert sein:

Im Juni 2020 sind erst ein Einschreiben und dann ein weiteres mit der erneuten selbigen Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strasbourg (EGMR) gegen die Wertung einer milden Satire als Beleidigung durch korrupte NRW-Strafverfolger über DHL an das Gericht gegangen. DER Post/DHL, an der die KFW maßgeblich beteiligt ist.

Der tägliche Verlauf der Sendungen unter den Einlieferungs-Nummern RT986130044DE und dann nochmal unter der Nr. RT731628320DE konnte durch Screenshots verfolgt werden. Insgesamt 47!!! Tatsächlich sind diese Einschreiben nie angekommen und es ist schon ein außergewöhnlich krimineller Vorgang, dass diese Sendungen an den EGMR unter Mitwirkung von DHL gestohlen bzw. unterschlagen worden sind. Das sind verbrecherische Stasi-Methoden und der entsprechend informierten Politik bereits vermittelt worden – und es gibt eine gewisse Nervosität in Wahlkampfzeiten...

„Auftraggeber“ für diesen Diebstahl sind nach der belegten Verdachtslage Justizorgane aus NRW, für die es mehr als peinlich gewesen wäre, wenn diese Beschwerde – die eben die Wertung einer Satire als Beleidigung außer Kraft setzten sollte - an das Gericht gelangt und voraussichtlich entsprechend geurteilt worden wäre. Das dies auf kriminelle Art verhindert worden ist, macht deutlich, dass DHL ein entscheidender Mittäter war und ist!

Niemand anderes als DHL hat die Möglichkeiten, Sende- und Empfängeranschriften aus dem Postkreislauf herauszufiltern. DHL hat alle Zusammenhänge mit dieser Straftat negiert.

Sie werden sich die Korrespondenzen – sofern Sie nicht schon bei Ihnen im Haus ist – vom Vorstand kommen lassen. Ansonsten steht eine komplette, Passwort geschützte Doku. mit allen Belegen bereits im Netz. Und wird veröffentlicht, wenn wir den Eindruck gewinnen, dass von Ihrer Seite nicht alles getan wird, die Verantwortlichen zu belangen. Und entsprechend Schadenersatz zu leisten. Wir bitten höflich, von Ihnen mit ALLEN relevanten Informationen und Dokumenten in Kopie über diesen Vorgang informiert zu werden: Digitale Vorgänge, Gesprächs- und Telefon-Notizen etc. Uns liegen inzwischen Informationen wohl aus dem Konzern heraus vor, nach denen anscheinend Mitarbeiter der DHL sich sorgen um die Reputation des Unternehmens.

Wenn also die KfW nicht in den Geruch kommen will, als wichtiger Anteilseigner an Post/DHL diese Verbrechen nach Stasi-Manier zu decken, empfehlen wir Ihnen dringend, sowohl unsere Anfragen zu beantworten wie auch in Zukunft zur Aufdeckung dieses skandalösen und kriminellen Vorgangs eng mit dem Unterzeichner zusammen zu arbeiten.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    8. August 2021
  • Frist
    11. September 2021
  • 0 Follower:innen
Udo vom Bruch
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wobei gleichzeiti…
An Kreditanstalt für Wiederaufbau Bankengruppe (KfW) Details
Von
Udo vom Bruch
Betreff
Verdacht der Mitwirkung der Konzernspitze Deutsche Post/DHL in den Diebstahl einer Beschwerde an den Europ. Gerichtshof f. Menschenrechte [#226374]
Datum
8. August 2021 19:15
An
Kreditanstalt für Wiederaufbau Bankengruppe (KfW)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wobei gleichzeitig auch als Grundlage dieses Antrages die Erkenntnisse der Interessengemeinschaft zur Durchsetzung von Rechtsansprüchen unseres sozialen Vereins hier verwertet werden. Ihr Vorstandsvorsitzender dürfte informiert sein: Im Juni 2020 sind erst ein Einschreiben und dann ein weiteres mit der erneuten selbigen Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strasbourg (EGMR) gegen die Wertung einer milden Satire als Beleidigung durch korrupte NRW-Strafverfolger über DHL an das Gericht gegangen. DER Post/DHL, an der die KFW maßgeblich beteiligt ist. Der tägliche Verlauf der Sendungen unter den Einlieferungs-Nummern RT986130044DE und dann nochmal unter der Nr. RT731628320DE konnte durch Screenshots verfolgt werden. Insgesamt 47!!! Tatsächlich sind diese Einschreiben nie angekommen und es ist schon ein außergewöhnlich krimineller Vorgang, dass diese Sendungen an den EGMR unter Mitwirkung von DHL gestohlen bzw. unterschlagen worden sind. Das sind verbrecherische Stasi-Methoden und der entsprechend informierten Politik bereits vermittelt worden – und es gibt eine gewisse Nervosität in Wahlkampfzeiten... „Auftraggeber“ für diesen Diebstahl sind nach der belegten Verdachtslage Justizorgane aus NRW, für die es mehr als peinlich gewesen wäre, wenn diese Beschwerde – die eben die Wertung einer Satire als Beleidigung außer Kraft setzten sollte - an das Gericht gelangt und voraussichtlich entsprechend geurteilt worden wäre. Das dies auf kriminelle Art verhindert worden ist, macht deutlich, dass DHL ein entscheidender Mittäter war und ist! Niemand anderes als DHL hat die Möglichkeiten, Sende- und Empfängeranschriften aus dem Postkreislauf herauszufiltern. DHL hat alle Zusammenhänge mit dieser Straftat negiert. Sie werden sich die Korrespondenzen – sofern Sie nicht schon bei Ihnen im Haus ist – vom Vorstand kommen lassen. Ansonsten steht eine komplette, Passwort geschützte Doku. mit allen Belegen bereits im Netz. Und wird veröffentlicht, wenn wir den Eindruck gewinnen, dass von Ihrer Seite nicht alles getan wird, die Verantwortlichen zu belangen. Und entsprechend Schadenersatz zu leisten. Wir bitten höflich, von Ihnen mit ALLEN relevanten Informationen und Dokumenten in Kopie über diesen Vorgang informiert zu werden: Digitale Vorgänge, Gesprächs- und Telefon-Notizen etc. Uns liegen inzwischen Informationen wohl aus dem Konzern heraus vor, nach denen anscheinend Mitarbeiter der DHL sich sorgen um die Reputation des Unternehmens. Wenn also die KfW nicht in den Geruch kommen will, als wichtiger Anteilseigner an Post/DHL diese Verbrechen nach Stasi-Manier zu decken, empfehlen wir Ihnen dringend, sowohl unsere Anfragen zu beantworten wie auch in Zukunft zur Aufdeckung dieses skandalösen und kriminellen Vorgangs eng mit dem Unterzeichner zusammen zu arbeiten. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Udo vom Bruch Anfragenr: 226374 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226374/ Postanschrift Udo vom Bruch << Adresse entfernt >>

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Empfangsbestätigung Sie denken es sich wahrscheinlich schon:Diese E-Mail ist eine automatisierte Empfangsbestätigu…
Von
Kreditanstalt für Wiederaufbau Bankengruppe (KfW)
Betreff
Empfangsbestätigung
Datum
9. August 2021 08:50
Status
Warte auf Antwort
Sie denken es sich wahrscheinlich schon:Diese E-Mail ist eine automatisierte Empfangsbestätigung für Sie.Wir antworten Ihnen so schnell wie möglich persönlich.Eine Bitte noch:Sie helfen uns sehr, wenn Sie uns zum gleichen Thema keine weitere E-Mail schicken. Das beschleunigt Ihre Antwort nicht, da wir alle Anfragen der Reihe nach bearbeiten.Freundliche Grüße