Verdeckte Ermittlungen / Straftaten / Amtsdelikte im Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg

Die Durchführung von Observationen ist unzulässig. Observationen sind zielgerichtete Überwachungen von Personen oder Immobilien unabhängig von der Dauer der Überwachung.
Verdeckte Ermittlungen sind grob rechtswidrig.
Die Datenschutzbeauftragte ist Ansprechpartnerin für Polizei und Ermittlungsbehörden.

Wie wird im Jobcenter Tempelhof-Schöneberg intern dann vorgegangen, wenn die Datenschutzbeauftragte oder die Geschäftsführerin Kenntnis von belastbaren Anhaltspunkten erhält, dass ein(e) Mitarbeiter(in) mehrmals Daten hinter dem Rücken von Kunden an private Dritte Sozialdaten weitergegeben hat, Daten dort erhoben hat, und den Ermittlungsdienst beauftragt hat, durch Observationen der Immobilie des Kunden Daten zu erheben, zu denen der Kunde selbst vorher nicht selbst befragt wurde?

Welche Maßnahmen sind grundsätzlich bei Verdacht auf Straftaten/Amtsdelikten in Ihrer Behörde zu ergreifen?

Bitte Handlungsanweisungen (Bundesagentur für Arbeit, Jobcenter) in elektronischer Form (PDF) hier beifügen und Rechtsgrundlagen benennen.

Zur Demonstration Ihres deutlichen Willens zu Transparenz in Ihrer Behörde wird um klare und eindeutige Auskunft in einfacher Sprache, möglichst nicht erst am letzten Tag vor Ablauf der gesetzlichen Antwortfrist von einem Monat, gebeten.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    10. August 2017
  • Frist
    12. September 2017
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Durchführung…
An Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verdeckte Ermittlungen / Straftaten / Amtsdelikte im Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg [#24273]
Datum
10. August 2017 10:57
An
Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Durchführung von Observationen ist unzulässig. Observationen sind zielgerichtete Überwachungen von Personen oder Immobilien unabhängig von der Dauer der Überwachung. Verdeckte Ermittlungen sind grob rechtswidrig. Die Datenschutzbeauftragte ist Ansprechpartnerin für Polizei und Ermittlungsbehörden. Wie wird im Jobcenter Tempelhof-Schöneberg intern dann vorgegangen, wenn die Datenschutzbeauftragte oder die Geschäftsführerin Kenntnis von belastbaren Anhaltspunkten erhält, dass ein(e) Mitarbeiter(in) mehrmals Daten hinter dem Rücken von Kunden an private Dritte Sozialdaten weitergegeben hat, Daten dort erhoben hat, und den Ermittlungsdienst beauftragt hat, durch Observationen der Immobilie des Kunden Daten zu erheben, zu denen der Kunde selbst vorher nicht selbst befragt wurde? Welche Maßnahmen sind grundsätzlich bei Verdacht auf Straftaten/Amtsdelikten in Ihrer Behörde zu ergreifen? Bitte Handlungsanweisungen (Bundesagentur für Arbeit, Jobcenter) in elektronischer Form (PDF) hier beifügen und Rechtsgrundlagen benennen. Zur Demonstration Ihres deutlichen Willens zu Transparenz in Ihrer Behörde wird um klare und eindeutige Auskunft in einfacher Sprache, möglichst nicht erst am letzten Tag vor Ablauf der gesetzlichen Antwortfrist von einem Monat, gebeten.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg
Sehr geehrtAntragsteller/in der Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen gegenüber dem Jobcenter richtet si…
Von
Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg
Betreff
AW: Verdeckte Ermittlungen / Straftaten / Amtsdelikte im Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg [#24273]
Datum
8. September 2017 12:37
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in der Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen gegenüber dem Jobcenter richtet sich gemäß § 50 Absatz 4 Satz 2 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) nach dem Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (Informationsfreiheitsgesetz – IFG). Das IFG sieht gemäß § 1 Absatz 1 IFG den Zugang zu amtlichen Informationen vor. Das Vorhandensein der gewünschten Information bei der Behörde ist Voraussetzung für den Informationszugangsanspruch nach dem IFG (§ 2 Nummer 1 IFG). Das IFG bezieht sich ausdrücklich auf bereits vorhandene Informationen und sieht mithin keine Verpflichtung der Behörden vor, neue Aufzeichnungen zu erstellen oder Dokumente dem Auskunftsbegehren entsprechend aufzubereiten. Aufzeichnungen zu den von Ihnen gestellten Fragen und Handlungsanweisungen bezüglich zu ergreifenden Maßnahmen bei Verdacht auf Straftaten/Amtsdelikten sind im Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg nicht vorhanden. Bezüglich Ihrer Fragen bitte ich Sie, sich an das Kundenreaktionsmanagement des Jobcenters Berlin Tempelhof-Schöneberg zu wenden. Eventuell vorhandene Handlungsanweisungen der Bundesagentur für Arbeit können vom Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg nicht zur Verfügung gestellt werden, da hier die Bundesagentur für Arbeit die Verfügungsbefugnis hat. Eine Pflicht, eine Information bei einer anderen Behörde zu beschaffen, besteht nicht. Bitte fordern Sie die gewünschten Informationen bei der Bundesagentur für Arbeit an. Zur Erteilung eines rechtsbehelfsfähigen Bescheides bitte ich um Mitteilung Ihres „Klarnamens“, sofern Sie Ihren Antrag unter einem Pseudonym gestellt haben, und um Mitteilung einer zustellfähigen Postanschrift. Mit freundlichen Grüßen