Verdeckte Geschwindigkeitsermittlung L714 Osthelden

Warum wurde die verdeckte Geschwindigkeitsermittlung an der L714 in Osthelden von 01.2021-03.2021 nicht wie von Bürgern vorgeschlagen an der Schulbushaltestelle ermittelt sondern gut 100 Meter weiter Richtung Ortsmitte ? Warum wurden dabei mehrere mobile Radar-Messungen an gleicher Stelle und zur selben Zeit dort durchgeführt ? Gibt es eine Anschlussmessung und wenn wo wird diese positioniert werden ?

Anfrage eingeschlafen

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  • Datum
    20. Mai 2021
  • Frist
    22. Juni 2021
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Reinhard Böcking
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Kreuztal Details
Von
Reinhard Böcking
Betreff
Verdeckte Geschwindigkeitsermittlung L714 Osthelden [#220756]
Datum
21. Mai 2021 14:35
An
Kommunalverwaltung Kreuztal
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Warum wurde die verdeckte Geschwindigkeitsermittlung an der L714 in Osthelden von 01.2021-03.2021 nicht wie von Bürgern vorgeschlagen an der Schulbushaltestelle ermittelt sondern gut 100 Meter weiter Richtung Ortsmitte ? Warum wurden dabei mehrere mobile Radar-Messungen an gleicher Stelle und zur selben Zeit dort durchgeführt ? Gibt es eine Anschlussmessung und wenn wo wird diese positioniert werden ?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Reinhard Böcking Anfragenr: 220756 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220756/ Postanschrift Reinhard Böcking << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Reinhard Böcking
Kommunalverwaltung Kreuztal
Sehr geehrter Herr [geschwärzt], ihre Anfrage ist hier eingegangen und wird nach der Rückkehr der Sachbearbeiteri…
Von
Kommunalverwaltung Kreuztal
Betreff
Verdeckte Geschwindigkeitsermittlung L714 Osthelden
Datum
27. Mai 2021 11:29
Status
Warte auf Antwort
imageb4d313.JPG
14,7 KB


Sehr geehrter Herr [geschwärzt], ihre Anfrage ist hier eingegangen und wird nach der Rückkehr der Sachbearbeiterin, [geschwärzt], beantwortet werden. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag [geschwärzt] [[geschwärzt]]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]
Kommunalverwaltung Kreuztal
Leider fehlt die Typ.-und Herstellerangabe des verwendeten Messgerätes daher kann der min. Abstand bis zur Kurve n…
Von
Kommunalverwaltung Kreuztal
Via
Briefpost
Betreff
Verdeckte Geschwindigkeitsermittlung L714 Osthelden
Datum
18. Juni 2021
Status
Warte auf Antwort
Leider fehlt die Typ.-und Herstellerangabe des verwendeten Messgerätes daher kann der min. Abstand bis zur Kurve nicht geprüft werden, die Bushaltestelle selbst ist nicht im Kurvenbereich sondern kurz hinter der Kurve von ortseinfahrenden Fahrzeugen während die ortsausfahrende Spur über 400m gerade verläuft. Insbesondere könnte eine Messung an der Schulbushaltestelle die ortsausfahrende Fahrspur kontrollieren - von dieser Spur droht die größte Gefahr (die Polizei wird das wissen). Der Hinweis das die Polizei eigenständig Messungen durchführt soll wohl heißen, daß es keine Nachricht des Ordnungsamtes über die " verdeckte Messung" an die Polizei gegeben hat und daher beide "zufällig" an gleicher Stelle zur gleichen Zeit gemessen haben - das Messergebnis ist nicht das einer verdeckten Messung weil die Polizei ausgerechnet zu der Zeit sehr häufig vor Ort und für jedermann erkennbar war. Wir haben bislang keinen Hinweis über eine weitere Messung erhalten da alle Anfragen an die Sachbearbeiterin des Ordnungsamtes bislang unbeantwortet blieben, erst fragdenstaat hat das geändert aber konkret beantwortet sind die Fragen immer noch nicht.
Reinhard Böcking
Sehr << Anrede >> danke für die Antwort vom 18.06.21. 1. Leider fehlt die Typ.-und Herstellerangabe …
An Kommunalverwaltung Kreuztal Details
Von
Reinhard Böcking
Betreff
AW: Verdeckte Geschwindigkeitsermittlung L714 Osthelden [#220756]
Datum
4. Juli 2021 15:01
An
Kommunalverwaltung Kreuztal
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> danke für die Antwort vom 18.06.21. 1. Leider fehlt die Typ.-und Herstellerangabe des verwendeten Messgerätes daher kann der min. Abstand bis zur Kurve (und die wird maßgeblich durch den Kurvenradius bestimmt) nicht von uns geprüft werden. Deshalb geben Sie uns bitte den Typ und Hersteller des Messgerätes an. Die Bushaltestelle selbst ist nicht im Kurvenbereich und auch die Polizei hat dort früher schon gemessen. Zudem möchten wir anmerken das es natürlich möglich ist das Messgerät dort aufzustellen insbesondere wenn man die ausfahrende Fahrtrichtung kontrollieren will und das wäre auch im Interresse der Schulkinder. 2. Der Hinweis das die Polizei eigenständig Messungen durchführt soll wohl heißen, daß es keine Nachricht des Ordnungsamtes über die " verdeckte Messung" an die Polizei gegeben hat und daher beide "zufällig" an gleicher Stelle zur gleichen Zeit gemessen haben - das Messergebnis aber ist nicht das einer „verdeckten“ Messung weil die Polizei ausgerechnet zu der Zeit sehr häufig vor Ort und für jedermann erkennbar war. Würden Sie bitte vor einer 2. Messung die Polizei informieren sodaß auch eine echte verdeckte Messung stattfinden kann ? 3. In den Statistik der 1. Messung wurde nicht nach Fahrrichtung unterschieden obwohl das Ausgabeformat dies vorsieht. Warum wurde das nicht im Ergebnis ausgewiesen - bitte ergänzen Sie diese fehlenden Daten aus der 1. Messung da nach Erfahrung der Anwohner von der ausfahrenden Spur wohl die größte Gefahr ausgeht (dies sehen auch einige Polzeibeamten so) und weisen Sie bitte diese Daten dann auch in der 2. Messung aus. 4. Wieviel feste Radarmessstationen gibt es in Summe im ganzen Stadtgebiet von Kreuztal ? 5. In unseren Nachbargemeinden sind Messtafeln (Geschwindigkeitsanzeige für Fahrzeugführer) weit verbreitet und mit ca. 3000 € nicht einmal teuer. Über wieviel feste oder mobile Messtafeln verfügt denn die Stadt Kreuztal ? Mit freundlichen Grüßen Reinhard Böcking Anfragenr: 220756 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220756/
Kommunalverwaltung Kreuztal
Ihre Anfrage vom 04.07.2021
Von
Kommunalverwaltung Kreuztal
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Anfrage vom 04.07.2021
Datum
21. Juli 2021
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,1 MB

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Reinhard Böcking
AW: Ihre Anfrage vom 04.07.2021 [#220756] Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort von 21.07.20…
An Kommunalverwaltung Kreuztal Details
Von
Reinhard Böcking
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 04.07.2021 [#220756]
Datum
7. August 2021 12:56
An
Kommunalverwaltung Kreuztal
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort von 21.07.2021 - Nachfolgend unserer Kommentar: Mein anfänglichen Anfragen wurden nicht beantwortet sondern ignoriert, erst durch fragdenstaat.de hat sich das geändert aber einige Antworten wurden wiederholt nicht oder nur ausweichend gegeben. Hätte man uns vor Monaten schon gesagt das es bei den Messungen wohl nur um das Erreichen eines bestimmten Ergebnisses geht hätten wir uns das erspart. Ihre Aussagen das eine Messung an der Schulbushaltestelle nicht möglich sei weil das Messgerät dort falsche Geschwindigkeiten messen würde sind falsch. Die Firma via traffic controlling GmbH antortet auf meine Anfrage mit einem Google-maps Bild wie folgt Zitat wörtlich: "Da ich die Skizze so interpretiere, dass das viacount II auf Höhe der roten Markierung an der Bushaltestelle montiert wird ist die Strecke für die Messung absolut ausreichend. Der Kurvenbereich beginnt erst nach ca. 50-60 m." Somit hätte die Messung dort plaziert werden können oder besser gesagt müssen. Ihre Angabe über die angeblich erfolgte Information der verdeckten Messung an die Polizei können wir nicht prüfen, einen Nachweis (E-Mail oder Angabe wann dies geschah etc.) haben Sie uns nicht übermittelt. Die Angabe es sei eine Einzelauswertung der Fahrspuren erfolgt bei der die abfahrende Spur das nahezu gleiche Ergebnisse erbracht hätte wie die ankommende Spur ist mehr als zweifelhaft. Der am 03.08.21 um 15:00 Uhr vor Ort anwesende Polizeibeamte sagte dazu:" Das kann gar nicht sein und ich kann das ganz leicht nachweisen. Alle unsere Messprotokolle der letzten Jahre zeigen das die abfahrende Spur deutlich schneller ist". Da wir aber vor Monaten eine Analyse der Messung bekommen haben ohne eine getrennte Betrachtung sind wir auch verwundert darüber ob es sich dann dabei um eine "speziell für uns angefertige Version" gehandelt hat, denn dort waren die separaten Fahrspurparameter leer. Schließlich sei dann noch erwähnt das wir ohnehin die Messdaten der 1.Messung nicht anerkennen auf die sie sich stützen wollen. Wie sie wissen wurden die verdeckten Messungen von mehreren öffentlichen Radarmessungen an gleicher Stelle begleitet was natürlich zu falschen Ergebnissen führen muss, dabei ist es für uns zweitrangig wer diese Sache zu verantworten hat. Wenn sie die Polizei aber dann wirklich informiert haben wollen, dann zeigt das doch auch das sie das genauso sehen. Leider wurde die Frage nach der Anzahl von mobilen und festen Geschwindigkeitsmesstafeln, die sich im Besitz der Stadt Kreuztal befinden, nicht beantwortet. Die Anschuldigung ich hätte die Namen von Mitarbeitern der Stadt Kreuztal veröffentlicht ist ebenso falsch. Bei dem veröffentlichten Schriftsatz vom 27.05.2021 handelt es sich um eine Eingabe die durch Ihre Behörde selbst erfolgt ist - siehe Eingabe fragdenstaat.de. Da man offensichtlich von der Stadtverwaltung auch nicht vor Falschaussagen zurückschreckt und darüberhinaus sich für uns die Motivlage soweit geklärt hat sind weitere Fragen zum gegenwärtigen Zeitpunkt an sie zwecklos bzw. auch unnötig deshalb brauchen sie auch auf dieses Schreiben nicht mehr zu antworten. Mit freundlichen Grüßen Reinhard Böcking p.s. Wer die Verantwortung für die Gesundheit der Schulkinder hat für den sollte es selbstverständlich sein dort zu messen wo am schnellsten gefahren wird und ihnen die höchste Gefahr droht. Anfragenr: 220756 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220756/