verdeckte Videoüberwachung (Kamera ohne Kennzeichnung)

Anfrage an: Amtsgericht Lübben

a)
Warum wurde und wird die Videoüberwachung im Eingangsbereich des Amtsgerichtes Lübben verdeckt, also ohne deutliche Kennzeichnung außen am Gebäude, durchgeführt?

b)
Wann wird die Kennzeichnung außen am Gebäude angebracht?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    27. September 2013
  • Frist
    29. Oktober 2013
  • Ein:e Follower:in
Thomas Budich
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bi…
An Amtsgericht Lübben Details
Von
Thomas Budich
Betreff
verdeckte Videoüberwachung (Kamera ohne Kennzeichnung)
Datum
27. September 2013 22:31
An
Amtsgericht Lübben
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir folgendes zu:
a) Warum wurde und wird die Videoüberwachung im Eingangsbereich des Amtsgerichtes Lübben verdeckt, also ohne deutliche Kennzeichnung außen am Gebäude, durchgeführt? b) Wann wird die Kennzeichnung außen am Gebäude angebracht?
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG bitte ich um unverzügliche Antwort, spätestens innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Thomas Budich
Mit freundlichen Grüßen Thomas Budich
Thomas Budich
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "verdeckte Videoüberwachung (Kamera ohne K…
An Amtsgericht Lübben Details
Von
Thomas Budich
Betreff
AW: verdeckte Videoüberwachung (Kamera ohne Kennzeichnung)
Datum
29. Oktober 2013 20:17
An
Amtsgericht Lübben
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "verdeckte Videoüberwachung (Kamera ohne Kennzeichnung)" vom 27.09.2013 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 20 Stunden, 16 Minuten überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Thomas Budich
Thomas Budich
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "verdeckte Videoüberwachung (Kamera ohne K…
An Amtsgericht Lübben Details
Von
Thomas Budich
Betreff
AW: verdeckte Videoüberwachung (Kamera ohne Kennzeichnung)
Datum
3. November 2013 12:49
An
Amtsgericht Lübben
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "verdeckte Videoüberwachung (Kamera ohne Kennzeichnung)" vom 27.09.2013 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 5 Tage, 12 Stunden überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Thomas Budich

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Thomas Budich
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "verdeckte Videoüberwachung (Kamera ohne K…
An Amtsgericht Lübben Details
Von
Thomas Budich
Betreff
AW: AW: verdeckte Videoüberwachung (Kamera ohne Kennzeichnung) [#4956]
Datum
8. Dezember 2013 20:19
An
Amtsgericht Lübben
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "verdeckte Videoüberwachung (Kamera ohne Kennzeichnung)" vom 27.09.2013 (#4956) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 41 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Thomas Budich Anfragenr: 4956 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>