Verdienstausfall wg. Quarantäne

Meine Frau hat ein Ladengeschäft (Thai Massage), was sie schließen musste. An wen muss man sich hinsichtlich potenzieller Entschädigungsleistungen wenden.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    20. März 2020
  • Frist
    19. April 2020
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Meine Frau hat ei…
An Stadt Mannheim - Fachbereich Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verdienstausfall wg. Quarantäne [#182971]
Datum
20. März 2020 06:34
An
Stadt Mannheim - Fachbereich Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Meine Frau hat ein Ladengeschäft (Thai Massage), was sie schließen musste. An wen muss man sich hinsichtlich potenzieller Entschädigungsleistungen wenden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 182971 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182971 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Stadt Mannheim - Fachbereich Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in am 20.03.2020 ging Ihre Anfrage zu Entschädigungen aufgrund der Corona-Situation ein…
Von
Stadt Mannheim - Fachbereich Gesundheit
Betreff
AW: Verdienstausfall wg. Quarantäne [#182971]
Datum
6. April 2020 10:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in am 20.03.2020 ging Ihre Anfrage zu Entschädigungen aufgrund der Corona-Situation ein. Eine erste Prüfung ihrer Anfrage hat ergeben, dass für Sie – aufgrund der bisher gemachten Angaben – eine Entschädigung nach § 56 Infektionsschutzgesetz nicht möglich ist. Zwingende Voraussetzung hierfür wäre eine Quarantäneverfügung des Gesundheitsamts für einzelne Personen. Diese ist aus ihren Angaben nicht erkennbar, ihre Tätigkeit mussten Sie aufgrund der Allgemeinverfügung des Landes Baden-Württemberg bzw. der daraus resultierenden Folgen wie Veranstaltungs- und Kontaktverbote einstellen bzw. einschränken. In diesem Falle gibt es jedoch für Sie als Gewerbetreibende*r die Möglichkeit Anträge gemäß der Corona-Soforthilfe, auf Kurzarbeitergeld oder auf anderer Rechtsgrundlage zur Sicherung der Wirtschaft zu stellen. Differenzierte Informationen finden Sie hierzu auf der Website der Stadt Mannheim unter diesem Link: https://www.mannheim.de/de/wirtschaft-e… oder melden Sie sich bei der Wirtschaftsförderung unter <<E-Mail-Adresse>> Wir wünschen Ihnen viel Erfolg und bleiben Sie gesund. Mit freundlichen Grüßen,