Verdienstorden im Jahr 2010

Anfrage an: Bundespräsidialamt

Eine Liste der Personen, die im Jahr 2010 Verdienstorden erhalten haben, analog zu https://www.bundespraesident.de/DE/Amt-und-Aufgaben/Orden-und-Ehrungen/Verdienstorden/Verleihungen/Verleihungen-node.html

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    26. November 2019
  • Frist
    31. Dezember 2019
  • Ein:e Follower:in
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Liste …
An Bundespräsidialamt Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Verdienstorden im Jahr 2010 [#171087]
Datum
26. November 2019 23:18
An
Bundespräsidialamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Liste der Personen, die im Jahr 2010 Verdienstorden erhalten haben, analog zu https://www.bundespraesident.de/DE/Amt-und-Aufgaben/Orden-und-Ehrungen/Verdienstorden/Verleihungen/Verleihungen-node.html
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 171087 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171087 Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)

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Bundespräsidialamt
Sehr geehrter Herr Semsrott, zu Ihrem Antrag auf Zusendung einer Liste der Personen, die im Jahr 2010 Verdienstor…
Von
Bundespräsidialamt
Via
Briefpost
Betreff
Bezug: Ihre Anfrage vom 26. November 2019- Verdienstorden im Jahr 2010
Datum
10. Dezember 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Semsrott, zu Ihrem Antrag auf Zusendung einer Liste der Personen, die im Jahr 2010 Verdienstorden erhalten haben, ergeht folgender BESCHEID: Den beantragten Informationszugang lehne ich - kostenfrei - ab. Begründung: Mit E-Mail-Schreiben vom 26. November 2019 haben Sie auf der Grundlage des IFG um Zusendung einer Liste der Personen, die im Jahr 201 0 Verdienstorden erhalten haben, gebeten, analog zu der auf der Internetseite des Bundespräsidenten ftir spätere Jahre veröffentlichten Liste. Ihren Antrag lehne ich auf der Grundlage von § 9 Abs. 3 Alt. 2 IFG ab. Nach dieser Vorschrift kann ein Antrag abgelehnt werden, wenn der Antragsteller sich die begehrten Informationen in zurnutbarer Weise aus allgemein zugänglichen Quellen beschaffen kann. Das ist hier der Fall. Eine Veröffentlichung der Verleihungen des Verdienstordens erfolgt im Bundesanzeiger - Amtlicher Teil (vgl. § 76 Abs. 3 Nr. 5 der gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien). Dort sind auch die entsprechenden Verleihungen für das Jahr 2010 veröffentlicht. Der Amtliche Teil des Bundesanzeigers ist in öffentlichen Bibliotheken einsehbar. Eine Zusammenstellung durch das Bundespräsidialamt würde hingegen einen mehrstündigen Aufwand bedeuten. Rechtsbehelfsbelehrung