Vereinbarkeit der Umfahrungsverbote in Tirol mit EU-Recht

ein Rechtsgutachten oder ein vergleichbares Dokument (bspw. eine Analyse), welches die Vereinbarkeit der derzeitigen Umfahrungsverbote in Tirol mit EU-Recht beurteilt.

Das BMVI ließ verlauten, dass die Umfahrungsverbote "gegen den Grundsatz des freien Warenverkehrs in der EU" verstoßen würden und europäisches Recht solche Beeinträchtigungen verbiete (Quelle: https://www.sueddeutsche.de/politik/tirol-fahrverbote-bundesregierung-protest-1.4495595). Es ist daher davon auszugehen, dass ein entsprechendes Gutachten oder eine anderweitige Analyse vorliegt, die diese Aussagen stützt.

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  • Datum
    24. Juni 2019
  • Frist
    26. Juli 2019
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: ein Rechtsgutachten…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
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Betreff
Vereinbarkeit der Umfahrungsverbote in Tirol mit EU-Recht [#152384]
Datum
24. Juni 2019 21:06
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ein Rechtsgutachten oder ein vergleichbares Dokument (bspw. eine Analyse), welches die Vereinbarkeit der derzeitigen Umfahrungsverbote in Tirol mit EU-Recht beurteilt. Das BMVI ließ verlauten, dass die Umfahrungsverbote "gegen den Grundsatz des freien Warenverkehrs in der EU" verstoßen würden und europäisches Recht solche Beeinträchtigungen verbiete (Quelle: https://www.sueddeutsche.de/politik/tirol-fahrverbote-bundesregierung-protest-1.4495595). Es ist daher davon auszugehen, dass ein entsprechendes Gutachten oder eine anderweitige Analyse vorliegt, die diese Aussagen stützt.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
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Sehr geehrteAntragsteller/in offenbar wurde meine Postanschrift nicht mit meinem Antrag übermittelt. Ich hänge Si…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vereinbarkeit der Umfahrungsverbote in Tirol mit EU-Recht [#152384]
Datum
25. Juni 2019 10:16
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in offenbar wurde meine Postanschrift nicht mit meinem Antrag übermittelt. Ich hänge Sie daher an diese Nachricht an und bitte um zeitnahe Bearbeitung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 152384 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Zwischeninformation (Bearbeitung dauert an)
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Via
Briefpost
Betreff
Vereinbarkeit der Umfahrungsverbote in Tirol mit EU-Recht
Datum
5. Juli 2019
Status
Warte auf Antwort
Zwischeninformation (Bearbeitung dauert an)
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in in meiner Anfrage vom 24. Juni 2019 bat ich um eine Eingangsbestätigung. Bitte sende…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
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Betreff
AW: Vereinbarkeit der Umfahrungsverbote in Tirol mit EU-Recht [#152384]
Datum
8. Juli 2019 16:14
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in in meiner Anfrage vom 24. Juni 2019 bat ich um eine Eingangsbestätigung. Bitte senden Sie mir eine solche. Vielen Dank Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 152384 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Vereinbarkeit der Umfahrungsverbote in Tirol mit…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vereinbarkeit der Umfahrungsverbote in Tirol mit EU-Recht [#152384]
Datum
11. August 2019 16:36
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Vereinbarkeit der Umfahrungsverbote in Tirol mit EU-Recht“ vom 24.06.2019 (#152384) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 17 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 152384 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Sehr geehrteAntragsteller/in die Frage befindet sich weiterhin in der Prüfung, so dass entsprechende Dokumente ni…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Via
Briefpost
Betreff
Vereinbarkeit der Umfahrungsverbote in Tirol mit EU-Recht
Datum
27. August 2019
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in die Frage befindet sich weiterhin in der Prüfung, so dass entsprechende Dokumente nicht vorliegen bzw. nicht abgeschlossen sind. Zum Schutz behördlicher Beratungen können derzeit keine Unterlagen übersandt werden. Es liegen erhebliche Zweifel vor, dass das von den Bundesländern Tirol und Salzburg verhängte Wochenend-Verbot von Maut- und Stauausweichverkehren im niederrangigen Straßennetz mit dem EU-Recht vereinbar ist. Es spricht viel dafür, dass das Verbot sowohl gegen die Dienstleistungsfreiheit als auch gegen das allgemeine Freizügigkeitsrecht der Unionsbürger verstößt. Mit freundlichen Grüßen