Vereinbarung gemäß Art. 89 b LVerf über die Beteiligung des Landtags im Rahmen der Bekämpfung der COVID-19 Pandemie hier: CoronaVO Absonderung
1. S.1: Auf welchen konkreten Zahlen basiert die Risikoeinschätzung des RKI?
2. S.1 "erhebliche Gefahren für Leben und Gesundheit der Bevölkerung" bestehen immer. Aus welchen Zahlen schließen Sie eine generelle Gefährdung von "Leben und Gesundheit der Bevölkerung", wenn doch nur 1,2% aller in diesem Jahr Verstorbenen an/mit Covid verstorben sind und das in zumeist hohem Alter und mit Komorbiditäten?
3. Wo liegt der Unterschied zu den Krankheits- und Todeszahlen der Grippe?
4. "hohes Niveaus von Neuinfektionen" WIe stellen Sie Neuinfektionen fest, wenn doch der PCR-Test dies gar nicht kann und darf? Welche Tests verwenden Sie, wie sind die Labore zertifiziert und kontrolliert, und mit wie vielen Zyklen werden die PCR-Tests gefahren?
5. S.2: "durch die frühestmögliche Isolierung von Personen, die – mit einer nicht un-
erheblichen Wahrscheinlichkeit – infektiös sind": worauf begründen Sie diese Aussage, da doch laut WHO asymptomatische Personen (wohl die meisten test-positiven) nicht ansteckend sind?
Anfrage eingeschlafen
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Datum9. Dezember 2020
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12. Januar 2021
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