Vereinbarung mit Spanien über grenzüberschreitendes, dezentralisiertes Ökosystem für digitale Identitäten

- die gemeinsame Vereinbarung zwischen Deutschland und Spanien über grenzüberschreitendes, dezentralisiertes Ökosystem für digitale Identitäten (vgl. https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/gemeinsame-vereinbarung-zwischen-deutschland-und-spanien-ueber-grenzueberschreitendes-dezentralisiertes-oekosystem-fuer-digitale-identitaeten-1947190)

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    30. Juli 2021
  • Frist
    1. September 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die gemeinsame Vereinbar…
An Beauftragte der Bundesregierung für Digitalisierung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vereinbarung mit Spanien über grenzüberschreitendes, dezentralisiertes Ökosystem für digitale Identitäten [#225867]
Datum
30. Juli 2021 19:58
An
Beauftragte der Bundesregierung für Digitalisierung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die gemeinsame Vereinbarung zwischen Deutschland und Spanien über grenzüberschreitendes, dezentralisiertes Ökosystem für digitale Identitäten (vgl. https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/gemeinsame-vereinbarung-zwischen-deutschland-und-spanien-ueber-grenzueberschreitendes-dezentralisiertes-oekosystem-fuer-digitale-identitaeten-1947190)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225867 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225867/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Beauftragte der Bundesregierung für Digitalisierung
Bundeskanzleramt Aktenzeichen: 13IFG-02814-In 2021/NA 311 Sehr Antragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihren nachst…
Von
Beauftragte der Bundesregierung für Digitalisierung
Betreff
WG: Aktenzeichen: Bitte um Übernahme: IFG-Anfrage Vereinbarung mit Spanien über grenzüberschreitendes, dezentralisiertes Ökosystem für digitale Identitäten [#225867]
Datum
4. August 2021 07:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundeskanzleramt Aktenzeichen: 13IFG-02814-In 2021/NA 311 Sehr Antragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihren nachstehenden Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 30. Juli 2021 und bitte Sie um die Übermittlung einer zustellungsfähigen Postanschrift. Diese ist für die weitere Bearbeitung (Bescheidung) des Verfahrens erforderlich. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Beauftragte der Bundesregierung für Digitalisierung
Bundeskanzleramt Aktenzeichen: 13IFG-02814-In 2021/NA 311 Sehr Antragsteller/in hiermit möchte ich an meine E-Ma…
Von
Beauftragte der Bundesregierung für Digitalisierung
Betreff
WG: Aktenzeichen: Bitte um Übernahme: IFG-Anfrage Vereinbarung mit Spanien über grenzüberschreitendes, dezentralisiertes Ökosystem für digitale Identitäten [#225867]
Datum
30. August 2021 09:11
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundeskanzleramt Aktenzeichen: 13IFG-02814-In 2021/NA 311 Sehr Antragsteller/in hiermit möchte ich an meine E-Mail vom 4. August 2021 erinnern und Sie nochmals darauf hinweisen, dass für die weitere Bearbeitung des Verfahrens die Übermittlung einer zustellungsfähigen Postanschrift zwingend notwendig ist. Bitte teilen Sie mir diese bis zum 9. September 2021 mit. Mit freundlichen Grüßen