Vereinbarung und Schriftverkehr KJfG-Förderung 2019-2021 mit LK Vorpommern-Greifswald
1. Vereinbarung zum Umfang der Jugendförderung gemäß § 6 Abs. 2 Kinder- und Jugendförderungsgesetz (KJfG) für die Jahre 2019-2021 zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern und dem Landkreis Vorpommern-Greifswald
2. Anschreiben des Landkreises Vorpommern-Greifswald an das Ministerium zum Beschluss "Kinder- und Jugendförderung nachhaltig verbessern" des Kreistages Vorpommern-Greifswald vom 10.12.2018
Beide Dokumente werden im Bericht des Landrates erwähnt, siehe: https://kreis-vg.ratsinfomanagement.net/vorgang/?__=LfyIfvCWq8Tp6Qn1Le.LbxGbw9WuCSj3Qm5HcvCWr8YmDOl7MfyIeuDWsBSq4Rk4Te-Ie1CYx8WGJ
Anfrage erfolgreich
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Datum8. Februar 2019
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12. März 2019
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