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Vereinbarung von Frontex und EDA im Bereich der Beschaffung

Die Vereinbarung von Frontex mit der Europäischen Verteidigungsagentur im Bereich der Beschaffung (JPA).

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. Juli 2021
  • Frist
    27. Juli 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach EU-Verordnungen 1049/2001 sowie 1367/2006 Sehr Antragsteller/in auf Basis der Verordnungen 1049/2001 …
An Europäische Verteidigungsagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vereinbarung von Frontex und EDA im Bereich der Beschaffung [#224427]
Datum
6. Juli 2021 12:45
An
Europäische Verteidigungsagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach EU-Verordnungen 1049/2001 sowie 1367/2006 Sehr Antragsteller/in auf Basis der Verordnungen 1049/2001 sowie 1367/2006 bitte ich Sie um Übersendung von Dokumenten, die folgende Informationen enthalten:
Die Vereinbarung von Frontex mit der Europäischen Verteidigungsagentur im Bereich der Beschaffung (JPA).
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass ich eine Antwort per E-Mail an diese Adresse und nicht über ein Webportal wünsche. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 224427 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224427/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Europäische Verteidigungsagentur
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 06/07/2021. Wir bestätigen hiermit den Erhalt Ihres Antrag…
Von
Europäische Verteidigungsagentur
Betreff
Empfangsbestätigung - FW: Vereinbarung von Frontex und EDA im Bereich der Beschaffung [#224427]
Datum
7. Juli 2021 11:28
Status
Warte auf Antwort
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Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 06/07/2021. Wir bestätigen hiermit den Erhalt Ihres Antrags auf Dokumentenzugang, der am 07/07/2021 unter dem Aktenzeichen 2021/16/IN registriert wurde. Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission wird Ihr Antrag innerhalb von 15 Arbeitstagen bearbeitet. Diese Frist endet am 29/07/2021. Falls diese Frist verlängert werden muss, werden Sie umgehend informiert. Da wir nur die hier unten angegebene E-Mail-Adresse erhalten haben, werden wir diese für unsere Korrespondenz mit Ihnen verwenden, sofern Sie uns nicht eine andere E-Mail-Adresse mitteilen. Mit freundlichen Grüßen
Europäische Verteidigungsagentur
Sehr Antragsteller/in wir nehmen Bezug auf Ihre E-Mail vom 06/07/202, worin Sie einen Antrag auf Dokumentenzugang…
Von
Europäische Verteidigungsagentur
Betreff
RE: Fristverlängerung - FW: Vereinbarung von Frontex und EDA im Bereich der Beschaffung [#224427]
Datum
26. Juli 2021 11:09
Status
Warte auf Antwort
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Sehr Antragsteller/in wir nehmen Bezug auf Ihre E-Mail vom 06/07/202, worin Sie einen Antrag auf Dokumentenzugang stellen, der am 07/07/2021 unter dem Aktenzeichen 2021/16/IN registriert wurde. Ihr Antrag wird derzeit bearbeitet. Allerdings sind wir nicht in der Lage, die Bearbeitung innerhalb der vorgegebenen Frist von 15 Arbeitstagen, die am 29/07/2021 abläuft, abzuschließen. Eine Verlängerung dieser Frist ist erforderlich, da die notwendige Konsultierung verschiedender Referate aufgrund urlaubsbedingter Abwesenheit mehr Zeit in Anspruch nimmt als vorhergesehen. Wir müssen daher gemäß Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten die Bearbeitungsfrist um 15 Arbeitstage verlängern. Die neue Frist endet am 19/08/2021. Wir entschuldigen uns für diese Verzögerung und für etwaige hieraus entstehende Unannehmlichkeiten. Mit freundlichen Grüßen

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Europäische Verteidigungsagentur
Sehr Antragsteller/in wir nehmen Bezug auf Ihre E-Mail vom 06/07/2021, worin Sie einen Antrag auf Dokumentenzugan…
Von
Europäische Verteidigungsagentur
Betreff
RE: Vereinbarung von Frontex und EDA im Bereich der Beschaffung [#224427]
Datum
17. August 2021 16:03
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr Antragsteller/in wir nehmen Bezug auf Ihre E-Mail vom 06/07/2021, worin Sie einen Antrag auf Dokumentenzugang stellen, der am 07/07/2021 unter dem Aktenzeichen 2021/16/IN registriert wurde. Sie beantragen Zugang zu Dokumenten, die folgende Informationen enthalten: Die Vereinbarung von Frontex mit der Europäischen Verteidigungsagentur im Bereich der Beschaffung (JPA). Ihr Antrag betrifft folgendes Dokument: * Joint Procurement Arrangement for 'EU SatCom Market' - 14.CPS.JP.011 - Frontex Dieses Dokument darf aufgrund der in Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 festgelegten Ausnahme zum Schutz der Privatsphäre und der Integrität des Einzelnen nicht vollständig offengelegt werden, weil es die nachstehenden personenbezogenen Daten enthält: * handschriftliche Unterschriften natürlicher Personen. Nach Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe b der Datenschutzverordnung (Verordnung 2018/1725) dürfen diese personenbezogene Daten nicht übermittelt werden, es sei denn, Sie weisen nach, dass die Übermittlung der Daten für einen bestimmten, im öffentlichen Interesse liegenden Zweck erforderlich ist, und es keinen Grund gibt für die Annahme, dass die berechtigten Interessen der betroffenen Person beeinträchtigt werden könnten. In Ihrem Antrag haben Sie keine Argumente vorgebracht, um zu belegen, dass die Übermittlung der Daten für einen bestimmten, im öffentlichen Interesse liegenden Zweck erforderlich ist. Daher stelle ich fest, dass nach Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 kein Zugang zu den in den angeforderten Dokumenten enthaltenen personenbezogenen Daten gewährt werden kann, da nicht nachgewiesen wurde, dass der Zugang für einen im öffentlichen Interesse liegenden Zweck erforderlich ist, und es keinen Grund zu der Annahme gibt, dass die berechtigten Interessen der betroffenen Personen durch die Offenlegung der betreffenden personenbezogenen Daten nicht beeinträchtigt würden. Rechtsmittel: Sollten Sie mit dieser Feststellung nicht einverstanden sein, können Sie nach Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 einen Zweitantrag stellen, in dem Sie die Europäische Verteidigungsagentur um eine Überprüfung ihres Standpunkts ersuchen. Der Zweitantrag ist binnen 15 Arbeitstagen nach Eingang dieses Schreibens an den Chief Executive der Europäischen Verteidigungsagentur an folgende E-Mail zu richten : <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Mit freundlichen Grüßen