Vereinbarung zur vereinfachten Übermittlung von Rechtsverstößen

Kooperationsvereinbarung zur vereinfachten Übermittlung von Rechtsverstößen zwischen dem Hauptzollamt Erfurt und dem Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) (siehe https://www.thueringen.de/th7/tmasgff/aktuell/presse/92686/)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. Mai 2019
  • Frist
    18. Juni 2019
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Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Kooperation…
An Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vereinbarung zur vereinfachten Übermittlung von Rechtsverstößen [#142224]
Datum
14. Mai 2019 19:38
An
Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Kooperationsvereinbarung zur vereinfachten Übermittlung von Rechtsverstößen zwischen dem Hauptzollamt Erfurt und dem Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) (siehe https://www.thueringen.de/th7/tmasgff/aktuell/presse/92686/)
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes (ThürIFG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 3 ThürIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Vereinbarung zur vereinfachten Übermittlung von …
An Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vereinbarung zur vereinfachten Übermittlung von Rechtsverstößen [#142224]
Datum
18. Juni 2019 02:53
An
Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Vereinbarung zur vereinfachten Übermittlung von Rechtsverstößen“ vom 14.05.2019 (#142224) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 142224 Antwort an: <<E<< Adresse entfernt >>Mail<< Adresse entfernt >>Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >><< Adresse entfernt >> Rechtshinweis: Diese E<< Adresse entfernt >>Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet<< Adresse entfernt >>Portal veröffentlicht. Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer<< Adresse entfernt >>behoerden/
Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mail vom 6. Juni 2019 wurden Sie gebeten, einen Identitätsnachweis vorzulegen.…
Von
Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Betreff
AW: Vereinbarung zur vereinfachten Übermittlung von Rechtsverstößen [#142224]
Datum
24. Juni 2019 10:18
Status
Warte auf Antwort

Identitätsnachweis

Die Behörde verlangt offenbar, dass Sie ihr eine Kopie eines Personalausweises schicken. Dies ist nicht rechtens und das sollten Sie der Behörde mitteilen. Dazu können Sie unsere Antwortvorlage nutzen.

Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mail vom 6. Juni 2019 wurden Sie gebeten, einen Identitätsnachweis vorzulegen. Dem sind Sie bisher nicht nachgekommen. Solange dieser Nachweis nicht vorliegt, kann Ihrer Bitte leider nicht entsprochen werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in die Behauptung, dass es für einen Antrag nach dem ThürIFG erforderlich ist, die Iden…
An Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vereinbarung zur vereinfachten Übermittlung von Rechtsverstößen [#142224]
Datum
24. Juni 2019 11:14
An
Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in die Behauptung, dass es für einen Antrag nach dem ThürIFG erforderlich ist, die Identität des Antragstellers zu erfragen, stimmt nicht. Gemäß § 6 Abs. 2 ThürIFG KANN die öffentliche Stelle verlangen, dass der Antragsteller seine Identität nachweist. Durch die Verwendung des Wortes "kann" wird bereits klar, dass ein Identitätsnachweis für einen Antrag nach dem ThürIFG eben nicht generell erforderlich ist. Da ich in meinem Fall keine Gründe für das Verlangen eines Identitätsnachweises sehe, bitte ich Sie, meine Anträge ohne Identitätsnachweis zu beantworten. Gemäß § 6 Abs. 5 S. 3 ThürIFG bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E<< Adresse entfernt >>Mail). Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 142224 Antwort an: <<E<< Adresse entfernt >>Mail<< Adresse entfernt >>Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >><< Adresse entfernt >> Rechtshinweis: Diese E<< Adresse entfernt >>Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet<< Adresse entfernt >>Portal veröffentlicht. Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer<< Adresse entfernt >>behoerden/
Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Vereinbarung zur vereinfachten Übermittlung von Rechtsverstößen [ 142224] Sehr geehrteAntragsteller/in wie beant…
Von
Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Betreff
Vereinbarung zur vereinfachten Übermittlung von Rechtsverstößen [ 142224]
Datum
27. Juni 2019 12:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in wie beantragt erhalten Sie Auskunft zur Kooperationsvereinbarung zur vereinfachten Übermittlung von Rechtsverstößen zwischen dem Hauptzollamt Erfurt und dem Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz. Die Vereinbarung ist dieser E-Mail angefügt. Diese Auskunft ergeht gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen

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Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Antrag nach dem ThürIFG-Gemeinsame Erklärung zur Gewinnung von Auszubildenden/Vietnam ['#142234] Sehr geehrte…
Von
Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Betreff
Antrag nach dem ThürIFG-Gemeinsame Erklärung zur Gewinnung von Auszubildenden/Vietnam ['#142234]
Datum
19. Dezember 2019 13:29
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in in der Anlage finden Sie die begehrte Information sowie den zugrunde liegenden Bescheid. Mit freundlichen Grüßen