Vereinbarung zwischen dem Bund (NLStBV) und der Stadt Syke zur Ortsdurchfahrt Bundesstraße 6 in Syke-Barrien

Die Vereinbarung zwischen dem Bund, vertreten durch die Nds. Landesbeh. f. Straßenbau u. Verkehr, und der Stadt Syke, wonach die Baulast für bestimmte Straßenteile der Ortsdurchfahrt der B6 Syke-Barrien vom Bund in die Baulast der Stadt Syke übergehen (geteilte Baulast). Diese Vereinbarung könnte auf Grundlage des Planfeststellungsverfahrens 2004 geschlossen worden sein (Stichwort: Ortsdurchfahrtsrichtlinie). Ich begehre Auskunft, da die Verkehrssicherheit des Radverkehrs mangels mangels laufender Unterhaltung nicht gewährleistet ist; denn weder der Bund noch die Stadt Syke fühlen sich zuständig.

Ergebnis der Anfrage

Von der NLStBV war nichts zu erfahren. --- Die Sache hat sich nur dadurch erledigt, dass sich die Kommune, die eigentlich gar nicht zuständig ist, um Abhilfe gekümmert hat

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    16. November 2022
  • Frist
    20. Dezember 2022
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Holger Opitz
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Vereinbarung zw…
An Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentraler Geschäftsbereich Details
Von
Holger Opitz
Betreff
Vereinbarung zwischen dem Bund (NLStBV) und der Stadt Syke zur Ortsdurchfahrt Bundesstraße 6 in Syke-Barrien [#263395]
Datum
16. November 2022 14:28
An
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentraler Geschäftsbereich
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Vereinbarung zwischen dem Bund, vertreten durch die Nds. Landesbeh. f. Straßenbau u. Verkehr, und der Stadt Syke, wonach die Baulast für bestimmte Straßenteile der Ortsdurchfahrt der B6 Syke-Barrien vom Bund in die Baulast der Stadt Syke übergehen (geteilte Baulast). Diese Vereinbarung könnte auf Grundlage des Planfeststellungsverfahrens 2004 geschlossen worden sein (Stichwort: Ortsdurchfahrtsrichtlinie). Ich begehre Auskunft, da die Verkehrssicherheit des Radverkehrs mangels mangels laufender Unterhaltung nicht gewährleistet ist; denn weder der Bund noch die Stadt Syke fühlen sich zuständig.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Holger Opitz Anfragenr: 263395 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/263395/ Postanschrift Holger Opitz << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Holger Opitz
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentraler Geschäftsbereich
Vereinbarung zwischen dem Bund (NLStBV) und der Stadt Syke zur Ortsdurchfahrt Bundesstraße 6 in Syke-Barrien Hier:…
Von
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentraler Geschäftsbereich
Betreff
AW: Vereinbarung zwischen dem Bund (NLStBV) und der Stadt Syke zur Ortsdurchfahrt Bundesstraße 6 in Syke-Barrien [#263395]
Datum
23. November 2022 07:48
Status
Warte auf Antwort
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22,0 KB


Vereinbarung zwischen dem Bund (NLStBV) und der Stadt Syke zur Ortsdurchfahrt Bundesstraße 6 in Syke-Barrien Hier: Antrag auf Aktenauskunft Sehr geehrter Herr Opitz, vielen Dank für Ihre Anfrage zu obenstehender Vereinbarung an den zentralen Geschäftsbereich, der dem regionalen Geschäftsbereich Nienburg zuständigkeitshalber zur Beantwortung zugeleitet wurde. Hinsichtlich der von Ihnen mit Verweis auf §3 , Nds. Umweltinformationsgesetz beantragte Aktenauskunft teile ich mit, dass Ihnen entsprechende Akteneinsicht im Dienstgebäude der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, regionaler Geschäftsbereich Nienburg, Bismarckstraße 39 in 31582 Nienburg gewährt wird. Dazu bitte ich um Terminabstimmung. Mit freundlichen Grüßen
Holger Opitz
Sehr << Anrede >> ich renne als ADFC-Aktivist seit Jahren hinter den allfälligen "Radwegfurtmark…
An Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentraler Geschäftsbereich Details
Von
Holger Opitz
Betreff
AW: Vereinbarung zwischen dem Bund (NLStBV) und der Stadt Syke zur Ortsdurchfahrt Bundesstraße 6 in Syke-Barrien [#263395]
Datum
23. November 2022 11:25
An
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentraler Geschäftsbereich
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
b6-barrien-dello.jpg
75,0 KB
Sehr << Anrede >> ich renne als ADFC-Aktivist seit Jahren hinter den allfälligen "Radwegfurtmarkierungen" (VwV zu §9 StVO) hinterher. In Barrien werden laufend Radfahrer umgefahren, und niemanden interessiert's. Weder die NLStBV noch die Polizei noch die Stadt Syke noch den Landkreis. Vor 2 Jahren hatte ich also einen "Antrag auf...." geschrieben. Dann hatte der Landkreis Diepholz zur Verkehrsschau eingeladen. Die NLStBV trat als Straßenbaubehörde auf. ABER: Die daraufhin ergangenen verkehrsbehördlichen Anordnungen hat man in Ihrem Hause wohl in den Papierkorb geschmissen (!!!!!!) --- Aus einem Schreiben des LK Diepholz v. Aug. 2022: ".... wurde die Umsetzung der vorgenannten Maßnahme bei der Straßenmeisterei Vilsen hinterfragt. Diese teilte mir daraufhin telefonisch mit, dass nach dem Ausbau der Bundesstraße 6 im Bereich Syke-Barrien eine Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschlandund der Stadt Syke im Oktober 2004 geschlossen worden sei mit dem Ziel, die Bundesstraße 6 alsGemeinschaftsmaßnahme zu erneuern bzw. umzubauen. Weiter ist in dieser Vereinbarung enthalten, dass die Unterhaltung der beidseitigen Nebenanlage einschließlich Trenn- und Seitenstreifensowie der Begrünung und der Parkstreifen der Stadt obliegt. Als Unterhaltungsgrenze der Straßeneinmündungen wurde der durchgehende Fahrbahnrand vereinbart." Ich bin mir ziemlich sicher, dass Ihre Leute Unsinn erzählen. Denn wieso schraubt die Straßenmeisterei Verkehrszeichen in Gestalt von Blechschildern hin, entzieht sich aber der Anbringung von Verkehrszeichen in Gestalt von Furtmarkierungen? Mit freundlichen Grüßen Holger Opitz Anhänge: - b6-barrien-dello.jpg Anfragenr: 263395 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/263395/ Postanschrift Holger Opitz << Adresse entfernt >>
Holger Opitz
Sehr geehrte Damen und Herren, heute hatte die Stadt Syke erklärt, dass sie abhelfen werde -- ungeachtet der wohl …
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Von
Holger Opitz
Betreff
AW: Vereinbarung zwischen dem Bund (NLStBV) und der Stadt Syke zur Ortsdurchfahrt Bundesstraße 6 in Syke-Barrien [#263395]
Datum
7. Dezember 2022 14:17
An
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentraler Geschäftsbereich
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, heute hatte die Stadt Syke erklärt, dass sie abhelfen werde -- ungeachtet der wohl bei der NLStBV liegenden Zuständigkeit. Somit ist dieser Dialog zu beenden, aber ich werde mich wohl intensiver um die Dienstauffassung der NLSBV kümmern müssen..... Mit freundlichen Grüßen Holger Opitz Anfragenr: 263395 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/263395/ Postanschrift Holger Opitz << Adresse entfernt >>
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentraler Geschäftsbereich
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Holger Opitz
Zurückziehen meines IFG-Antrags [#263395] Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit ziehe ich meine Anfrage „Vereinb…
An Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentraler Geschäftsbereich Details
Von
Holger Opitz
Betreff
Zurückziehen meines IFG-Antrags [#263395]
Datum
17. Dezember 2022 13:36
An
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentraler Geschäftsbereich
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit ziehe ich meine Anfrage „Vereinbarung zwischen dem Bund (NLStBV) und der Stadt Syke zur Ortsdurchfahrt Bundesstraße 6 in Syke-Barrien“ (16.11.2022, #263395) zurück. Mit freundlichen Grüßen Holger Opitz