Vereinbarung zwischen dem Bund (NLStBV) und der Stadt Syke zur Ortsdurchfahrt Bundesstraße 6 in Syke-Barrien
Die Vereinbarung zwischen dem Bund, vertreten durch die Nds. Landesbeh. f. Straßenbau u. Verkehr, und der Stadt Syke, wonach die Baulast für bestimmte Straßenteile der Ortsdurchfahrt der B6 Syke-Barrien vom Bund in die Baulast der Stadt Syke übergehen (geteilte Baulast). Diese Vereinbarung könnte auf Grundlage des Planfeststellungsverfahrens 2004 geschlossen worden sein (Stichwort: Ortsdurchfahrtsrichtlinie). Ich begehre Auskunft, da die Verkehrssicherheit des Radverkehrs mangels mangels laufender Unterhaltung nicht gewährleistet ist; denn weder der Bund noch die Stadt Syke fühlen sich zuständig.
Ergebnis der Anfrage
Von der NLStBV war nichts zu erfahren. --- Die Sache hat sich nur dadurch erledigt, dass sich die Kommune, die eigentlich gar nicht zuständig ist, um Abhilfe gekümmert hat
Anfrage wurde zurückgezogen
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Datum16. November 2022
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20. Dezember 2022
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